Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 5 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT, GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 030 50R6754.03 0 Ø56,6 Ø68 56,6 Kunststoff 690 1990 06/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KLAJ; KLAS Zubehör : ZP-NR. 40307 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KLAJ; KLAT; SUPJ; SUPT; UU6J Zubehör : ZP-NR. 40356 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : KLAJ; KLAT; SUPJ; SUPT; UU6J 120 Nm für Typ : KLAS Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LANOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAT e4*96/27*0017*.., 55 - 78 195/45R16-80 11A; 22B; 22F; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e4*97/27*0017*.., 215/40R16-82 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71K; 721; e4*98/14*0017*.. 22D; 22F; 24M 729; 73C; 74A; 74P SUPT e4*96/27*0002*.., e4*98/14*0002*.. Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83 nicht Kombi; 11A; 21B; Kombi; Stufenheck 4- e4*98/14*0018*.. 22B; 22F; 24C; 5DW türig; 205/45R16-87 Kombi; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24C 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; DF2 KLAJ e4*96/27*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83 nicht Kombi; 11A; 22B; Kombi; Stufenheck 4- e4*97/27*0018*.., 22F; 24C; 367; 5DW türig; e4*98/14*0018*.. 205/45R16-87 Kombi; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; SUPJ e4*96/27*0025*.. 24C; 367 12A; 51A; 71K; 721; UU6J e4*96/27*0004*.. 729; 73C; 74A; 74P; DF1 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 5 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET LANOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAT e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 195/45R16-80 11A; 22B; 22F; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R16-82 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71K; 721; 22D; 22F; 24M 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 195/45R16 80 11A; 24J Aveo Variante SN./ 205/40R16 79 11A; 24J Version 4..; ab 205/45R16 83 11A; 22I; 24J e4*2001/116*0063*12; 215/40R16 82 11A; 22I; 24J Stufenheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P KLAS e4*2001/116*0063*.. 55 - 74 195/40R16 80 11A; 21T; 22I; 24J; 24M Aveo Variante SH./ 195/45R16 80 11A; 21P; 21T; 22I; 24J; Version 5..; ab 24M e4*2001/116*0063*18; 205/40R16 79 11A; 21P; 21T; 22I; 24J; Schrägheck 4-türig; 24M Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 21B; 21T; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40357 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, ABARTH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 199 e3*2001/116*0217*.. 48 - 96 195/50R16 84 11A; 24C; 24D; 669 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R16 87 11A; 24C; 24D; 65T 12A; 51A; 71K; 721; 205/50R16 87 11A; 22I; 24C; 24D; 365 729; 73C; 74A; 74P; 215/45R16 86 11A; 22I; 24C; 24D 76U 225/45R16 89 11A; 22I; 24C; 24D; 365 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40356 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.. 55 - 85 205/55R16 90 11A; 368 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 5 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 205/55R16 90 11A; 368 Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: ASTRA KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.. 55 - 85 205/55R16 90 11A; 368 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ASTRA-F- F854 40 - 110 205/45R16-83 QDY; 11A; 21B; 22B; nicht Pirschausf.; CARAVAN 22D; 24J; 364 10B; 11B; 11G; 11H; T92/Kombi e1*96/79*0075*.., 215/40R16-82 QDY; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71K; 721; e1*98/14*0075*.. 22D; 24C; 364 729; 73C; 74A; 74P 215/45R16-85 QDY; 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 364; 54A 225/40R16-85 QDY; 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 364 OPEL G065 40 - 100 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; Stufenheck; ASTRA-F 24J; 33J; 364 10B; 11B; 11G; 11H; T92 e1*96/79*0074*.., 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; e1*98/14*0074*.. 33J; 364 729; 73C; 74A; 74P 215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 33J; 364; 54A 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 33J; 364 OPEL G372 52 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; ASTRA-F- 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22D; 24C 12A; 51A; 71K; 721; CABR. 215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 729; 73C; 74A; 74P T92/Conv e1*96/79*0076*.. 54A 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22D; 24C OPEL F857 40 - 110 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; Schrägheck; ASTRA-F- 33J; 364 10B; 11B; 11G; 11H; CC 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24C; 33J; 12A; 51A; 71K; 721; T92 e1*96/79*0074*.., 364 729; 73C; 74A; 74P e1*98/14*0074*.. 215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 33J; 364; 54A 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 33J; 364 OPEL F972 42 - 55 205/45R16-83 QDY; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; ASTRA-F- 22D; 22F; 24J; 33J; 364 12A; 51A; 71K; 721; LFW 215/40R16-82 QDY; 11A; 21B; 22B; 729; 73C; 74A; 74P 24C; 33J; 364 215/45R16-85 QDY; 11A; 21B; 22B; 24C; 33J; 364; 54A 225/40R16-85 QDY; 11A; 21B; 22B; 24C; 33J; 364 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 5 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98 e1*97/27*0086*.., 48 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Limousine; e1*98/14*0086*.. 5DW Stufenheck; T98/NB e1*97/27*0101*.., 48 - 92 205/45R16 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Schrägheck; e1*98/14*0101*.. 5DW 10B; 11B; 11G; 11H; T98V e1*97/27*0092*.. 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 22L; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 729; 73C; 74A; 74P; 24M; 5EG 915; QEV 225/45R16-89 11A; 22B; 22F; 22L; 24M; 57F; 685 T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 - 92 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 5DW Kombi; e1*98/14*0087*.. 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; T98V e1*97/27*0092*.. 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 24M; 5EG 729; 73C; 74A; 74P; 225/45R16-89 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 915 685 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 92 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 729; 73C; 74A; 74P 24M 225/45R16 89 11A; 22B; 22L; 24M; 57F; 685 Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CALIBRA- F406 85 - 110 195/50R16-83 11A; 21B; 22B; 24C; Allradantrieb; A 24M; 669 Frontantrieb; 205/45R16-83 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 729; 73C; 74A; 74P 215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24M 225/45R16-89 nicht Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 685 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: COMBO-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen COMBO-C e1*98/14*0179*.. 