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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               30a
Seite :                    1/7                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    50R6755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           50R6755.47
Radgröße:                                                 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2290 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile
                                                              Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                          moment
F1H, F2AT, F2GT, F2GC, FMK, Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50717 140 Nm
UKL-L                       M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm




RA-000716-G0-104-30a~BM-5-112-66_5-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               30a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                            e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      BMW 1er, 1er xDrive     195/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                (ohne Flap)             A93)M00)                          EF0)

                                         205/55R16
                                         A01)A93a)K04)

                                         205/60R16
                                         A01)K04)

                                         215/50R16
                                         A01)K04)

                                         215/55R16
                                         A01)K04)

                                         225/50R16
                                         A01)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         245/45R16
                                         A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               30a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                            e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      BMW 1er, 1er xDrive     195/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Flap)              A93)M00)                          EF0)

                                         205/55R16
                                         A01)A93a)K04)

                                         205/60R16
                                         A01)K04)

                                         215/50R16
                                         A01)K04)

                                         215/55R16
                                         A01)K04)

                                         225/50R16
                                         A01)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         245/45R16
                                         A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               30a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
F2AT                              e1*2007/46*1675*..
F2GT                              e1*2007/46*1677*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 141      BMW 2er Active Tourer,     205/55R16                         A02) bis A10)
                Active Tourer xDrive, Gran A01)A93)G01)K04)                  A11)EF0)
                Tourer, Gran Tourer xDrive
                                           205/60R16
                                           A01)A93b)K04)

                                           215/60R16
                                           A01)K04)

                                           225/55R16
                                           A01)K01)K04)

                                           235/55R16
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R16
                                           A01)A93b)K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                            e1*2007/46*2064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      BMW 2er Gran Coupe, 2er 195/55R16 M+S                        A02) bis A10)
                xDrive Gran Coupe        A93)M00)                            EF0)

                                           205/55R16
                                           A01)K04)

                                           215/50R16
                                           A01)K04)

                                           215/55R16
                                           A01)K04)

                                           225/50R16
                                           A01)K04)

                                           235/50R16
                                           A01)K01)K04)

                                           245/45R16
                                           A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               30a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                              e1*2007/46*0371*..
FMK                                e1*2007/46*1683*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Clubman            205/55R16                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb u. Allrad)    A01)K04)N215)                     EF0)

                                           205/55R16 M+S
                                           A01)K04)

                                           205/60R16
                                           A01)K04)N215)

                                           205/60R16 M+S
                                           A01)K04)

                                           215/55R16
                                           A01)K04)N225)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)

                                           245/45R16
                                           A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


RA-000716-G0-104-30a~BM-5-112-66_5-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               30a
Seite :                    6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




RA-000716-G0-104-30a~BM-5-112-66_5-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-G0-104
Anlage-Nr. :               30a
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 30a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 17.05.2022




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