Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0250-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47450
ANLAGE: 8                                                            Radtyp: 50R6754.
Hersteller: Ronal GmbH                                               Stand: 18.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                         : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 16 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung         (mm)                   last      umf.     Fertig
                    Rad                          Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
031                 50R6754.03                   1 Ø57,1 Ø68                57,1   Kunststoff    690     1990     06/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZP-NR. 40306
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
1E           e1*96/79*0070*.., 55 - 85            205/45R16-83     11A; 22B; 33H; 364         ab e1*96/79*0070*01;
               e1*98/14*0070*..                   215/40R16-82     11A; 22B; 33H; 364         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/40R16-85     11A; 21B; 22B; 24J; 24M;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   33H; 364; 68K              729; 73C; 74A; 74P
1E             e1*96/79*0070*..        55 - 85    205/45R16        11A; 22B; 51G              nur
1EX0           G407                               205/45R16-83     11A; 22B; 33H; 364         e1*96/79*0070*00;
                                                  215/40R16-82     11A; 22B; 33H; 364         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/45R16-85     11A; 21B; 22B; 24J; 24M;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   33H; 364; 54A              729; 73C; 74A; 74P
                                                  225/40R16-85     11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                   33H; 364; 68K

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen         Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 205/45R16-83                11A; 22B; 33H; 364         nicht Kombi;
1HX0         F804                      215/40R16-82                11A; 22B; 33H; 364         Frontantrieb;
                                       215/45R16                   11A; 21B; 22B; 33H; 364;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   54A; 631                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                  225/40R16        11A; 21B; 22B; 24J; 33H;   729; 73C; 74A; 74P
                                                                   364; 68K
1H             e1*96/79*0068*..        66 - 85    205/45R16-83     33H; 364                 Pkw geschlossen;
1HX1           G156                               215/40R16-82     11A; 22B; 24M; 33H; 364  Allradantrieb;
                                                  225/40R16-85     11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   33H; 364                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
1HX0F          F894                    40 - 85    205/45R16-83     11A; 22B; 33H; 364       Schrägheck;
                                                  215/40R16-82     11A; 22B; 33H; 364       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/45R16        11A; 21B; 22B; 33H; 364; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   54A; 631                 729; 73C; 74A; 74P
                                                  225/40R16        11A; 21B; 22B; 24J; 33H;
                                                                   364; 68K




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47450
ANLAGE: 8                                                           Radtyp: 50R6754.
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 18.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
1HX1         e1*92/53*0004*..  66     205/45R16-83                33H; 364                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                      215/40R16-82                11A; 22B; 24M; 33H; 364     12A; 51A; 71K; 721;
                                      225/40R16-85                11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    729; 73C; 74A; 74P
                                                                  33H; 364; 68K

Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
6E           e1*2001/116*0114*.., 77           195/40R16 76       11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0114*..
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          915
6ES            e1*2001/116*0147*.., 92         195/40R16 76       11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0147*..
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47450
ANLAGE: 8                                                           Radtyp: 50R6754.
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 18.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 4
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
     BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
     GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/40R16
                    Hinterachse:                          225/40R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47450
ANLAGE: 8                                                           Radtyp: 50R6754.
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 18.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 4
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.