Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 50R6755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 50R6755.03 Radgröße: 7½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Effektive Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2060 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1U, 5J, 6Y, NH Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP50305/08 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000716-B0-104-03b~SK-5-100-57-ET30_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1U e11*2007/46*0011*.. 1U e11*95/54*0066*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 132 Skoda Octavia 195/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Allrad) M00)N205) 205/50R16 A01)K03)K32) 205/55R16 A01)K03)K31) 215/50R16 A01)K01)K31) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6Y e11*98/14*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 85 Skoda Fabia 195/45R16 A02) bis A10) A01)K01)K04) 205/40R16 A01)K01)K04)K28) 205/45R16 A01)K01)K04)K28) 215/40R16 A01)K01)K02)K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6Y e11*98/14*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Skoda Fabia RS 195/45R16 A02) bis A10) A01)K01)K04) 205/40R16 A01)K01)K04)K28) 205/45R16 A01)K01)K04)K28) 215/40R16 A01)K01)K02)K28) RA-000716-B0-104-03b~SK-5-100-57-ET30_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 63 Skoda Fabia 195/45R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04) Serienreifen 155/80R13 od.165/70R14) 195/50R16 A01)G3G)K01)K04)K19)K42)K43)M00) 205/45R16 A01)K01)K04)K42)K43) 215/40R16 A01)K01)K04)K42)K43) 215/45R16 A01)G5G)K01)K04)K19)K42)K43) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 132 Skoda Fabia 195/45R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)N205) Serienreifen 175/.. oder 185/..) 195/50R16 A01)G3G)K01)K04)K19)K42)K43)M00)N20 5) 205/45R16 A01)K01)K04)K42)K43) 215/40R16 A01)K01)K04)K42)K43) 215/45R16 A01)K01)K04)K19)K42)K43) RA-000716-B0-104-03b~SK-5-100-57-ET30_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J N083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 77 Skoda Roomster, Skoda 195/45R16 A02) bis A10) Praktik A01)K01)K04)K42)N205) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 185/..) 205/45R16 A01)K01)K02)K42) 215/40R16 A01)K01)K02)K42) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J N083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 63 Skoda Roomster, Skoda 195/45R16 A02) bis A10) Praktik A01)K01)K04)K42) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 175/..) 205/45R16 A01)K01)K02)K42) 215/40R16 A01)K01)K02)K42) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 77 Skoda Roomster Scout 195/45R16 A02) bis A10) A01)K04)K42) 205/45R16 A01)K01)K04)K42) 215/40R16 A01)K01)K02)K42) RA-000716-B0-104-03b~SK-5-100-57-ET30_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NH e11*2007/46*0249*.. NH e11*2007/46*0250*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 90 Skoda Rapid, Rapid 205/45R16 A02) bis A10) Spaceback A01)K03)K04)K28) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000716-B0-104-03b~SK-5-100-57-ET30_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/55R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000716-B0-104-03b~SK-5-100-57-ET30_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten, - sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K32) An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus anzulegen. K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten. K43) An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000716-B0-104-03b~SK-5-100-57-ET30_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 18.06.2014 RA-000716-B0-104-03b~SK-5-100-57-ET30_50R6755.docx