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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-C0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    1/5                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   50R6754.
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            Ronal                                  Ronal
Radausführung:                        50R6754.03                          50R6754.23
Radgröße:                              7½Jx16H2                           7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                       38 mm                              38 mm
Lochkreisdurchmesser:                   100 mm                              100 mm
Lochzahl:                                   4                                     4
Mittenlochdurchmesser:                  68,0 mm                             68,0 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                        1 Ø68 Ø57.1                         1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                        690 kg                                 650 kg
bei Reifenabrollumfang:                 1990 mm                            1990 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
1E, 1EX0, 1H, 1HX0, 1HX0F,       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40308 110 Nm
1HX1, 6E, 6ES                    M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-C0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ:                         1HX0
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85     Golf, Vento               195/45R16                         A01) bis A10)
              (außer Kombi)                                                K57)
                                         205/45R16

                                         215/40R16
F804/NT17E                                                                 4/100/57,0



Typ:                         1H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Golf, Vento              195/45R16                           A01) bis A10)
              (außer Kombi)                                                K57)
                                       205/45R16

                                         215/40R16
 66 bis 85          Golf Syncro,         205/45ZR16                        A02) bis A10)
                    (außer Kombi)
                                         215/40R16
e1*96/79*0068*03E                                                          4/100/57,1



Typ:                         1HX0F
ABE / EG-Genehmigung:        F894
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85     Golf , Vento              205/45R16                         A01) bis A10)
              (Lkw, außer Kombi)                                           K57)
                                         215/40R16
F894/NT06                                                                  4/100/57,0



Typ:                            1HX1
ABE / EG-Genehmigung:           G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85     Golf syncro               195/45R16                         A02) bis A10)
               (außer Golf syncro TDI,
              Kombi)                     205/45R16

                                         215/40R16
G156/NT12E                                                                 4/100/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-C0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Typ:                           1HX1
ABE / EG-Genehmigung:           e1*92/53*0004*.., e1*93/81*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66            Golf syncro,              195/45R16                          A02) bis A10)
              (außer Golf syncro TDI,
              Kombi)                     205/45R16

                                          215/40R16
e1*93/81*0004*01                                                            4/100/57,1



Typ:                          1EX0
ABE / EG-Genehmigung:         G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85     Golf Cabriolet             195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                            K57)
                                          205/45R16

                                          215/40R16
G407/NT08E                                                                  4/100/57,0



Typ:                         1E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0070*.. , e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Golf-Cabriolet           195/45R16                            A01) bis A10)
                                                                            K57)
                                          205/45R16

                                          215/40R16
e1*98/14*0070*10      950/810                                               4/100/57,1



Typ:                         6E
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Lupo                     195/40R16                            A02) bis A10)E20)


e1*2001/116*0114*13                                                         4/100/57



Typ:                         6ES
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0147*.. , e1*2001/116*0147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Lupo GTI                 195/40R16                            A02) bis A10)


e1*2001/116*0147*07                                                         4/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-C0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-C0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754.


E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren
        Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen.


Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6754. des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.04.2014




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