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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    50R6754.
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                             Ronal                                  Ronal
Radausführung:                         50R6754.03                          50R6754.23
Radgröße:                              7½Jx16H2                            7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                       38 mm                               38 mm
Effektive Einpresstiefe:                 30 mm                               30 mm
Lochkreisdurchmesser:                    100 mm                              100 mm
Lochzahl:                                   4                                      4
Mittenlochdurchmesser:                  68,0 mm                              68,0 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                           ohne Ring                           ohne Ring
Adapterscheibe:             Ø60.15 Ø68 d=8 003 0022 004 Ø60.15 Ø68 d=8 003 0022 004
geprüfte Radlast:                        690 kg                                  650 kg
bei Reifenabrollumfang:                 1990 mm                             1990 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Renault (F) bzw. Matra (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
AG, AH, B, B/C53, BA, D53, DA, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              AP40364/08 110 Nm
EA, FW, J11/13, J63, JA, JM,    M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm
KA, L53, LA, M, N, P, R, W, X53




RA-000759-B0-104-07a~RE-4-100-60-ET30_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    2 / 17                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ:                         B/C53
ABE / EG-Genehmigung:        E979
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 68    Renault 19              195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                        K42)
                                      215/40R16
99 bis 101    Renault 19 16V          K43)

                                      205/45R16
                                      G9G)K43)
E979/NT07E    805/795                                                   4/100/60,



Typ:                         L53
ABE / EG-Genehmigung:        F144
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 66    Renault 19              195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                        K42)
99            Renault 19 16V          215/40R16
                                      K43)

                                      205/45R16
                                      G9G)K43)
F144/NT05E    805/795                                                   4/100/60



Typ:                         D53
ABE / EG-Genehmigung:        F798
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 99    Renault 19 Cabrio       195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                        K42)
                                      215/40R16
                                      K43)

                                      205/45R16
                                      G9G)K43)
F798/NT08E    830/770                                                   4/100/60



Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        G073
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 99    Renault 19              195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                        K42)
                                      215/40R16
                                      K43)

                                      205/45R16
                                      G9G)K43)
G073/NT08E    850/815                                                   4/100/60,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                   e2*2001/116*0327*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
66                 Renault Captur            195/55R16                         A02) bis A10)
                   (Fahrzeuge mit 15-Zoll    A01)G01)M00)
                   Serienreifen)
                                             205/55R16
                                             A01)K86)

                                             215/50R16
                                             A01)K01)K04)K86)

                                             225/50R16
                                             A01)K01)K02)K86)



Typ:                         B
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0126*.., e2*98/14*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 79    Clio                     195/45R16                               A01) bis A10)
                                       GAC)                                    K03)K04)K15)

                                             205/45R16
                                             GAC)

                                             215/40R16
 40 bis 79         Clio                      195/45R16                         A01) bis A10)
                   (ab Facelift 2001 bzw.    GAC)                              K49)
                    ab e2*98/14*0126*18)
                                             205/45R16
                                             GAC)

                                             215/40R16
 120; 124          Clio 2.0 16V              195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                               K49)
                                             205/45R16

                                             215/40R16
e2*98/14*0126*39   860/785 | 860/820                                           4/100/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R                               e2*2001/116*0327*..
R                               e2*2007/46*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88       Renault Clio             195/50R16                          A02) bis A10)
                (4. Generation)          A01)K01)K02)K28)M00)N205)          E69)

                                          195/55R16
                                          A01)K01)K02)K28)M00)N205)

                                          205/50R16
                                          A01)K01)K02)K28)

                                          215/45R16
                                          A01)K01)K02)K28)

                                          225/45R16
                                          A01)K01)K02)K28)



Typ:                         J11/13
ABE / EG-Genehmigung:        D767
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 80    Renault Espace              205/50R16                         A01) bis A10)
                                                                            K01a)K02a)K32)K33)
87              Renault Espace            225/45R16                         K46)S02)

D767/NT7E       1030/990                                                    4/100/60,1



Typ:                         J63
ABE / EG-Genehmigung:        F691
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 79    Renault Espace              205/50R16                         A01) bis A10)
                                                                            K32)K33)S02)

F691/NT07E      1155/1180                                                   4/100/60,2




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    5 / 17                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                                 N196
W                                  e2*2001/116*0364*..
W                                  e2*2007/46*0006*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66           Renault Kangoo          205/50R16                         A02) bis A10)
                    (4-Loch)                A01)K04)

                                             205/55R16
                                             A01)G6D)K04)

                                             215/50R16
                                             A01)K01)K02)

                                             225/50R16
                                             A01)G6D)K01)K02)K28)K67)

                                             245/45R16
                                             A01)G6D)K01)K02)K28)K67)



