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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    1/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    50R6754.
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                             Ronal                                  Ronal
Radausführung:                        50R6754.03                           50R6754.23
Radgröße:                              7½Jx16H2                            7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                       38 mm                               38 mm
Effektive Einpresstiefe:                 30 mm                               30 mm
Lochkreisdurchmesser:                    100 mm                              100 mm
Lochzahl:                                   4                                      4
Mittenlochdurchmesser:                  68,0 mm                              68,0 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                          ohne Ring                            ohne Ring
Adapterscheibe:             Ø60.15 Ø68 d=8 003 0022 004 Ø60.15 Ø68 d=8 003 0022 004
geprüfte Radlast:                        690 kg                                  650 kg
bei Reifenabrollumfang:                 1990 mm                             1990 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Smart

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
451                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            AP40364/08 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    2/5                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
451                              e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
45 bis 66       Smart ForFour             195/45R16                               A02) bis A10)
                (Baureihe W 453,          A01)K01)K04)K88)
                Fahrzeugausführungen mit
                Flap an Hinterachse)      205/45R16
                                          A01)K01)K02)K88)K89)

                                          215/40R16
                                          A01)G9C)K01)K02)K88)K89)

                                          215/45R16
                                          A01)K01)K02)K88)K89)

                                          225/40R16
                                          A01)K01)K02)K88)K89)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          195/45R16            225/40R16          A01) bis A10)
                                          K01)K88)             K02)K89)           V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
451                              e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
45 bis 66       Smart ForFour             195/45R16                               A02) bis A10)
                (Baureihe W 453,          A01)K01)K04)K88)
                Fahrzeugausführung ohne
                Flap an Hinterachse)      205/45R16
                                          A01)K01)K02)K88)K89)

                                          215/40R16
                                          A01)K01)K02)K88)K89)

                                          215/45R16
                                          A01)K01)K02)K88)K89)

                                          225/40R16
                                          A01)K01)K02)K88)K89)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          195/45R16            225/40R16          A01) bis A10)
                                          K01)K88)             K02)K89)           V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    3/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G9C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/45R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K88) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
     Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-B0-104
Anlage-Nr. :               7b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
     - die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm
        aufzuweiten,
     - die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
        Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein
        Flap vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder
        sicher zu befestigen),
     - die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
        entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 7b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6754. des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.05.2016




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