Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-E0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 50R6755
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 50R6755.03
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2060 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Subaru
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BL/BP, BL/BPS, BLG/BPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50337 110 Nm
BM/BR, BM/BRS, BMG/BRG, M12x1,25
G4, SF, SFS, SG, SGG, SGS,
SH, SHG, SHS, SJ, ZC
RA-000716-E0-104-13a~SB-5-100-56-ET38_50R6755
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Nr. : RA-000716-E0-104
Anlage-Nr. : 13a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ: SF
ABE / EG-Genehmigung: e13*96/79*0029*.., e13*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 130 Subaru Forester 215/60R16 A02) bis A10)
225/55R16
e13*98/14*0029*04E 995/1010 5/100/56
Typ: SFS
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0088*.. , e1*98/14*0088*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 125 Subaru Forester 215/60R16 A02) bis A10)
225/55R16
e1*98/14*0088*05 995/1010 5/100/56,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SGS e1*2001/116*0209*..
SGG e11*2001/116*0242*..
SGG e11*2001/116*0317*..
SG e13*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169 Subaru Forester 205/60R16 A02) bis A10)
N215)
215/55R16
A01)K01)
215/60R16
A01)K01)
225/55R16
A01)K01)K04)
235/55R16
A01)K01)K02)
245/50R16
A01)K01)K02)
RA-000716-E0-104-13a~SB-5-100-56-ET38_50R6755
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Anlage-Nr. : 13a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR e1*2007/46*0079*..
BMG/BRG e11*2007/46*0096*..
BM/BRS e13*2007/46*1074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123 Subaru Legacy Outback 215/65R16 A02) bis A10)
EF0)
215/70R16
M00)
225/60R16
225/65R16
235/60R16
245/55R16
245/60R16
255/55R16
A01)K01)K04)
RA-000716-E0-104-13a~SB-5-100-56-ET38_50R6755
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Anlage-Nr. : 13a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR e1*2007/46*0079*..
BMG/BRG e11*2007/46*0096*..
BM/BRS e13*2007/46*1074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123 Subaru Legacy 205/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K01) EF0)
Serienreifen in 16Zoll oder
17Zoll) 205/60R16
A01)K01)
215/50R16
A01)K01)K02)
215/55R16
A01)K01)K02)
225/50R16
A01)K01)K02)
225/55R16
A01)K01)K02)K35)
235/50R16
A01)K01)K02)K35)
245/45R16
A01)K01)K02)
245/50R16
A01)K01)K02)K13)K22)K27)K35)
RA-000716-E0-104-13a~SB-5-100-56-ET38_50R6755
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP e1*2001/116*0228*..
BL/BPS e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG e11*2001/116*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127 Subaru Legacy 195/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen ohne A01)K01)M00)N205) E42)
Serienreifen 215/45R18 od.
215/50R17 und nicht 205/55R16
Ausführung Outback) A01)K01)K04)
205/60R16
A01)K01)K04)K15)
215/50R16
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SHS e1*2001/116*0485*..
SHG e11*2001/116*0329*..
SH e13*2001/116*0982*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169 Subaru Forester 215/60R16 A02) bis A10)
(beim Typ SH nur bis EG- A01)K02)
Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0982*08) 215/65R16
A01)K02)
225/60R16
A01)K01)K02)
235/55R16
A01)K01)K02)
235/60R16
A01)K01)K02)K35)
245/55R16
A01)K01)K02)K35)
255/50R16
A01)K01)K02)K35)
RA-000716-E0-104-13a~SB-5-100-56-ET38_50R6755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-E0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SH e13*2001/116*0982*..
SJ e13*2007/46*1305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Subaru Forester 215/65R16 M+S A02) bis A10)
(beim Typ SH nur ab EG- B25)
Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0982*09) 215/70R16 M+S
B25)M00)
225/60R16 M+S
B25)
225/65R16 M+S
B25)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC e13*2007/46*1281*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 Subaru BRZ 205/55R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04) EF0)
215/50R16
A01)K01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)
245/45R16
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K01) K04) EF0)V00)
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K01) K04) EF0)V00)
205/55R16 245/45R16 A01) bis A10)
K01) K04) EF0)V00)
215/50R16 245/45R16 A01) bis A10)
K01) K04) EF0)V00)
225/50R16 245/45R16 A01) bis A10)
K01) K04) EF0)V00)
RA-000716-E0-104-13a~SB-5-100-56-ET38_50R6755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-E0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4 e1*2007/46*0597*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Subaru XV 215/65R16 M+S A02) bis A10)
A01)A93)K01) EF0)
225/60R16 M+S
A01)A93)K01)K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000716-E0-104-13a~SB-5-100-56-ET38_50R6755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-E0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B25) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 1
ausgerüstet sind:
- Innenbelüftete Bremsscheibe Ø293x24 mm .
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000716-E0-104-13a~SB-5-100-56-ET38_50R6755
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-E0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 13a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 11.05.2017
RA-000716-E0-104-13a~SB-5-100-56-ET38_50R6755