48 - 66 195/45R16 84 5EA 4-Loch Radanschluss; COMBO-C- e1*2001/116*0327*.. 205/45R16 83 5DW; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; CNG 205/45R16 87 5ET; 54F 12A; 51A; 71K; 721; COMBO-C- K886 48 - 71 195/50R16 11A; 21P; 51G; 669 729; 73C; 74A; 74P VAN COMBO-C- L620 VAN-CNG Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 5 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: CORSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 66 195/50R16 84 QF0; 669 2-türig; 4-türig; 195/55R16 87 QF0; 11A; 22H; 22M; 65T 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R16 86 QF0; 11A; 22H; 22M; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 729; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: CORSA-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 92 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig; 205/40R16 83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R16 82 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 729; 73C; 74A; 74P; 915 Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C- L659 43 - 92 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig; VAN 205/40R16 83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R16 82 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 729; 73C; 74A; 74P; 915 Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 205/45R16 87 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R16 86 11A; 21M; 22Q; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: OPEL KADETT-E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KADETT- E388 55 - 85 205/45R16-83 QDQ; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; E-CABRIO 22F; 24C 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R16-82 QDQ; 11A; 21B; 22B; 729; 73C; 74A; 74P 22F; 24C KADETT- E388/1 55 - 85 205/45R16-83 QDQ; 11A; 21B; 22B; 10B; 11G; 11H; 12A; E-CABRIO 22F; 24C 51A; 71K; 721; 729; 215/40R16-82 QDQ; 11A; 21B; 22B; 73C; 74A; 74P 22F; 24C Verkaufsbezeichnung: TIGRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X- e11*2001/116*0227*.. 51 - 92 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H; C/ROADSTE 205/45R16 83 12A; 51A; 71K; 721; R 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 5 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA-A E947 42 - 95 195/50R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 669 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16-83 11A; 21B; 21J; 22B; 24J; 12A; 33J; 51A; 71K; 54F 721; 729; 73C; 74A; 205/50R16-86 11A; 21B; 21J; 22B; 24J 74P 225/45R16-89 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 685 VECTRA-A E947/1 42 - 110 195/50R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 669 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16-83 11A; 21B; 21J; 22B; 24J; 12A; 33J; 51A; 71K; 54F 721; 729; 73C; 74A; 205/50R16-86 11A; 21B; 21J; 22B; 24J 74P 225/45R16-89 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 685 VECTRA- E948 42 - 95 195/50R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 669 10B; 11B; 11G; 11H; A-CC 205/45R16-83 11A; 21B; 21J; 22B; 24J; 12A; 33J; 51A; 71K; 54F 721; 729; 73C; 74A; 205/50R16-86 11A; 21B; 21J; 22B; 24J 74P 225/45R16-89 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 685 VECTRA- E948/1 42 - 110 195/50R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 669 10B; 11B; 11G; 11H; A-CC 205/45R16-83 11A; 21B; 21J; 22B; 24J; 12A; 33J; 51A; 71K; 54F 721; 729; 73C; 74A; 205/50R16-86 11A; 21B; 21J; 22B; 24J 74P 225/45R16-89 11A; 21B; 21J; 22B; 24C; 685 VECTRA- E951 65 - 110 195/50R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 669 Allradantrieb; A-X 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 54F Frontantrieb; 205/50R16-86 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16-89 nicht Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 71K; 721; 21B; 22B; 24C; 685 729; 73C; 74A; 74P 225/45R16-89 Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C VECTRA- E951/1 85 - 110 195/50R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 669 Allradantrieb; A-X 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 54F Frontantrieb; 205/50R16-86 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16-89 nicht Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 71K; 721; 21B; 22B; 24C; 685 729; 73C; 74A; 74P 225/45R16-89 Allradantrieb; 11A; 21B; 22B; 24C Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 85 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*95/54*0030*.. 205/55R16-88 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 225/45R16-89 11A; 22B; 24C; 24D; 685 729; 73C; 74A; 74P 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 57T 245/45R16-94 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 682 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 5 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 21T) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 5 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 368) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Je nach Rüstzustand des Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 5 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 Fahrzeuges (verschiedene Lenkgetriebe in der Serie) kann es möglich sein, dass die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination ausreichend ist. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 65T) Sofern Reifen der Größe 195/55 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 669) Sofern Reifen der Größe 195/50 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 5 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R16 Hinterachse: 245/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999. Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und JW?/3?? für Kombi. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-09-MURD zur Erteilung der ABE 47450 ANLAGE: 5 Radtyp: 50R6754. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000. Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und JW?/6?? für Kombi. QDQ) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit GSI-Fahrwerk oder mit einem für diese Reifengröße genehmigten Sportfahrwerk. QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind. QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe 12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.