Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 50R6754. Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Ronal Radausführung: 50R6754.03 50R6754.23 Radgröße: 7½Jx16H2 7½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm 100 mm Lochzahl: 4 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 690 kg 650 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm 1990 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1E, 1EX0, 1H, 1HX0, 1HX0F, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm 1HX1, 6E, 6ES M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000759-B0-104-12~VW-4-100-57-ET38_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. Typ: 1HX0 ABE / EG-Genehmigung: F804 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Golf, Vento 195/45R16 A01) bis A10) (außer Kombi) K57) 205/45R16 215/40R16 F804/NT17E 4/100/57,0 Typ: 1H ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Golf, Vento 195/45R16 A01) bis A10) (außer Kombi) K57) 205/45R16 215/40R16 66 bis 85 Golf Syncro, 205/45ZR16 A02) bis A10) (außer Kombi) 215/40R16 e1*96/79*0068*03E 4/100/57,1 Typ: 1HX0F ABE / EG-Genehmigung: F894 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Golf , Vento 205/45R16 A01) bis A10) (Lkw, außer Kombi) K57) 215/40R16 F894/NT06 4/100/57,0 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: G156 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Golf syncro 195/45R16 A02) bis A10) (außer Golf syncro TDI, Kombi) 205/45R16 215/40R16 G156/NT12E 4/100/57,1 RA-000759-B0-104-12~VW-4-100-57-ET38_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0004*.., e1*93/81*0004*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Golf syncro, 195/45R16 A02) bis A10) (außer Golf syncro TDI, Kombi) 205/45R16 215/40R16 e1*93/81*0004*01 4/100/57,1 Typ: 1EX0 ABE / EG-Genehmigung: G407 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Golf Cabriolet 195/45R16 A01) bis A10) K57) 205/45R16 215/40R16 G407/NT08E 4/100/57,0 Typ: 1E ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0070*.. , e1*98/14*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Golf-Cabriolet 195/45R16 A01) bis A10) K57) 205/45R16 215/40R16 e1*98/14*0070*10 950/810 4/100/57,1 Typ: 6E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Lupo 195/40R16 A02) bis A10)E20) e1*2001/116*0114*13 4/100/57 Typ: 6ES ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0147*.. , e1*2001/116*0147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Lupo GTI 195/40R16 A02) bis A10) e1*2001/116*0147*07 4/100/57 RA-000759-B0-104-12~VW-4-100-57-ET38_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. RA-000759-B0-104-12~VW-4-100-57-ET38_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen. Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 50R6754. des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 02.04.2014 RA-000759-B0-104-12~VW-4-100-57-ET38_50R6754..docx