Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-J0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    1/6                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   50R8805
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            Ronal                                  Ronal
Radausführung:                        50R8805.03                          50R8805.23
Radgröße:                               8Jx18H2                            8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                       35 mm                              35 mm
Effektive Einpresstiefe:                 27 mm                              27 mm
Lochkreisdurchmesser:                   100 mm                              100 mm
Lochzahl:                                   5                                     5
Mittenlochdurchmesser:                  68,0 mm                             68,0 mm
Zentrierart:                       Mittenzentrierung                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                          ohne Ring                           ohne Ring
Adapterscheibe:              Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051            Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051
geprüfte Radlast:                        690 kg                                 690 kg
bei Reifenabrollumfang:                 2285 mm                            2285 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke
                         :        Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
C1, 1J, 1Y, 5Z, 9C, 9N,          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          AP50305/08 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000732-J0-104-04b~VW-5-100-57-ET27_50R8805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-J0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    2/6                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                             e1*2001/116*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       VW Fox                  215/35R18                                   A02) bis A10)
                (außer CROSS FOX)       A01)G01)K01)K02)K28)K32)                    E49)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                               e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150      VW Golf, Golf 4-Motion, VW 205/40R18                                 A02) bis A10)
                Bora, Bora 4-Motion        A01)K01)K04)K32)N215)T86)
                (Schrägheck, Stufenheck,
                Kombi, Front-und           205/45R18
                Allradantrieb)             A01)K01)K04)K35)M00)N215)T86)

                                          215/40R18
                                          A01)K01)K04)K35)N225)

                                          225/35R18
                                          A01)K01)K04)K35)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                             e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
177             VW Golf R32              225/35R18                                  A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)K35)T87)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y                              e1*2001/116*0205*..
9C                              e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      VW New Beetle             205/40R18                                 A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)           A01)K03)K33)

                                          205/45R18
                                          A01)K03)K33)M00)

                                          215/40R18
                                          A01)K03)K33)




RA-000732-J0-104-04b~VW-5-100-57-ET27_50R8805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-J0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    3/6                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Typ:                         9N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0174*.. , e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 132   VW Polo                  215/35R18                                 A01) bis A10)
              (außer POLO FUN)                                                   G01)K01)K02)K13)K28)
                                                                                 K47)
40 bis 77              VW Polo FUN,             215/35R18                        A01) bis A10)
                       Polo Cross                                                K01)K02)K28)K47)

e1*2001/116*0174*25E   940(960_96KW)/840(880)                                    5/100/57,0



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
C1                                    e13*2007/46*1985*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110             VW T-Cross              205/45R18                         A02) bis A10)
                                               A01)K01)K04)M00)

                                                215/40R18
                                                A01)A93a)K01)K04)

                                                215/45R18
                                                A01)K01)K04)

                                                225/40R18
                                                A01)K01)K04)

                                                235/40R18
                                                A01)K01)K02)

                                                245/35R18
                                                A01)A93a)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000732-J0-104-04b~VW-5-100-57-ET27_50R8805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-J0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    4/6                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.



RA-000732-J0-104-04b~VW-5-100-57-ET27_50R8805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-J0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    5/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur
     Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der
     Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
         anzulegen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
         Stoßfängeroberkante aufzuweiten.



RA-000732-J0-104-04b~VW-5-100-57-ET27_50R8805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-J0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


K47) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel - im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     etwa 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 25 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 27.08.2020




RA-000732-J0-104-04b~VW-5-100-57-ET27_50R8805