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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    1 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   50R8805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          50R8805.35
Radgröße:                                                 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                          800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2285 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BA7, BA7-LPG, DA3, DA3-CNG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50502 110 Nm
DA3-LPG, DA3-RS, DB3, DM2, M12x1,5
DM2-CNG, DM2-LPG, DXA,
DXA-LPG, DYB, DYB-LPG,
DYB-N,
WA6, WA6-N                  Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      ZP50520 125 Nm
                            M14x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-D0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                            e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG                        e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG                        e13*2001/116*1000*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107      Ford C-Max              205/45R18                                A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)K57)K58)M00)N215)T86)        S01)

                                          215/40R18
                                          A01)K01)K04)K57)K58)N225)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                  e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG                              e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG                              e13*2001/116*0999*..
DB3                                  e13*2001/116*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107      Ford Focus                    205/45R18                          A02) bis A10)
                (3-türer, 4-türer, 5-türer,   A01)K03)K04)K60)K61)K62)M00)T86)   S01)
                Kombi, Cabrio)
                                              215/40R18
                                              A01)K01)K04)K28)K60)K61)K62)

                                          225/35R18
                                          A01)K01)K04)K60)K61)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K04)K28)K60)K62)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                            e13*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
166             Ford Focus ST           205/45R18 M+S                            A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)K60)K61)K62)M00)             S01)

                                          215/40R18 M+S
                                          A01)K01)K04)K28)K60)K61)K62)

                                          225/35R18
                                          A01)K01)K04)K60)K61)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K04)K28)K60)K62)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-D0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                            e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                         e13*2001/116*1010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257     Ford Focus RS           205/45R18 M+S                        A02) bis A10)
                                        A01)K01)K72)M00)W215)

                                          215/40R18 M+S
                                          A01)K01)K16)K72)

                                          215/45R18 M+S
                                          A01)K01)K13)K16)K22)K72)

                                          225/40R18 M+S
                                          A01)K01)K04)K16)K72)

                                          235/40R18 M+S
                                          A01)K01)K02)K13)K16)K22)K26)K72)

                                          245/35R18 M+S
                                          A01)K01)K02)K16)K26)K72)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                             e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                         e13*2007/46*1289*..
DYB-N                           e13*2007/46*1363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus               205/45R18                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)K01)K04)M00)N215)T86)           S01)

                                          215/40R18
                                          A01)K01)K04)T89)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K04)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K02)K13)K22)K25)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-D0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184     Ford Focus ST           215/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         215/45R18
                                         A01)K01)K04)K13)K22)K25)N225)

                                         215/45R18 M+S
                                         A01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                         225/40R18
                                         A01)K01)K04)K13)K22)K25)N235)

                                         225/40R18 M+S
                                         A01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)K02)K13)K22)K25)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-Max 205/45R18                           A02) bis A10)
                (Serie nur 205/55R16)     A01)G01)K03)K04)K67)M00)T86)      S01)

                                         215/40R18
                                         A01)K01)K04)K67)T89)

                                         215/45R18
                                         A01)G01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)

                                         225/40R18
                                         A01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)

                                         235/35R18
                                         A01)K01)K04)K13)K22)K67)K68)T90)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    5 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                          e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-Max 205/45R18                             A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie   A01)ER1)K03)K04)K67)M00)N215)T86)   S01)
                nicht nur 205/55R16)
                                          215/40R18
                                          A01)ER1)K01)K04)K67)N225)T89)

                                           215/45R18
                                           A01)ER1)GCM)K01)K04)K13)K22)K27)
                                           K67) N225)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)
                                           N235)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K13)K22)K67)K68)T90)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                               e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                           e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo                215/45R18                          A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2014)      A01)ER1)GA6)K04)                   E64)S01)

                                           225/40R18
                                           A01)K04)

                                           235/35R18
                                           A01)K03)K04)T90)

                                           235/40R18
                                           A01)K03)K04)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47452
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Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                             e13*2001/116*0185*..
WA6-N                           e13*2007/46*1340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford S-Max 1. Generation; 225/45R18                         A02) bis A10)
                Ford Galaxy 2. Generation A01)ER2)K03)K04)                  E69)S01)

                                          235/45R18
                                          A01)ER2)K01)K04)K38)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K04)K38)

                                          245/45R18
                                          A01)G8B)K01)K04)K38)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47452
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A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0249*25.

E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0185*23.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1380 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47452
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Teiletyp :                 50R8805


G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GA6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
     215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
    235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47452
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K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
         hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
         dem Radhaus zu verkleben,
     - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des
         Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
     - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
         zu kürzen,

K58) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis
     Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger
     aufzuweiten.

K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.

K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante
     um ca. 10 mm zu kürzen.

K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
     umzulegen.

K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47452
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.06.2016


RA-000732-D0-104-07~FO-5-108-63_3-ET33_50R8805.docx