Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-E0-104
Anlage-Nr. : 9g
Seite : 1/8 Mo b i l i tä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 50R6754
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal Ronal
Radausführung: 50R6754.03 50R6754.23
Radgröße: 7½Jx16H2 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm 100 mm
Lochzahl: 4 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 690 kg 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm 1990 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AJ1(a), E12J, E12J1, E12T, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm
E12U, E12U TMG, E12U TMG2, M12x1,5
XP13M(a), XP13M(a)-TMG,
XP13N(a), XP9(a), XP9F(a)
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Nr. : RA-000759-E0-104
Anlage-Nr. : 9g
Seite : 2/8 Mo b i l i tä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
E12J e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
E12T e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141 Toyota Corolla 195/50R16 A02) bis A10)
(Schrägheck, Stufenheck, A01)K01)K15)M00)
Kombi)
195/55R16
A01)K01)K15)M00)
205/50R16
A01)K01)K04)K16)
215/45R16
A01)K01)K04)K15)
225/45R16
A01)K01)K04)K16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U TMG e1*2001/116*0320*..
E12U TMG2 e1*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165 Toyota Corolla Kompressor 195/55R16 A02) bis A10)
A01)K01)K15)M00) EF0)
205/50R16
A01)K01)K04)K16)
215/45R16
A01)K01)K04)K15)
225/45R16
A01)K01)K04)K16)
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Anlage-Nr. : 9g
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1 e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Toyota Corolla Verso 195/50R16 A02) bis A10)
A01)K01)K15)M00)
195/55R16
A01)K01)K15)M00)
205/50R16
A01)K01)K04)K16)
215/45R16
A01)K01)K04)K15)
225/45R16
A01)K01)K04)K16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(a) e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72 Toyota IQ 195/50R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04)M00)
205/45R16
A01)K01)K04)
215/45R16
A01)K01)K04)
225/45R16
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A) e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 Toyota Yaris TS 195/50R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K75)M00)
205/45R16
A01)K01)K04)K75)
215/45R16
A01)K01)K04)K75)
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Nr. : RA-000759-E0-104
Anlage-Nr. : 9g
Seite : 4/8 Mo b i l i tä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A) e11*2001/116*0248*..
XP9F(A) e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Toyota Yaris, Daihatsu 195/45R16 A02) bis A10)
Charade A01)A93)K03)K04)K74)
195/50R16
A01)K01)K04)K75)M00)
205/45R16
A01)K01)K04)K75)
215/40R16
A01)K01)K04)K75)
215/45R16
A01)K01)K04)K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*..
XP13M(a) e6*2007/46*0344*..
XP13N(a) e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 195/45R16 A02) bis A10)
(3-türige Ausführungen, A01)GFZ)K03)K86) E76)
Serienräder kleiner 16Zoll)
205/45R16
A01)K01)K04)K86)
215/40R16
A01)G2W)K01)K04)K86)
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Nr. : RA-000759-E0-104
Anlage-Nr. : 9g
Seite : 5/8 Mo b i l i tä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 195/50R16 A02) bis A10)
(3-türige Ausführungen, A01)K01)K04)K26)K86)K87)M00) E76)
16Zoll-Serienräder)
205/45R16
A01)K01)K04)K86)
215/45R16
A01)K01)K04)K26)K86)K87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13N(a) e11*2007/46*0153*..
XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*..
XP13M(a) e6*2007/46*0344*..
XP13N(a) e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 195/45R16 A02) bis A10)
(5-türige Ausführungen, A01)GFZ)K03)K86) E76)
Serienräder kleiner 16Zoll)
205/45R16
A01)K01)K86)
215/40R16
A01)G2W)K01)K86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/50R16 A02) bis A10)
(5-türige Ausführungen, A01)K01)K86)K87)M00) E76)
16Zoll-Serienräder)
205/45R16
A01)K01)K86)
215/45R16
A01)K01)K26)K86)K87)
225/45R16
A01)K01)K04)K25)K26)K86)K87)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-E0-104
Anlage-Nr. : 9g
Seite : 6/8 Mo b i l i tä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
RA-000759-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET38_50R6754.docx
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Teiletyp : 50R6754
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport".
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GFZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000759-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET38_50R6754.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-E0-104
Anlage-Nr. : 9g
Seite : 8/8 Mo b i l i tä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des
Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.
K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach
oben) umzulegen,
- die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang
zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
- der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
entsprechend mit nach außen auszustellen.
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
- Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
hinter Radmitte komplett umzulegen,
- die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 9g mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6754 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.09.2020
RA-000759-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET38_50R6754.docx