Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-B0-104 Anlage-Nr. : 7b Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 50R6754. Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Ronal Radausführung: 50R6754.03 50R6754.23 Radgröße: 7½Jx16H2 7½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm 38 mm Effektive Einpresstiefe: 30 mm 30 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm 100 mm Lochzahl: 4 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring Adapterscheibe: Ø60.15 Ø68 d=8 003 0022 004 Ø60.15 Ø68 d=8 003 0022 004 geprüfte Radlast: 690 kg 650 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm 1990 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Smart Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 451 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP40364/08 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm RA-000759-B0-104-07b~MC-4-100-60-ET30_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-B0-104 Anlage-Nr. : 7b Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 451 e1*2001/116*0413*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 45 bis 66 Smart ForFour 195/45R16 A02) bis A10) (Baureihe W 453, A01)K01)K04)K88) Fahrzeugausführungen mit Flap an Hinterachse) 205/45R16 A01)K01)K02)K88)K89) 215/40R16 A01)G9C)K01)K02)K88)K89) 215/45R16 A01)K01)K02)K88)K89) 225/40R16 A01)K01)K02)K88)K89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 195/45R16 225/40R16 A01) bis A10) K01)K88) K02)K89) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 451 e1*2001/116*0413*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 45 bis 66 Smart ForFour 195/45R16 A02) bis A10) (Baureihe W 453, A01)K01)K04)K88) Fahrzeugausführung ohne Flap an Hinterachse) 205/45R16 A01)K01)K02)K88)K89) 215/40R16 A01)K01)K02)K88)K89) 215/45R16 A01)K01)K02)K88)K89) 225/40R16 A01)K01)K02)K88)K89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 195/45R16 225/40R16 A01) bis A10) K01)K88) K02)K89) V00) RA-000759-B0-104-07b~MC-4-100-60-ET30_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-B0-104 Anlage-Nr. : 7b Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. RA-000759-B0-104-07b~MC-4-100-60-ET30_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-B0-104 Anlage-Nr. : 7b Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G9C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/45R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K88) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze). RA-000759-B0-104-07b~MC-4-100-60-ET30_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-B0-104 Anlage-Nr. : 7b Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen, - die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm aufzuweiten, - die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein Flap vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder sicher zu befestigen), - die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 7b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 50R6754. des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 06.05.2016 RA-000759-B0-104-07b~MC-4-100-60-ET30_50R6754..docx