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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               29d
Seite :                    1 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  50R6755
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         50R6755.47
Radgröße:                                               7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2290 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke    : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN, 16, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,           ZP50704 120 Nm
16H, AU, AUV                   Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7M                             Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde          ZP50792 140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




RA-000716-B0-104-29d~VW-5-112-57-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               29d
Seite :                    2 / 10                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7M                             e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150      VW Sharan                205/55R16                                    A02) bis A10)
                                         N215)

                                           205/55R16 M+S

                                           215/55R16
                                           A01)K03)K49)

                                           225/50R16
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                                e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169      VW Golf 5                   205/55R16                                A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 15Zoll oder 215/50R16
                16Zoll)                     A01)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                             e1*2001/116*0242*..
1K                             e1*2007/46*0490*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 173      VW Golf 6               205/55R16                                    A02) bis A10)
                                                                                     EF0)
                                           215/50R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                               e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155      VW Golf 6 Cabrio          195/55R16                                  A02) bis A10)
                                          M00)N205)

                                           205/50R16

                                           205/55R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               29d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
2K                                       e1*2001/116*0252*..
2KN                                      e1*2007/46*0217*..
2KN                                      L320
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 125            VW Caddy, Caddy Maxi, 195/55R16                               A02) bis A10)
                      Caddy Life                  M00)N205)T91)
                      (Frontantrieb, nicht für
                      Ausführungen Cross          205/55R16
                      Caddy)                      A01)B43)K03)K04)

                                                 215/50R16
                                                 A01)B43)K01)K04)



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
2K                                       e1*2001/116*0252*..
2KN                                      e1*2007/46*0217*..
2KN                                      L320
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 103            VW Caddy, Caddy Maxi        195/55R16                         A02) bis A10)
                      (Allradantrieb, nicht für   M00)N205)T91)
                      Ausführungen Cross
                      Caddy)


Typ:                          1KP
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   Golf Plus,               205/55R16                                    A02) bis A10)
              Golf Plus Cross
                                       215/50R16
                                       A01)K03)K04)
e1*2001/116*0242*19   1140/990(1035)                                                5/112/57,1



Typ:                         1KM
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 147   Jetta,                  205/55R16                                     A01) bis A10)
              Golf 5 Kombi,                                                         E06)K63)
              Golf 6 Kombi            215/50R16
                                      K03)
e1*2001/116*0328*17   1100/1080(1110)                                               5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               29d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1T                             e1*2001/116*0211*..
1T                             e1*2007/46*0357*..
1t                             e1*2007/46*0506*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130      VW Cross Touran         195/55R16 M+S                         A02) bis A10)
                                        A93)ER1)M00)W205)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
16H                              e1*2007/46*0584*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155      VW Jetta, Jetta Hybrid    205/55R16                           A02) bis A10)

                                           215/55R16

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)

                                           235/50R16
                                           A01)K01)K04)K13)K21)K22)K63)

                                           245/45R16
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 162      VW Golf 7                 195/55R16                           A02) bis A10)
                (Version mit Mehrlenker-  M00)N205)                           E91)
                Hinterachse)
                                          205/55R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 90       VW Golf 7                   195/55R16                         A02) bis A10)
                (Version mit Verbundlenker- M00)N205)                         E90)
                Hinterachse)
                                            205/55R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               29d
Seite :                    5 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                              e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       VW Golf 7 Variant           195/55R16                         A02) bis A10)
                (Version mit Verbundlenker- M00)N205)                         E90)
                Hinterachse)
                                            205/55R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                              e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      VW Golf 7 Variant         195/55R16                           A02) bis A10)
                (Version mit Mehrlenker-  M00)N205)                           E91)
                Hinterachse)
                                          205/55R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                             e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81              VW Golf Sportsvan        195/55R16                            A02) bis A10)
                (Version mit             M00)N205)                            E90)
                Verbundlenkerachse)
                                         195/55R16 M+S
                                         M00)

                                           205/55R16
                                           215/50R16

                                           215/55R16
                                           G0X)




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Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               29d
Seite :                    6 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                             e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110      VW Golf Sportsvan        195/55R16                         A02) bis A10)
                (Version mit             M00)N205)                         E91)
                Mehrlenkerachse)
                                         195/55R16 M+S
                                         M00)

                                          205/55R16

                                          215/50R16

                                          215/55R16
                                          G0X)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               29d
Seite :                    7 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                 50R6755


A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und
       an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

B43)   An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein
       Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.

E06)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
       und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen sind.

E90)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
       'VL':




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               29d
Seite :                    8 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


E91)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
       'ML':




EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
       der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
       Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1230 kg.
       Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
       Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
       Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G0X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
       225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               29d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
       entsprechend zu kürzen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
       Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
       zu biegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K49)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
       komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
       anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
       Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
       Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
       Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47451
Nr. :                      RA-000716-B0-104
Anlage-Nr. :               29d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6755


T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 29d mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.06.2014




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