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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     50R6755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            50R6755.03
Radgröße:                                                  7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Effektive Einpresstiefe:                                     30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
Adapterscheibe:                                Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051
geprüfte Radlast:                                            690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2060 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 35I,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            AP50306/08 120 Nm
35I-299, 53I, 5Z, 9C, 9N, 6R,    M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
C1,CS




RA-000716-G0-104-03c~VW-5-100-57-ET30_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ:                         53I
ABE / EG-Genehmigung:        E664/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 118   Corrado                    205/45R16                         A01) bis A10)
                                                                           K16)
                                         215/40R16

                                         225/40R16
140             Corrado VR6              215/40R16

                                         225/40R16
E664/1/NT06E    950/710                                                    5/100/57,0



Typ:                           35I
ABE / EG-Genehmigung:          E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 100   Passat, Passat Variant    215/40R16                          A01) bis A10)
              (nur bei 5-Loch Rad-                                         K16)K56)K75)
              anschluß)                 225/40R16

110 bis 128     Passat, Passat Variant
                (16V) ,                  225/45R16
                Passat VR6,              G01)
                Passat Variant VR 6

E657/1/NT14E    1020/1020                                                  5/100/57,0



Typ:                           35I-299
ABE / EG-Genehmigung:          E960
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135          Passat Variant VR6 syncro 215/40R16                          A01) bis A10)
                                                                           K16)K56)K75)
                                         215/45R16

E960/NT14E      1035/1060                                                  5/100/57,0



Typ:                          1HXO
ABE / EG-Genehmigung:         F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Golf GT, Vento GT,         205/45R16                         A01) bis A10)
              Golf GTI                                                     K37)K56)K75)
                                         215/40R16
128             Vento VR6,               205/45R16
                Golf VR6
                                         215/40R16

F804/NT17E      980/840                                                    5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ:                            1H
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 128   Golf, Vento, Golf Variant, 205/45R16                                      A01) bis A10)
              Golf VR6, Vento VR6                                                       K37)K56)K75)
                                          215/40R16

 140                Golf syncro VR6,          205/45R16                                 A01) bis A10)
                    Golf Variant syncro VR6                                             K56)K75)
                                              215/40R16

e1*96/79*0068*03E   980/990                                                             5/100/57,0



Typ:                            1HX1
ABE / EG-Genehmigung:           G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Golf syncro VR6,                205/45R16                                 A01) bis A10)
              Golf Variant syncro VR6                                                   K56)K75)
                                              215/40R16

G156/NT12E          980/990                                                             5/100/57,0



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                                   e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150          VW Golf, Golf 4-Motion, VW 195/55R16                                 A02) bis A10)
                    Bora, Bora 4-Motion        A01)K01)K04)M00)N205)                     EF0)
                    (Schrägheck, Stufenheck,
                    Kombi, Front-und           205/50R16
                    Allradantrieb)             A01)K01)K04)K32)

                                              205/55R16
                                              A01)K01)K04)K32)

                                              215/50R16
                                              A01)K01)K04)K35)

                                              225/50R16
                                              A01)K01)K04)K31)K35)

                                              245/45R16
                                              A01)K01)K04)K31)K35)

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              205/55R16            225/50R16            A01) bis A10)
                                              K01)                 K04)K35)             EF0)V00)

                                              215/50R16            245/45R16            A01) bis A10)
                                              K01)                 K04)K35)             EF0)V00)



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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                             e1*2001/116*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       VW Fox                  195/45R16                                  A02) bis A10)
                (außer CROSS FOX)       A01)K01)K04)                               E49)

                                          205/40R16
                                          A01)K01)K02)

                                          205/45R16
                                          A01)K01)K02)K32)

                                          215/40R16
                                          A01)K01)K02)K32)

                                          215/45R16
                                          A01)G0D)K01)K02)K28)K32)

                                          225/40R16
                                          A01)K01)K02)K28)K32)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y                              e1*2001/116*0205*..
9C                              e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      VW New Beetle             195/55R16                                 A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)           A01)K03)M00)N205)

                                          205/50R16
                                          A01)K03)K33)

                                          205/55R16
                                          A01)K03)K33)

                                          225/45R16
                                          A01)K03)K33)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    5 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Polo                   195/45R16                         A02) bis A10)
                (außer Ausführungen Cross A01)K03)K04)                      E48)
                Polo, Polo Fun)
                                          205/45R16
                                          A01)K03)K04)K47)

                                          215/40R16
                                          A01)K01)K02)K47)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                             e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      VW Polo                 195/45R16                           A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)N205)

                                          195/45R16 M+S
                                          A01)K03)K04)W205)

                                          205/45R16
                                          A01)K03)K04)K47)

                                          215/40R16
                                          A01)K01)K02)K47)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 195/50R16 M+S                       A02) bis A10)
                                         A01)K03)K04)K47)M00)

                                          205/45R16 M+S




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    6 / 11                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
6R                             e1*2007/46*0486*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110      VW Polo                 195/50R16                            A02) bis A10)
                (außer Cross)           A01)K01)K04)K25)K28)K90)K93)M00)N205
                                        )

                                         205/45R16
                                         A01)K01)K04)K25)K93)N215)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81       VW Polo Cross           195/50R16                             A02) bis A10)
                                        A01)K03)K25)K28)K90)K93)M00)N205)

                                         205/45R16
                                         A01)K25)K93)N215)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C1                             e13*2007/46*1985*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110      VW T-Cross              205/55R16                             A02) bis A10)
                                        A01)A93a)K01)K04)

                                         205/60R16
                                         A01)K01)K04)

                                         215/55R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/55R16
                                         A01)K01)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)K02)

                                         245/50R16
                                         A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    7 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CS                             e13*2018/858*00140*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110      VW Taigo                205/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         205/60R16
                                         A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    8 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    9 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht
     mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten
     vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
     versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
     A01 ist anzuwenden.

K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur
     Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der
     Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
         anzulegen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
         Stoßfängeroberkante aufzuweiten.


RA-000716-G0-104-03c~VW-5-100-57-ET30_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    10 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


K37) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich ab Stoßfänger bis ca. 150 mm unterhalb der
        Seitenschutzleiste umzulegen.
     - Die Kunststoff-Kotflügel-Verbreiterung ist im gleichen Bereich entsprechend zu
        kürzen, so dass sie nicht über die umgelegte Radhauskante nach innen ragt (neu
        verkleben). Die radlaufseitige Kante des Stoßfängers ist im oberen Bereich um ca. 3-5
        mm zu kürzen.

K47) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel - im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     etwa 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 25 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
        seitlichen Stoßleiste komplett umzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzuschneiden.

K75) An Achse 2 sind die ggf. vorhandenen Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen
     entsprechend zu kürzen und klebend zu befestigen.

K90) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000716-G0-104-03c~VW-5-100-57-ET30_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 3c mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 17.05.2022




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