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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    1/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 50R6755
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         50R6755.03
Radgröße:                                               7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Effektive Einpresstiefe:                                  33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
Adapterscheibe:                                Ø57 Ø68 d=5 003 0022 058
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2060 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler bzw. Daimler Chrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
JR, JX, PL, PT                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde           AP50313/05 110 Nm
                                 M12x1,5




RA-000716-B0-104-04~CH-5-100-57-ET33_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ:                         JX
ABE / EG-Genehmigung:        e11*93/81*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 120   Stratus Cabrio           205/55R16                                                        A02) bis A10)
                                                                                                        S01)
                                                                215/55R16
                                                                A01)K15)K18)

                                                                225/50R16
                                                                A01)K15)K18)
e11*93/81*0028*05E   1105/910                                                                           5/100/57



Typ:                         PL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 112   Chrysler Neon            205/45R16                                                        A01) bis A10)A93)
                                                                                                        K03)K04)K15)K32)S01)

e11*98/14*0057*11    995/825                                                                            5/100/56.9



Typ:                           PT
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 164   PT Cruiser,                205/55R16                                                      A02) bis A10)
              PT Cruiser Cabrio                                                                         S01)


                                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                vorne                hinten
                                                                205/55R16            225/50R16          A02)bis A10)
                                                                                                        S01)V00)
e11*98/14*0058*15    ab Revision 01zu NT01 1010/980; 1115/980                                           5/100/57


Typ:                            JR
ABE / EG-Genehmigung:           e11*98/14*0138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104 bis 149   Chrysler Sebring,          205/55R16                                                     A01) bis A10)
               Chrysler Sebring Cabrio                                                                  K03)K34)
                                          205/60R16

e11*98/14*0138*09E   1105/940                                                                           5/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000716-B0-104-04~CH-5-100-57-ET33_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    3/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




RA-000716-B0-104-04~CH-5-100-57-ET33_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    4/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K32) An Achse 1 ist das Massekabel zum Federbein so zu verlegen, dass ein Anstreifen des
     Reifens bei Kreisfahrt verhindert wird.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der hinteren Türkante bis zum
         Stoßfänger umzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an das Radhaus anzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers, ist ab der Oberkante auf einer
         Länge von ca. 100 mm nach unten, entsprechend der umgelegten Radhauskante zu
         kürzen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ebenfalls auszuschneiden,
     - die Blech- und Kunststoffbefestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante sind
         zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.02.2013



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