Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 50R6755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 50R6755.47 Radgröße: 7½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 117, 169, 176, 204, 204K, 245, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm 245G, 246 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 163, 639 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 150 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000716-B0-104-30~DB-5-112-66_5-ET50_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 Typ: 163 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 160 M-Klasse 225/75R16 A02) bis A10) E05)ER1) e1*96/79*0083*14E 1300/1600(1700) 5/112/66,5 Typ: 639 ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 170 Vito, Viano 225/60R16 A02) bis A10) T98) ER1) 225/60R16C e9*2001/116*0048*13 min1470/1470 max1650/1650 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 195/55R16 A02) bis A10) A01)K15)K23)M00) 205/50R16 A01)K03)K04)K15)K23) 205/55R16 A01)G7Z)K03)K04)K15)K23) 225/45R16 A01)K03)K04)K15)K23) RA-000716-B0-104-30~DB-5-112-66_5-ET50_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A93a) E99) zulässig an Fahrzeugausführungen bis 215/50R16 EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01) e1*2001/116*0470*02) 225/50R16 A01)K01)K04)K81) 245/45R16 A01)K01)K04)K81) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 215 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)B57) (Limousine) A94)N215) E104)EF0) 205/55R16 M+S A94)W215) 215/55R16 A94)G8V)N225) 225/50R16 N235) RA-000716-B0-104-30~DB-5-112-66_5-ET50_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 150 Mercedes C-Klasse 195/55R16 A02) bis A10)B57) (Coupe) A94)M00)N205) EF0) 195/55R16 M+S A94)M00)W205) 205/55R16 A94)N215) 205/55R16 M+S A94) 215/50R16 A94)N225) 215/55R16 A94)G8V)N225) 225/50R16 A94a)N235) 235/50R16 G8V)N245) 245/45R16 A94a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)B57) (Kombi) A94)N215) EF0) 205/55R16 M+S A94)W215) 215/55R16 A94)G1R)N225) 225/50R16 N235) RA-000716-B0-104-30~DB-5-112-66_5-ET50_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 135 Mercedes C-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)B88) (Limousine, W 205) A94)N215) E103)EF0) 205/60R16 M+S A94)W215) 215/55R16 A94)N225) 215/55R16 M+S A94)W225) 215/60R16 A94)N225) 215/60R16 M+S A94)W225) 225/55R16 A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R16 245/50R16 A01) bis A10)B88) K04) E103)EF0)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mercedes B- Klasse 195/55R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A93a)M00)N205) E100)EF0) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 205/55R16 EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 215/50R16 215/55R16 G0X) 225/50R16 245/45R16 RA-000716-B0-104-30~DB-5-112-66_5-ET50_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Mercedes A-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur E100)E93)EF0) zulässig an 215/50R16 Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. 215/55R16 e1*2001/116*0470*04) 225/50R16 A01)K04) 235/50R16 A01)K03)K04) 245/45R16 A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 125 Mercedes CLA-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur E100)EF0) zulässig an 215/50R16 Fahrzeugausführungen ab A93a) EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 215/55R16 225/50R16 235/50R16 A01)K04) 245/45R16 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000716-B0-104-30~DB-5-112-66_5-ET50_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000716-B0-104-30~DB-5-112-66_5-ET50_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm Achse 2 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm B88) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 318x30mm E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29 (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E104) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*.. (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. RA-000716-B0-104-30~DB-5-112-66_5-ET50_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/40R18, 215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000716-B0-104-30~DB-5-112-66_5-ET50_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000716-B0-104-30~DB-5-112-66_5-ET50_50R6755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451 Nr. : RA-000716-B0-104 Anlage-Nr. : 30 Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R6755 T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 30 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 18.06.2014 RA-000716-B0-104-30~DB-5-112-66_5-ET50_50R6755.docx