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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    50R6755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           50R6755.03
Radgröße:                                                 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Effektive Einpresstiefe:                                    30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
Adapterscheibe:                                Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051
geprüfte Radlast:                                           690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2060 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
8L, 8N                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           AP50306/08 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
8X, GB,                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             AP50306/08 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    2/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8X                                 e1*2007/46*0414*..
8X                                 e1*2007/46*0509*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 141      Audi A1, A1 Sportback       195/50R16                         A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A01)A93)K04)M00)N205)             EF0)

                                           195/50R16 M+S
                                           A01)A93)K04)M00)

                                           205/45R16
                                           A01)A93)G01)N215)

                                           205/45R16 M+S
                                           A01)A93)G01)

                                           205/50R16
                                           A01)K03)K04)N215)

                                           205/50R16 M+S
                                           A01)K03)K04)

                                           215/45R16
                                           A01)A93)K04)

                                           225/45R16
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8X                                 e1*2007/46*0414*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
170             Audi S1, S1 Sportback       195/50R16 M+S                     A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A93a)M00)

                                           195/55R16 M+S
                                           G4U)M00)

                                           205/45R16 M+S
                                           A93)

                                           205/50R16 M+S
                                           A01)G4U)K03)

                                           215/45R16 M+S




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    3/7                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                              e1*2007/46*1892*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 152      Audi A1 Sportback        195/55R16                                 A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)M00)N205)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                                e1*2007/46*1892*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110      Audi A1 citycarver         205/60R16                               A02) bis A10)
                                           A01)A93a)K01)K04)



Typ:                          8L
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0042*.. , e1*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 132   Audi A3,                  205/55R16                                  A01) bis A10)
              Audi A3 quattro           K35)

                                           225/50R16
                                           K03)K04)K34)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                   K04)K34)V00)
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 180    Audi S3                    205/55R16 M+S                           A02) bis A10)

                                                                                   5/100/57




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Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ:                         8N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0089*.. , e1*98/14*0089*.. , e1*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 140  Audi TT,                 205/55R16                                  A02) bis A10)B70)
                       Audi TT quattro
                                                    225/50R16

                                                    245/45R16
                                                    A01)K03)
                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne                hinten
                                                    205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)B70)
                                                                                            V00)
                                                    205/55R16            245/45R16          A02) bis A10)B70)
                                                                                            V00)
                                                    225/50R16            245/45R16          A02) bis A10)B70)
                                                                                            V00)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 165 bis 180           Audi TT quattro              205/55R16 M+S                           A02) bis A10)B70)
                       (Coupe, Roadster)


e1*98/14*0089*16E      1040/870 4WD (950/735-2WD)                                           5/100/57



Typ:                          8N
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 165          Audi TT quattro          205/55R16 M+S                                        A02) bis A10)B70)


e1*2001/116*0247*01E   1040/870 4WD                                                         5/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000716-G0-104-03~AU-5-100-57-ET30_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    5/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B70) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - innenbelüfteter Bremsscheibe Ø334x32 mm



RA-000716-G0-104-03~AU-5-100-57-ET30_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/35R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
         Blechradhaus anlegen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
         Stoßfängeroberkante aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.



RA-000716-G0-104-03~AU-5-100-57-ET30_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 17.05.2022




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