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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               29d
Seite :                    1/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  50R6755
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         50R6755.47
Radgröße:                                               7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2290 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke    : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN, 16, Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm,            ZP50704 120 Nm
16H, AU                        Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7M                             Radschraube, Kugel Ø26mm, Gewinde           ZP50792 140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




RA-000716-A0-104-29d~VW-5-112-57-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               29d
Seite :                    2/7                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ:                         7M
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0023*.. , e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 128    Sharan,                 205/55R16                                    A02)bis A10)
               Sharan syncro
                                       225/50R16
                                       A01)K03)
 150           Sharan,                 205/55R16 M+S                                A02)bis A10)
               Sharan syncro
                                       225/50R16
                                       A01)K03)
                                                                                   5/112/57,1



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                                e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169      VW Golf 5                   205/55R16                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K03)
                Serienreifen in 15Zoll oder
                16Zoll)                     215/50R16
                                            A01)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                             e1*2001/116*0242*..
1K                             e1*2007/46*0490*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 173      VW Golf 6               205/55R16                                  A02) bis A10)
                                                                                   EF0)
                                           215/50R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                               e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155      VW Golf 6 Cabrio          195/55R16                                A02) bis A10)
                                          M00)N205)

                                           205/50R16

                                           205/55R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               29d
Seite :                    3/7                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
2K                                   e1*2001/116*0252*..
2KN                                  e1*2007/46*0217*..
2KN                                  L320
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103            VW Caddy, Caddy Maxi, 195/55R16                           A02) bis A10)
                      Caddy Life              M00)N205)T91)
                      (Frontantrieb)
                                              205/55R16
                                              A01)B43)K03)K04)

                                               215/50R16
                                               A01)B43)K01)K04)



Typ:                          1KP
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   Golf Plus,               205/55R16                                A02) bis A10)
              Golf Plus Cross
                                       215/50R16
                                       A01)K03)K04)
e1*2001/116*0242*19   1140/990(1035)                                            5/112/57,1



Typ:                         1KM
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 147   Jetta,                  205/55R16                                 A01) bis A10)
              Golf 5 Kombi,                                                     E06)K63)
              Golf 6 Kombi            215/50R16
                                      K03)
e1*2001/116*0328*17   1100/1080(1110)                                           5/112/57,1



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
1T                                   e1*2001/116*0211*..
1T                                   e1*2007/46*0357*..
1t                                   e1*2007/46*0506*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 125            VW Cross Touran         195/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                              A93)M00)W205)




RA-000716-A0-104-29d~VW-5-112-57-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               29d
Seite :                    4/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
16H                              e1*2007/46*0584*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155      VW Jetta, Jetta Hybrid    205/55R16                           A02) bis A10)

                                           215/55R16

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)

                                           235/50R16
                                           A01)K01)K04)K13)K21)K22)K63)

                                           245/45R16
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      VW Golf 7                 195/55R16                           A02) bis A10)
                (Version mit Mehrlenker-  M00)N205)                           E91)
                Hinterachse)
                                          205/55R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      VW Golf 7                   195/55R16                         A02) bis A10)
                (Version mit Verbundlenker- M00)N205)                         E90)
                Hinterachse)
                                            205/55R16




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               29d
Seite :                    5/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein
     Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.




RA-000716-A0-104-29d~VW-5-112-57-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               29d
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
     'VL':




E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
     'ML':




EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000716-A0-104-29d~VW-5-112-57-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. :               29d
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 29d mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.02.2013




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