Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-A0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 50R6754. Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 50R6754.03 Radgröße: 7½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Effektive Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: Ø57 Ø68 d=8 003 0022 002 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen-VW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AA, AAN, 155, 17, 17CK, 19E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP40308/08 110 Nm 19E-299, 1E, 1EX0, 1H, 1HX0, M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm 1HX0F, 1HX1, 32B, 32B-299, 35I, 35I-299, 53, 53B, 53I, 6KV RA-000759-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET30_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-A0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. Typ: 17 ABE / EG-Genehmigung: 9138; 9138/1; 9138/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 81 Golf, Jetta 205/45R16 A01) bis A10) K79)K88) 215/40R16 4/100/57,1 Typ: 17CK ABE / EG-Genehmigung: A123 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 Golf, Jetta 205/45R16 A01) bis A10) (Diesel) K79)K88) 215/40R16 4/100/57,1 Typ: 155 ABE / EG-Genehmigung: B042; B042/1; B042/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 82 Golf-Cabriolet 205/45R16 A01) bis A10) K79)K88) 215/40R16 4/100/57,1 Typ: 32B ABE / EG-Genehmigung: B870; B870/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 100 Passat, 205/45R16 A02) bis A10) Passat-Variant 215/40R16 225/45R16 A01)K12)K04a) B870/1 NT07 880/860 4/100/57,1 Typ: 53 ABE / EG-Genehmigung: 9033; 9033/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 81 Scirocco 205/45R16 A01) bis A10) K79)K88) 215/40R16 4/100/57,1 RA-000759-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET30_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-A0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. Typ: 53B ABE / EG-Genehmigung: C116; C116/1; C116/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 102 Scirocco 205/45R16 A01) bis A10) K79)K88) 215/40R16 4/100/57,1 Typ: 19E ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 82 Golf, Jetta 205/45R16 A01) bis A10) K12)K88) 95 bis 118 Golf, Jetta(16-V), 215/40R16 Golf G60 D186/2 840/740 4/100/57,1 Typ: 32B-299 ABE / EG-Genehmigung: D522 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 64 bis 100 Passat Syncro, 225/45R16 A01) bis A10) Passat-Variant syncro K12) 4/100/57,1 Typ: 19E-299 ABE / EG-Genehmigung: E083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 118 Golf syncro, 205/45R16 A01) bis A10) Golf Rallye, K12)K88) 66 bis 72 Jetta, Jetta syncro 215/40R16 (Stufenheck) 4/100/57,1 Typ: 35I ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 100 Passat, 205/45R16 A01) bis A10) Passat Variant K12) 215/40R16 225/40R16 K77) 225/45R16 K77) E657/1/NT14E 950/1020 4/100/57,1 RA-000759-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET30_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-A0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. Typ: 35I-299 ABE / EG-Genehmigung: E960 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 118 Passat syncro, 215/40R16 A02) bis A10) Passat Variant syncro 215/45R16 A01)K14) 225/40R16 A01)K14) 225/45R16 A01)K12)K77) E960/NT14 940/1060 4/100/57,1 Typ: 53I ABE / EG-Genehmigung: E664; E664/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 118 Corrado 205/45R16 A01) bis A10) K16) 215/40R16 E664/1/NT06 925/710 4/100/57,1 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 1HX0 F804 1H e1*96/79*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Golf, Vento, 205/45R16 A01) bis A10) Golf Variant K01a)K26)K57) 215/40R16 K56) 66 bis 85 Golf syncro, 205/45R16 A01) bis A10) Golf Variant syncro K01a)K26)K57) 215/40R16 e1*96/79*0068*03E 950/990 4/100/57,1 Typ: 1HX0F ABE / EG-Genehmigung: F804 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Golf, Vento, 205/45R16 A01) bis A10) Golf Variant K01a)K26)K57) 215/40R16 K56) F894/NT17E 920/800 4/100/57,1 RA-000759-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET30_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-A0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: G156 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Golf syncro 205/45R16 A01) bis A10) (außer syncro TDI) K01a)K26)K57) 195/45R16 215/40R16 66 bis 85 Golf Variant syncro, 205/45R16 A01) bis A10) Golf Variant syncro TDI, K01a)K26)K57) Golf syncro TDI 215/40R16 G156/NT12E 950/900 (Kombi: 950/990) kg 4/100/57,1 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0004*.. , e1*93/81*0004*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Golf syncro, 205/45R16 A01) bis A10) Golf syncro TDI K01a)K57)K26) 215/40R16 e1*93/81*0004*01E 890/880 kg 4/100/57,1 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 1EX0 G407; 1E e1*96/79*0070*.. , e1*98/14*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Golf Cabriolet 205/45R16 A01) bis A10) K01a)K57)K26) 215/40R16 K56) e1*98/14*0070*09 950/810 4/100/57,1 Typ: 6KV ABE / EG-Genehmigung: H249; e9*93/81*0008*.. , e9*98/14*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 81 Polo Classic, 195/45R16 A01) bis A10) Polo Variant K01)K14)K68) 205/45R16 215/40R16 e9*98/14*0008*16 900/810 4/100/57,1 RA-000759-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET30_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-A0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. AAN e13*2007/46*1182*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 55 VW up! 195/45R16 A02) bis A10) (nicht Cross up!) A01) K01)K04) E92) 205/45R16 A01) K01)K04) K13) K22) K25) K28) 215/40R16 A01) K01)K02) K28) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. RA-000759-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET30_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-A0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu sorgen. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000759-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET30_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-A0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett umzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzuschneiden. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen. K68) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen nach außen zuformen. K77) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten bis in den Bereich der seitlichen Stoßschutzleiste komplett umzulegen. Der Innenkotflügel ist im oberen Bereich ausgehend von der Radhausausschnittkante in einer Breite von ca. 25 mm nach innen auszuschneiden. Die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich des Stoßfängers ist um ca. 40 mm nach unten zu versetzen. RA-000759-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET30_50R6754..docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47450 Nr. : RA-000759-A0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6754. K79) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - An Achse 1 und 2 sind die Radhausausschnittkanten vollständig umzulegen bzw. abzuschleifen. - An Achse 2 muss das innere Radhaus durch Dengeln an das äußere Karosserieblech angelegt werden und im Bereich des vorstehenden Radlaufs um ca. 10 mm aufgeweitet werden, - Bei der Montage von Karosserieteilen aus Kunststoff ist darauf zu achten, dass die Befestigung an den Radhausausschnittkanten nicht mehr möglich ist. Diese Teile müssen über den gesamten Bereich der Radhäuser geklebt werden. K88) Um eine ausreichende Radabdeckung sicherzustellen sind - soweit serienmäßig nicht bereits vorhanden - geeignete Kotflügelverbreiterungen zu montieren. E92) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“. Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 50R6754. des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 02.04.2014 RA-000759-A0-104-06b~VW-4-100-57-ET30_50R6754..docx