Typ:                         KA
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 85     Megane Grandtour        195/50R16                              A01) bis A10)
              (Kombi)                  M00)                                   K39)

                                             205/45R16

                                             215/40R16
e2*98/14*0192*17E   950/950                                                   4/100/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    6 / 17                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ:                          DA
ABE / EG-Genehmigung:         e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 84    Megane                      195/45R16                         A01) bis A10)
              (Fahrzeuge mit Serie 13Zoll                                   K15)S04)
              ww. 14Zoll und ww. 15Zoll) 205/45R16
                                          K39)

                                               215/40R16
                                               K39)
 72 bis 108         Megane                     195/45R16                    A01) bis A10)
                    (Fahrzeuge mit Serie 15Zoll                             K15)S04)
                    ww. 16Zoll)                 195/50R16
                                                E05)M00)K39)

                                               205/45R16
                                               K39)

                                               215/40R16
                                               K39)
 72 bis 79          Megane Coach               195/50R16                    A01) bis A10)
                    (Fahrzeuge mit Serie       E05)M00)K39)                 K15)S04)
                    185/60R15)
                                               205/45R16
                                               K39)
e2*98/14*0009*26E   950/860                                                 4/100/60



Typ:                          BA
ABE / EG-Genehmigung:         e2*93/81*0010*.., e2*98/14*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 84    Megane                      195/45R16                         A01) bis A10)
              (Fahrzeuge mit Serie 13Zoll                                   K15)S04)
              ww. 14Zoll und ww. 15Zoll) 205/45R16
                                          G24)K39)

                                               215/40R16
                                               K39)
 59 bis 108         Megane                     195/45R16                    A01) bis A10)
                    (Fahrzeuge mit Serie nur                                K15)S04)
                    15Zoll)                    195/50R16
                                               M00)K39)

                                               205/45R16
                                               K39)

                                               215/40R16
                                               K39)
e2*98/14*0010*30E   950/860                                                 4/100/60,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    7 / 17                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ:                            JA
ABE / EG-Genehmigung:           e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55; 66       Megane Scenic               205/50R16                         A01) bis A10)
              (mit Serienbereifung        G01)                              K04)K15)S04)
              175/70R14 )
                                          215/40R16

 47 bis 103         Megane Scenic            205/50R16                      A01) bis A10)
                    (mit Serienbereifung                                    K04)K15)S04)
                    185/70R14 oder 185/65R15 225/45R16
                    oder 195/60R15 oder
                    205/50R16)

e2*98/14*0068*33E   1050/1080                                               4/100/60,0



Typ:                          LA
ABE / EG-Genehmigung:         e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 84    Megane Classic              195/45R16                         A01) bis A10)
              (Fahrzeuge mit Serie 14Zoll                                   K15)S04)
              ww. 15Zoll)                 205/45R16
                                          G24)K39)

                                               215/40R16
                                               K39)
 59 bis 85          Megane Classic             205/45R16                    A01) bis A10)
                    (Fahrzeuge mit Serie nur   K39)                         K15)S04)
                    15Zoll)
                                               215/40R16
                                               K39)

                                               195/50R16
                                               M00)K39)
e2*98/14*0072*27E   950/870                                                 4/100/60,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    8 / 17                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ:                          EA
ABE / EG-Genehmigung:         e2*93/81*0103*.., e2*98/14*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 84    Megane Cabriolet          195/45R16                                A02) bis A10)
                                                                                 S04)
                                               205/45R16
                                               A01)K15)

                                                215/40R16
                                                A01)K15)
 79 bis 108         Megane Cabriolet            195/50R16                        A02) bis A10)
                    (Fahrzeuge mit Serie 15Zoll M00)                             S04)
                    ww. 16Zoll)
                                                205/45R16
                                                A01)K15)

                                               215/40R16
                                               A01)K15)
e2*98/14*0103*24E   900/860                                                      4/100/60,0



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                    e2*98/14*0272*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120          Renault Megane             205/55R16                         A02) bis A10)
                    (Limousine, Cabrio)        A01)K52)

                                               215/50R16
                                               A01)K03)K04)K52)

                                               245/45R16
                                               A01)K01)K04)K52)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                  e2*98/14*0272*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99           Renault Megane Break     205/55R16                           A02) bis A10)
                    (Kombi)                  A01)K52)K66)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    9 / 17                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
P                              e2*2001/116*0319*..
P                              e2*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82       Renault Modus           195/45R16                         A02) bis A10)
                                        A01)G6H)K01)K04)K68)

                                         195/50R16
                                         A01)K01)K04)K68)K69)M00)

                                         205/45R16
                                         A01)K01)K04)K68)K69)

                                         215/45R16
                                         A01)K01)K04)K68)K69)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Scenic          205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                          EF0)
                                         205/60R16
                                         A01)G6N)K63)

