Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 50R6755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 50R6755.03
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Effektive Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2060 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1L, 1M, 6J, 6JN, 6L, NH Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP50302/08 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
RA-000716-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET30_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ: 1L
ABE / EG-Genehmigung: F763 ab NT6; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 85 Toledo 195/45R16 A01) bis A10)
(nur Fahrzeuge mit K03)K35)
5-Loch-Radanschluß) 215/40R16
110 Toledo 2.0-16V
205/45R16
G01)K11)K22)K25)K36)
e9*95/54*0021*02E 845/790 5/100/57
Typ: 1M
ABE / EG-Genehmigung: e9*97/27*0026*.. , e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150 Toledo, Leon 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
A01)K34)
225/45R16
A01)K03)K04)K34)
225/50R16
A01)K03)K04)K17)K21)K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K04)K34)V00)
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K17)K21)K33)V00)
e9*987/14*0026*31E 5/100/57,0
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Nr. : RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ: 6L
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 96 Seat Ibiza, 195/45R16 A01) bis A10)
Seat Cordoba K03)K04)
205/45R16
K34)
215/40R16
K33)
110 bis 132 Seat Ibiza 195/45R16 A01) bis A10)
K03)K04)
205/45R16
K34)
215/40R16
K33)
e9*2001/116*0041*30 960/847 5/100/57,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6J e9*2001/116*0067*..
6JN e9*2007/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132 Seat Ibiza, Seat Ibiza ST 195/45R16 A02) bis A10)B37)
(mit Serienreifen 14-Zoll A01)K03)K04) EF0)
oder 15-Zoll)
195/50R16
A01)K01)K04)K28)K51)M00)
205/45R16
A01)K01)K04)
215/40R16
A01)G1P)K01)K04)K28)K51)
215/45R16
A01)K01)K04)K28)K51)
225/40R16
A01)K01)K04)K28)K51)
225/45R16
A01)K01)K04)K28)K51)
RA-000716-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET30_50R6755.docx
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Nr. : RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NH e11*2007/46*0251*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 90 Seat Toledo 205/45R16 A02) bis A10)
A01)K03)K04)K28)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000716-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET30_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
B37) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
215/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000716-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET30_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
Karosserieblech anzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
Stoßfängeroberkante aufzuweiten.
K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
RA-000716-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET30_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur
Türsicke komplett umzulegen,
- desweiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im
Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des
Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen,
- insbesondere im Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen
Radhauskante sowie im Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins
Radhaus stehen,
- die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt
werden muss,
- die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.
K36) Zusätzlich ist an Achse 2 die umgelegte Radhauskante im Bereich der Türsicke
aufzuweiten.
K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.02.2013
RA-000716-A0-104-03a~SE-5-100-57-ET30_50R6755.docx