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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               13c
Seite :                    1/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  50R6755
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         50R6755.23
Radgröße:                                               7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                         650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1990 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Subaru

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
BL/BP, BL/BPS, BLG/BPG,          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP50337 110 Nm
BM/BR, BM/BRS, BMG/BRG,          M12x1,25
G4, SF, SFS, SG, SGG, SGS,
SH, SHG, SHS, SJ, ZC




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               13c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ:                          SF
ABE / EG-Genehmigung:         e13*96/79*0029*.., e13*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 130   Subaru Forester           215/60R16                               A02) bis A10)

                                               225/55R16

e13*98/14*0029*04E   995/1010                                                   5/100/56



Typ:                          SFS
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0088*.. , e1*98/14*0088*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 125   Subaru Forester           215/60R16                               A02) bis A10)

                                               225/55R16

e1*98/14*0088*05     995/1010                                                   5/100/56,0



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
SG                                   e13*98/14*0087*..
SGG                                  e11*2001/116*0242*..
SGG                                  e11*2001/116*0317*..
SGS                                  e1*2001/116*0209*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169           Subaru Forester           205/60R16                        A02) bis A10)
                                               N215)

                                               215/55R16
                                               A01)K01)

                                               215/60R16
                                               A01)K01)

                                               225/55R16
                                               A01)K01)K04)

                                               235/55R16
                                               A01)K01)K02)

                                               245/50R16
                                               A01)K01)K02)




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Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               13c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                          e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                         e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                        e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123     Subaru Legacy Outback   215/65R16                         A02) bis A10)
                                                                          EF0)
                                         215/70R16
                                         M00)

                                         225/60R16

                                         225/65R16

                                         235/60R16

                                         245/55R16

                                         245/60R16

                                         255/55R16
                                         A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               13c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                             e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                            e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                           e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123     Subaru Legacy               205/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)                          EF0)
                Serienreifen in 16Zoll oder
                17Zoll)                     205/60R16
                                            A01)K01)

                                           215/50R16
                                           A01)G4A)K01)K02)

                                           215/55R16
                                           A01)K01)K02)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K02)

                                           225/55R16
                                           A01)K01)K02)K35)

                                           235/50R16
                                           A01)K01)K02)K35)

                                           245/45R16
                                           A01)K01)K02)

                                           245/50R16
                                           A01)K01)K02)K13)K22)K27)K35)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               13c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                             e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                            e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG                           e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG                           e11*2001/116*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127     Subaru Legacy              195/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne         A01)K01)M00)N205)                 E42)
                Serienreifen 215/45R18 od.
                215/50R17 und nicht        205/55R16
                Ausführung Outback)        A01)K01)K04)

                                           205/60R16
                                           A01)K01)K04)K15)

                                           215/50R16
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SHG                             e11*2001/116*0329*..
SHS                             e1*2001/116*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169     Subaru Forester          215/60R16                           A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur bis EG- A01)K02)
                Genehmigungs-Nr.
                e13*2001/116*0982*08)    215/65R16
                                         A01)K02)

                                           225/60R16
                                           A01)K01)K02)

                                           235/55R16
                                           A01)K01)K02)

                                           235/60R16
                                           A01)K01)K02)K35)

                                           245/55R16
                                           A01)K01)K02)K35)

                                           255/50R16
                                           A01)K01)K02)K35)




RA-000716-B0-104-13c~SB-5-100-56-ET38_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               13c
Seite :                    6/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SJ                              e13*2007/46*1305*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Subaru Forester          215/65R16 M+S                     A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur ab EG- B25)
                Genehmigungs-Nr.
                e13*2001/116*0982*09)    215/70R16 M+S
                                         B25)M00)

                                          225/60R16 M+S
                                          B25)

                                          225/65R16 M+S
                                          B25)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                             e13*2007/46*1281*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Subaru BRZ              205/55R16                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                          215/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          245/45R16
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4                             e1*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Subaru XV               215/65R16 M+S                      A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)

                                          225/60R16 M+S
                                          A01)A93)K01)K02)




RA-000716-B0-104-13c~SB-5-100-56-ET38_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               13c
Seite :                    7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.



RA-000716-B0-104-13c~SB-5-100-56-ET38_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               13c
Seite :                    8/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B25) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 1
     ausgerüstet sind:
     - Innenbelüftete Bremsscheibe Ø293x24 mm .

E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
     215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/45R18,
     205/50R17, 205/55R16, 215/40R18, 215/45R17, 215/50R16, 215/55R16, 225/40R18,
     225/45R17, 225/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000716-B0-104-13c~SB-5-100-56-ET38_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               13c
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
     Stoßfängeroberkante umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



Die Anlage Nr. 13c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.06.2014




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