Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-E0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 1/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 50R6754 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Ronal Radausführung: 50R6754.03 50R6754.23 Radgröße: 7½Jx16H2 7½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm 38 mm Effektive Einpresstiefe: 30 mm 30 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm 100 mm Lochzahl: 4 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring Adapterscheibe: Ø57 Ø68 d=8 003 0022 002 Ø57 Ø68 d=8 003 0022 002 geprüfte Radlast: 690 kg 650 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm 1990 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AA, AAN Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP40308/08 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm RA-000759-E0-104-06a~SK-4-100-57-ET30_50R6754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-E0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 2/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1169*.. AAN e13*2007/46*1184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 55 Skoda Citigo 195/45R16 A02) bis A10) A01)K01)K04) 205/45R16 A01)K01)K04)K13)K22)K25)K28) 215/40R16 A01)K01)K02)K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1169*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 Skoda Citigo e iV 195/45R16 A02) bis A10) A01)K01)K04) 205/45R16 A01)K01)K04)K13)K22)K25)K28) 215/40R16 A01)K01)K02)K28) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000759-E0-104-06a~SK-4-100-57-ET30_50R6754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-E0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 3/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000759-E0-104-06a~SK-4-100-57-ET30_50R6754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-E0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 4/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 50R6754 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.09.2020 RA-000759-E0-104-06a~SK-4-100-57-ET30_50R6754.docx