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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-E0-104
Anlage-Nr. :               14a
Seite :                    1/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  50R6755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         50R6755.23
Radgröße:                                               7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1990 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1L, 1M, 6J, 6JN, 6L, NH          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
KJ                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50397 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000716-E0-104-14a~SE-5-100-57-ET38_50R6755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-E0-104
Anlage-Nr. :               14a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                               e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85       Seat Ibiza, Cordoba        195/45R16                         A02) bis A10)

                                           205/45R16

                                           215/40R16
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                               e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      Seat Ibiza, Cordoba        195/45R16                         A02) bis A10)B37)
                                           N205)                             EF0)

                                           195/45R16 M+S
                                           W205)

                                           205/45R16

                                           215/40R16
                                           A01)K03)K04)




RA-000716-E0-104-14a~SE-5-100-57-ET38_50R6755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-E0-104
Anlage-Nr. :               14a
Seite :                    3/8                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


 Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
 6J                                     e9*2001/116*0067*..
 6JN                                    e9*2007/46*0001*..
 Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
 (kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 132          Seat Ibiza, Seat Ibiza ST   195/45R16                         A02) bis A10)B29)
                     (mit Serienreifen 14-Zoll   N205)
                     oder 15-Zoll)
                                                 195/50R16
                                                 A01)K04)M00)N205)

                                                205/45R16
                                                N215)

                                                215/40R16
                                                A01)G1P)K03)K04)

                                                215/45R16
                                                A01)K03)K04)

                                                225/40R16
                                                A01)K01)K04)K51)

                                                225/45R16
                                                A01)K01)K04)K24)



 Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
 KJ                                 e9*2007/46*3134*..
 Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
 (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 110          Seat Ibiza              195/55R16                             A02) bis A10)
                                             A01)K01)K04)M00)



Typ:                         1L
ABE / EG-Genehmigung:        F763 ; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 85    Toledo                   195/45R16                                   A02) bis A10)

                                                215/40R16
 110                Toledo 2.0-16V              A01)K03)K35)

                                                205/45R16
                                                A01)G01)K11)K22)
e9*95/54*0021*02E   845/790                                                        5/100/57




RA-000716-E0-104-14a~SE-5-100-57-ET38_50R6755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-E0-104
Anlage-Nr. :               14a
Seite :                    4/8                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1M                              e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150      Seat Toledo, Leon         205/55R16                               A02) bis A10)




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                             e11*2007/46*0251*..
NH                             e11*2007/46*0252*..
NH                             e8*2007/46*0321*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92       Seat Toledo             195/50R16                                 A02) bis A10)
                                        A01)K04)K64)M00)

                                          205/45R16
                                          A01)K04)

                                          215/45R16
                                          A01)K04)K64)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KJ                             e9*2007/46*3134*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Seat Arona              205/55R16                                 A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                          215/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          245/45R16
                                          A01)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)               V00)

                                          205/55R16            245/45R16          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)               V00)

                                          215/50R16            245/45R16          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)               V00)




RA-000716-E0-104-14a~SE-5-100-57-ET38_50R6755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-E0-104
Anlage-Nr. :               14a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

RA-000716-E0-104-14a~SE-5-100-57-ET38_50R6755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-E0-104
Anlage-Nr. :               14a
Seite :                    6/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


B29) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø312x 25 mm.

B37) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
     215/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.



RA-000716-E0-104-14a~SE-5-100-57-ET38_50R6755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-E0-104
Anlage-Nr. :               14a
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
     Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin um 10 mm nachzuarbeiten. Kontrolle durch
     Kreisfahrt.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur
       Türsicke komplett umzulegen,
     - desweiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im
       Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des
       Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen,
     - insbesondere im Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen
       Radhauskante sowie im Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins
       Radhaus stehen,
     - die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt
       werden muss,
     - die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
       Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis
        50° hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000716-E0-104-14a~SE-5-100-57-ET38_50R6755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-E0-104
Anlage-Nr. :               14a
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 14a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.05.2019




RA-000716-E0-104-14a~SE-5-100-57-ET38_50R6755