                                         215/55R16
                                         A01)G3C)K03)K04)K63)

                                         225/50R16
                                         A01)K03)K04)K63)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
43              Renault Twingo          195/40R16                         A02) bis A10)

                                         195/45R16

                                         205/40R16

                                         215/35R16
                                         A01)K04)

                                         215/40R16
                                         A01)K04)K70)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    10 / 17                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2001/116*0359*..
N                              e2*2007/46*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75       Renault Twingo          195/40R16                                A02) bis A10)

                                         195/45R16

                                         205/40R16

                                         205/45R16
                                         A01)K70)

                                         215/35R16
                                         A01)G6F)K04)

                                         215/40R16
                                         A01)K04)K70)

                                         225/40R16
                                         A01)K03)K04)K21)K70)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                             e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 66       Renault Twingo          195/45R16                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K88)

                                         205/45R16
                                         A01)K01)K04)K88)K89)

                                         215/40R16
                                         A01)K01)K04)K88)K89)

                                         215/45R16
                                         A01)K01)K04)K88)K89)

                                         225/40R16
                                         A01)K01)K02)K88)K89)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         195/45R16            225/40R16          A01) bis A10)
                                         K01)K88)             K02)K89)           V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    11 / 17                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AG                             e2*2007/46*0251*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
65              Renault Zoe             195/50R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)M00)                  EF0)

                                         215/45R16
                                         A01)K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
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Teiletyp :                 50R6754.


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
     1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G24) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung ausgerüstet oder nur solche in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist sind, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
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G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
     185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G9G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
     195/50R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
     185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
     sorgen.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu
     sorgen.




RA-000759-B0-104-07a~RE-4-100-60-ET30_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    14 / 17                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten abzuschleifen.

K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten abzuschleifen.

K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Der Stoßfänger ist ab Oberkante auf einer Länge von 90 mm auf eine Restbreite von
         10 mm zu kürzen.
     - Der hinter der Radmitte montierte Kunststoffinnenkotflügel ist zu entfernen und die
         dahinterliegende Blechlasche zur Befestigung des Stoßfängers bis zum
         Schraubenkopf komplett abzutrennen.
     - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich 100 mm vom Stoßfänger
         nach vorne hin ganz eng anzulegen.

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Radhausteil ist zwischen der unteren und der
        nächst höheren Befestigung rechteckig ca. 10 cm breit auszuschneiden.
     - Der Entwässerungsschlauch im rechten Radhaus ist unterhalb der
        Befestigungsschelle abzutrennen.
     - Im Bereich der vorderen Reifeninnenflanke ist der Kunststoffinnenkotflügel an der
        unteren Kante einzuschneiden und hinter die Blechkante zum Motorraum zu stecken.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    15 / 17                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die Radhauskanten müssen bis auf Höhe des Seitenschwellers komplett angelegt
        werden.
     - Die hinteren Kunststoffinnenkotflügel müssen rechts bis auf Höhe der oberen
        Befestigungsschrauben abgetrennt werden (ca. 15 cm). Im linken Radhaus müssen
        sie bis unterhalb der Blechkante abgetrennt und anschließend durch Warmverformen
        hinter die Kante gedrückt werden.

K46) Im vorderen Radhaus ist die Ausbuchtung des Batteriekastens nach außen zu treiben.

K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen.
     - Die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von Oberkante auf einer
         Länge von ca. 200 mm auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
     - Sofern vorhanden, ist an der linken Seite die im Bereich des Auspuffhalters oberhalb
         des Hitzeschildes aufgetragene Antidröhnmasse um ca. 5 mm abzuschleifen.
     - Die linke inneren Radhausverkleidung ist von unterhalb oberen Befestigungspunkt im
         Bogen bis zur Unterkante/Rundung der Verkleidung auszuschneiden.
     - Die rechte innere Radhausverkleidung ist von ca. 2 cm unterhalb oberen
         Befestigungspunkt waagerecht bis Rundung der Verkleidung und dann senkrecht
         nach unten auszuschneiden.

K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
     Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.

K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
     Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
     Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten
     Stehbolzen.

K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
     für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
     anzulegen.

K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die beiden im äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
         Kunststoffinnenkotflügel sind komplett zu kürzen,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
         Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
         von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. Der verbleibende
         Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
         anzulegen und festzukleben.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm
     unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die
     Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
     Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

K70) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die Befestigungslasche und die ins
     Radhaus ragende Kante des Stoßfängers zu kürzen.

K86) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers
        bis Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen,
     - die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten.

K88) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
     Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).




K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
     - die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm
        aufzuweiten,
     - die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
        Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein
        Flap vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder
        sicher zu befestigen),
     - die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
        entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    17 / 17                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 7a mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6754. des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.05.2016




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