Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-C0-104
Anlage-Nr. :               9g
Seite :                    1/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    50R6754.
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                             Ronal                                  Ronal
Radausführung:                         50R6754.03                          50R6754.23
Radgröße:                              7½Jx16H2                            7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                       38 mm                               38 mm
Lochkreisdurchmesser:                    100 mm                              100 mm
Lochzahl:                                   4                                      4
Mittenlochdurchmesser:                  68,0 mm                              68,0 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                        6. Ø68 Ø54.1                        6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                        690 kg                                  650 kg
bei Reifenabrollumfang:                 1990 mm                             1990 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
AJ1(a), E12J, E12J1, E12T,  Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     ZP40345 110 Nm
E12U, E12U TMG, E12U TMG2, M12x1,5
XP13M(a), XP13N(a), XP9(a),
XP9F(a)




RA-000759-C0-104-09g~TO-4-100-54-ET38_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-C0-104
Anlage-Nr. :               9g
Seite :                    2/8                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Toyota Yaris                195/45R16                         A02) bis A10)
                (3-türige Ausführungen,     A01)G2Y)K03)K86)
                Serienräder kleiner 16Zoll)
                                            205/45R16
                                            A01)K01)K04)K86)

                                           215/40R16
                                           A01)G2W)K01)K04)K86)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/50R16                          A02) bis A10)
                (5-türige Ausführungen,    A01)K01)K86)K87)M00)
                16Zoll-Serienräder)
                                           205/45R16
                                           A01)K01)K86)

                                           215/45R16
                                           A01)K01)K26)K86)K87)

                                           225/45R16
                                           A01)K01)K04)K25)K26)K86)K87)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
XP13N(a)                          e11*2007/46*0153*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Toyota Yaris                195/45R16                         A02) bis A10)
                (5-türige Ausführungen,     A01)G2Y)K03)K86)
                Serienräder kleiner 16Zoll)
                                            205/45R16
                                            A01)K01)K86)

                                           215/40R16
                                           A01)G2W)K01)K86)




RA-000759-C0-104-09g~TO-4-100-54-ET38_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-C0-104
Anlage-Nr. :               9g
Seite :                    3/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Toyota Yaris               195/50R16                         A02) bis A10)
                (3-türige Ausführungen,    A01)K01)K04)K26)K86)K87)M00)
                16Zoll-Serienräder)
                                           205/45R16
                                           A01)K01)K04)K86)

                                          215/45R16
                                          A01)K01)K04)K26)K86)K87)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(a)                         e6*2001/116*0119*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72       Toyota IQ               195/50R16                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)M00)

                                          205/45R16
                                          A01)K01)K04)

                                          215/45R16
                                          A01)K01)K04)

                                          225/45R16
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1                            e11*98/14*0178*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Toyota Corolla Verso       195/50R16                         A02) bis A10)
                                           A01)K01)K15)M00)

                                          195/55R16
                                          A01)K01)K15)M00)

                                          205/50R16
                                          A01)K01)K04)K16)

                                          215/45R16
                                          A01)K01)K04)K15)

                                          225/45R16
                                          A01)K01)K04)K16)




RA-000759-C0-104-09g~TO-4-100-54-ET38_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-C0-104
Anlage-Nr. :               9g
Seite :                    4/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J                             e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
E12T                             e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
E12U                             e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141      Toyota Corolla             195/50R16                        A02) bis A10)
                (Schrägheck, Stufenheck, A01)K01)K15)M00)
                Kombi)
                                           195/55R16
                                           A01)K01)K15)M00)

                                          205/50R16
                                          A01)K01)K04)K16)

                                          215/45R16
                                          A01)K01)K04)K15)

                                          225/45R16
                                          A01)K01)K04)K16)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U TMG                         e1*2001/116*0320*..
E12U TMG2                        e1*2001/116*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165     Toyota Corolla Kompressor 195/55R16                         A02) bis A10)
                                          A01)K01)K15)M00)                  EF0)

                                          205/50R16
                                          A01)K01)K04)K16)

                                          215/45R16
                                          A01)K01)K04)K15)

                                          225/45R16
                                          A01)K01)K04)K16)




RA-000759-C0-104-09g~TO-4-100-54-ET38_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-C0-104
Anlage-Nr. :               9g
Seite :                    5/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(a)                           e11*2001/116*0248*..
XP9F(a)                          e11*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Toyota Yaris, Daihatsu    195/45R16                         A02) bis A10)
                Charade                   A01)A93)K03)K04)K74)

                                          195/50R16
                                          A01)K01)K04)K75)M00)

                                          205/45R16
                                          A01)K01)K04)K75)

                                          215/40R16
                                          A01)K01)K04)K75)

                                          215/45R16
                                          A01)K01)K04)K75)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(a)                          e11*2001/116*0248*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
98              Toyota Yaris TS          195/50R16                          A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)K75)M00)

                                          205/45R16
                                          A01)K01)K04)K75)

                                          215/45R16
                                          A01)K01)K04)K75)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000759-C0-104-09g~TO-4-100-54-ET38_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-C0-104
Anlage-Nr. :               9g
Seite :                    6/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.


RA-000759-C0-104-09g~TO-4-100-54-ET38_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-C0-104
Anlage-Nr. :               9g
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
     175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis
     Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des
     Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.




RA-000759-C0-104-09g~TO-4-100-54-ET38_50R6754..docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-C0-104
Anlage-Nr. :               9g
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach
        oben) umzulegen,
     - die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
        aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang
        zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
     - der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
        entsprechend mit nach außen auszustellen.

K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
     - Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
         Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
         hinter Radmitte komplett umzulegen,
     - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.



Die Anlage Nr. 9g mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6754. des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.05.2016




RA-000759-C0-104-09g~TO-4-100-54-ET38_50R6754..docx