Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 4 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL, SUZUKI, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 036 50R6754.03 6 Ø54,1 Ø68 54,1 Kunststoff 690 1990 06/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40345 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: MATERIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M4 e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 195/45R16 80 11A; 24J Frontantrieb; 205/40R16 79 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (IND) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40345 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : PB 110 Nm für Typ : TB; TBI Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TB e4*98/14*0066*.. 46 - 81 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/40R16 83 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 74P TBI e4*2001/116*0123*.. 48 - 78 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/40R16 83 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 4 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 195/50R16 84 11A; 21B; 22F; 24C; 244; 2-türig; 4-türig; 247; 669 Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 21P; 22F; 24C; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 21B; 22F; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 721; 247 729; 73C; 74A; 74P 215/45R16 86 11A; 21B; 22F; 24C; 244; 247 225/45R16 89 11A; 21B; 22F; 24C; 244; 247 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DC; DE Zubehör : ZP-NR. 40345 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DC Zubehör : ZP-NR. 40335 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: JB / Rio Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 195/45R16 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R16 84 11A; 21P; 24C; 24D; 669 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16 83 11A; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P 215/45R16 86 11A; 21P; 24C; 24D; 365 71 - 83 195/45R16 80 11A; 24J; 24M; 5DA Verkaufsbezeichnung: KIA RIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 367; 80I nur bis e11*98/14*0132*03; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 367; 80I ab e11*98/14*0132*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40345 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 4 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EC e13*96/79*0027*.., 65 - 98 195/50R16 84 11A; 22B; 24M; 51J; 669 10B; 11B; 11G; 11H; F946 205/45R16 83 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NA e2*93/81*0163*.., 66 - 96 205/45R16-83 11A; 21L; 22B; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; F488 215/40R16-82 11A; 24C 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P NB e11*96/79*0083*.., 81 - 107 205/45R16-83 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e11*98/14*0083*.. 215/40R16-82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 195/45R16 80 11A; 24J; 24M Schrägheck; 205/45R16 83 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R16 82 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 24D 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e13*96/27*0023*.. 54 - 65 195/45R16-80 11A; 22B; 5DA Mazda 323P; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P BA e13*96/27*0023*.., 54 - 84 195/45R16-80 Ottomotor; 11A; 22B; Mazda 323C/S; 5DA G878 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P BA e13*96/27*0023*.., 65 - 84 195/45R16-80 5DA Mazda 323F; G878 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P BG F276 41 - 94 195/45R16 80 11A; 22B; 24M; 33H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 96 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J Schrägheck; e1*98/14*0094*.. 215/40R16-82 nicht 74kW Diesel; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; BJD e1*98/14*0181*.. 21B; 22B; 24D; 24J; 5DK 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 96 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Stufenheck; e1*98/14*0094*.. 215/40R16-82 nicht 74kW Diesel; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; BJD e1*98/14*0181*.. 21B; 22B; 24J; 24M; 5DK 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40335 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 4 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: AGILA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H-B e4*2001/116*0135*.. 48 - 63 195/45R16 80 11A; 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb; 195/50R16 84 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 669 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16 83 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 74P 215/40R16 82 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EZ Zubehör : ZP-NR. 40378 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EX; MH; MZ; NH Zubehör : ZP-NR. 40335 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm Verkaufsbezeichnung: SPLASH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 63 195/45R16 80 11A; 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb; 195/50R16 84 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 669 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16 83 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 74P 215/40R16 82 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 195/45R16 80 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MH e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 195/45R16 80 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/45R16 80 11A; 24M nur bis 195/50R16 84 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; e4*2001/116*0102*01; 669 Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 4 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 68 195/45R16 80 11A; 24M nur bis 195/50R16 84 11A; 24D; 24J; 669 e4*2001/116*0102*01; 205/45R16 83 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 215/40R16 82 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R16 85 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/45R16 80 11A; 24M ab 195/50R16 84 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; e4*2001/116*0102*02; 669 Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 68 195/45R16 80 11A; 24M ab 195/50R16 84 11A; 24D; 24J; 669 e4*2001/116*0102*02; 205/45R16 83 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 215/40R16 82 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R16 85 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/45R16 80 11A; 24J; 24M ab 195/50R16 84 11A; 21P; 22I; 24D; 24J; e4*2001/116*0090*04; 669 Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/45R16 80 11A; 24M nur bis 195/50R16 84 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; e4*2001/116*0090*03; 669 Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40345 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AJ1(a); E11; E11U; E12J; E12J1; E12T; E12U; XP9(a); XP9F(a) 110 Nm für Typ : L5 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E11 e6*95/54*0043*.. 51 - 81 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; Frontantrieb; E11U e11*98/14*0102*.. 367 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 367 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 4 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12J e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 195/50R16 84 11A; 22B; 24J; 5EA; 669 Kombi; Stufenheck; e11*98/14*0180*.. E12T e11*2001/116*0181*.., 66 - 141 195/50R16 84W 11A; 22B; 24J; 5EA; 669 Schrägheck; e11*98/14*0181*.. E12U e11*2001/116*0179*.., 195/55R16 87 11A; 22B; 24J; 65T 10B; 11B; 11G; 11H; e11*98/14*0179*.. 215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12J1 e11*98/14*0178*.. 66 - 99 195/50R16 84 11A; 22B; 24J; 5EA; 669 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R16 87 11A; 22B; 24J; 65T 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R16 86 11A; 22B; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA IQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. 50 - 66 195/50R16 84 11A; 21P; 22B; 24C; 244; Frontantrieb; 669 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 721; 247 729; 73C; 74A; 74P 215/45R16 86 11A; 21P; 22B; 24C; 244 225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 24C; 244; 247 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PASEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L5 e6*93/81*0019*.. 66 195/45R16-80 Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 98 195/45R16 80 11A; 24J; 24M Yaris TS; 195/50R16 84 11A; 22I; 24D; 24J; 669 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R16 82 11A; 22I; 24D; 24J 729; 73C; 74A; 74P; 76U XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 195/50R16 84 11A; 22I; 24D; 24J; 669 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R16 83 11A; 22I; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P 215/40R16 82 11A; 22I; 24D; 24J Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 4 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 4 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 4 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 65T) Sofern Reifen der Größe 195/55 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 669) Sofern Reifen der Größe 195/50 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 80I) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Steuerleitungen für ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.