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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    1/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     50R6755
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Radausführung:                                            50R6755.03
Radgröße:                                                  7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                            690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2060 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50308 120 Nm
6R, 9C, 9N                       M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm


Typ:                         1HXO
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 128   Golf , Vento            205/45R16                            A02) bis A10)

                                      215/40R16
F804/NT17E      980/840                                                    5/100/57,0




RA-000716-A0-104-14c~VW-5-100-57-ET38_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               14c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ:                         1H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 128   Golf, Vento,             205/45R16                                         A02) bis A10)
              Golf Variant
                                       215/40R16

 140                   Golf syncro VR6,          205/45R16
                       Golf Variant syncro VR6
                                                 215/40R16
e1*96/79*0068*03E      980/990                                                           5/100/57,0



Typ:                          1HX1
ABE / EG-Genehmigung:         G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen               zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Golf syncro VR6                    205/45R16                               A02) bis A10)

 140                   Golf Variant syncro VR6   215/40R16

G156/NT12E             980/990                                                           5/100/57,0



Typ:                            1J
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Golf, Golf 4-motion,        205/50R16                                  A02) bis A10)
              Bora, Bora 4-motion
              (Limousine + Variant)       205/55R16

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)V00)

                                                 205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)V00)

e1*2001/116*0071*37E   1030/1080(1130)                                                   5/100/57,0



Typ:                         9C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0106*.. , e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   VW Beetle                205/50R16                                 A02) bis A10)

                                                 205/55R16
                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)V00)

                                                 205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)V00)

e1*2001/116*0106*26    1030/800(846)                                                     5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    3/8                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ:                           9N
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 77     Polo                      195/45R16                                     A02) bis A10)E54)
              (außer Polo FUN, Polo
              Cross, Polo Blue Motion) 205/45R16

                                               215/40R16
96 bis 110             Polo                    195/45R16                               A02) bis A10)
                       (außer Polo FUN, Polo   E83)
                       Cross)
                                               205/45R16
132                    Polo                    205/45R16 M+S
                       (außer Polo FUN, Polo
                       Cross)                  205/45R16
                                               E05a)
40 bis 77               Polo Fun,              195/45R16 M+S
                        Polo Cross
                                               195/50R16 M+S
                                               M00)
e1*2001/116*0174*25E   960/840(880)                                                    5/100/57,0



Typ:                          1Y
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   VW Beetle Cabrio         205/50R16                                       A02) bis A10)

                                               205/55R16
                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)V00)

                                               205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)V00)

e1*2001/116*0205*16    1040/939(974)                                                   5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    4/8                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                             e1*2001/116*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       VW Fox                  195/45R16                                A02) bis A10)
                (außer CROSS FOX)       A01)K03)                                 E49)

                                         205/40R16
                                         A01)K01)

                                         205/45R16
                                         A01)K03)

                                         215/40R16
                                         A01)K01)K04)

                                         215/45R16
                                         A01)G0D)K01)K04)

                                         225/40R16
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
6R                             e1*2007/46*0486*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103      VW Polo                 195/45R16                                A02) bis A10)
                (außer Cross)
                                        195/50R16
                                        A01)K04)K25)K93)M00)

                                         205/45R16
                                         A01)K04)

                                         215/45R16
                                         A01)K01)K04)K25)K93)

                                         225/40R16
                                         A01)K01)K04)K93)

                                         225/45R16
                                         A01)K01)K04)K25)K93)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/45R16            225/40R16          A01) bis A10)
                                                              K04)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    5/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132             VW Polo GTI             215/45R16                         A02) bis A10)
                (außer Cross)           A01)K01)K04)K25)K93)

                                         225/40R16
                                         A01)K01)K04)K93)

                                         225/45R16
                                         A01)K01)K04)K25)K93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77       VW Polo Cross           195/45R16                         A02) bis A10)

                                         195/50R16
                                         A01)K25)K93)M00)

                                         205/45R16

                                         215/45R16
                                         A01)K25)K93)

                                         225/40R16
                                         A01)K93)

                                         225/45R16
                                         A01)K25)K93)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.


E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung (3L, 5L)

E83) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     195/55R15 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 14c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.02.2013




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