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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-E0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    1/7                                                                Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      50R6754
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                              Ronal                                   Ronal
Radausführung:                          50R6754.03                           50R6754.23
Radgröße:                                7½Jx16H2                            7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                         38 mm                               38 mm
Lochkreisdurchmesser:                     100 mm                               100 mm
Lochzahl:                                    4                                       4
Mittenlochdurchmesser:                    68,0 mm                              68,0 mm
Zentrierart:                          Mittenzentrierung                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                          6. Ø68 Ø54.1                        6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                          690 kg                                  650 kg
bei Reifenabrollumfang:                  1990 mm                              1990 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
BA, BJ, BJD, DE, DE1, DEE,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40345 110 Nm
DJ1, EC, NA, NB, NBD, ND         M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-E0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    2/7                                                                Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                                 e13*2001/116*0254*..
DE1                                e13*2001/116*0255*..
DEE                                e13*2007/46*1070*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 76           Mazda 2, Mazda 2 LPG    195/45R16                         A02) bis A10)
                                            A01)K03)

                                             205/40R16
                                             A01)K03)K04)K16)K23)

                                             205/45R16
                                             A01)K03)K54)

                                             215/40R16
                                             A01)K01)K04)K16)K23)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                                e1*2007/46*1335*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85           Mazda 2                 195/55R16                         A02) bis A10)
                                            A01)K01)M00)



Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        G878; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323 C,            195/45R16                               A01) bis A10)
              Mazda 323 S,                                                    K16)K64)
              Mazda 323 P             205/45R16

                                             215/40R16

 65 bis 84          Mazda 323 F              195/45R16                        A02) bis A10)

                                             205/45R16

                                             215/40R16

13*96/27*0023*04E   950/830                                                   4/100/54,1
                    945/820




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Nr. :                      RA-000759-E0-104
Anlage-Nr. :               9c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323                205/45R16                         A01) bis A10)
                                                                         K31a)
                                         215/40R16

e1*98/14*0094*07E   960/890                                              4/100/54,0



Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 72    Mazda 323                205/45R16                         A01) bis A10)
                                                                         K31a)
                                         215/40R16

e1*98/14*0181*00E   960/865                                              4/100/54,0



Typ:                         EC
ABE / EG-Genehmigung:        F946; e13*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 98    Mazda MX-3               205/45R16                         A02) bis A10)

                                         225/45R16
                                         A01)K30)
e13*96/79*0027*00   895/710                                              4/100/54,1



Typ:                         NA
ABE / EG-Genehmigung:        F488; e2*93/81*0163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 96    Mazda MX-5               195/45R16                         A02) bis A10)

                                         205/45R16
                                         A01)K04)

                                         215/40R16
                                         A01)K04)K30)
e2*93/81*0163*00E   620/645                                              4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-E0-104
Anlage-Nr. :               9c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NBD                            e1*98/14*0192*..
NB                             e11*96/79*0083*.., E11*98/14*0083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107      Mazda MX-5               205/45R16                                A02) bis A10)
                                         A01)K04)

                                          215/40R16
                                          A01)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ND                             e11*2007/46*2661*..
ND                             e5*2007/46*0069*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 118      Mazda MX-5, Mazda MX-5 195/50R16                                  A02) bis A10)
                RF                      A01)K03)M00)                              EF0)

                                          205/45R16
                                          A94a)

                                          205/50R16
                                          A01)GFU)K01)K04)

                                          215/45R16
                                          A01)K03)

                                          225/40R16
                                          A01)A94a)K01)K04)

                                          225/45R16
                                          A01)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          195/50R16            225/40R16          A01) bis A10)
                                          K03)M00)             A94a)K04)          EF0)V00)

                                          205/45R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                               K04)               EF0)V00)

                                          205/50R16            225/40R16          A01) bis A10)
                                          K01)                 A94a)K04)          EF0)GFU)V00)




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Nr. :                      RA-000759-E0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    5/7                                                       Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

RA-000759-E0-104-09c~MA-4-100-54-ET38_50R6754.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-E0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    6/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GFU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/45R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K30) Durch Nacharbeit der Radhausausschnittkanten an Achse 2 ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-E0-104
Anlage-Nr. :               9c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


K31a) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
       abzutrennen.

K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.
     - die Kunststoffverkleidung ist im Bereich Blechradhaus zum Übergang hinteren
         Stoßfänger/Heckschürze auszuschneiden s. Skizze




K64) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab der Oberkante auf
     einer Länge von 30 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 9c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6754 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.09.2020




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