Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47452 Nr. : RA-000732-J0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 50R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Ronal Radausführung: 50R8805.03 50R8805.23 Radgröße: 8Jx18H2 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm 35 mm Effektive Einpresstiefe: 27 mm 27 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm 100 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring Adapterscheibe: Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051 Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051 geprüfte Radlast: 690 kg 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2285 mm 2285 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment C1, 1J, 1Y, 5Z, 9C, 9N, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP50305/08 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000732-J0-104-04b~VW-5-100-57-ET27_50R8805 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47452 Nr. : RA-000732-J0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5Z e1*2001/116*0301*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 55 VW Fox 215/35R18 A02) bis A10) (außer CROSS FOX) A01)G01)K01)K02)K28)K32) E49) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1J e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 150 VW Golf, Golf 4-Motion, VW 205/40R18 A02) bis A10) Bora, Bora 4-Motion A01)K01)K04)K32)N215)T86) (Schrägheck, Stufenheck, Kombi, Front-und 205/45R18 Allradantrieb) A01)K01)K04)K35)M00)N215)T86) 215/40R18 A01)K01)K04)K35)N225) 225/35R18 A01)K01)K04)K35) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1J e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 177 VW Golf R32 225/35R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K35)T87) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Y e1*2001/116*0205*.. 9C e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 VW New Beetle 205/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A01)K03)K33) 205/45R18 A01)K03)K33)M00) 215/40R18 A01)K03)K33) RA-000732-J0-104-04b~VW-5-100-57-ET27_50R8805 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47452 Nr. : RA-000732-J0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R8805 Typ: 9N ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0174*.. , e1*2001/116*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 132 VW Polo 215/35R18 A01) bis A10) (außer POLO FUN) G01)K01)K02)K13)K28) K47) 40 bis 77 VW Polo FUN, 215/35R18 A01) bis A10) Polo Cross K01)K02)K28)K47) e1*2001/116*0174*25E 940(960_96KW)/840(880) 5/100/57,0 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C1 e13*2007/46*1985*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 110 VW T-Cross 205/45R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 215/40R18 A01)A93a)K01)K04) 215/45R18 A01)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K04) 235/40R18 A01)K01)K02) 245/35R18 A01)A93a)K01)K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000732-J0-104-04b~VW-5-100-57-ET27_50R8805 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47452 Nr. : RA-000732-J0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R8805 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000732-J0-104-04b~VW-5-100-57-ET27_50R8805 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47452 Nr. : RA-000732-J0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R8805 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten. RA-000732-J0-104-04b~VW-5-100-57-ET27_50R8805 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47452 Nr. : RA-000732-J0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 50R8805 K47) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel - im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis etwa 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 25 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 50R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 27.08.2020 RA-000732-J0-104-04b~VW-5-100-57-ET27_50R8805