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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-C0-104
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                          51R5654
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                     Ronal
Radausführung:                                                 51R5654.02
Radgröße:                                                       6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             98 mm
Lochzahl:                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                           68,0 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                                 690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         1990 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                             moment
930, 955                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40201 110 Nm
                                         M12x1,25, Schaftlänge 32 mm

Typ:                          930
ABE / EG-Genehmigung:         G731; e3*96/27*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 95    Alfa Romeo 145/146       195/50R15                                  A01) bis A10)
                                                                                  S03)D27)K33)
                                             195/55R15
                                             K14)
 103 bis 114        Alfa Romeo 145/146       195/50R15 M+S

                                             195/55R15
                                             K14)
e3*96/27*0029*05E   950/900                                                       4/98/58




RA-000495-C0-104-02~AR-4-98-58-ET35_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-C0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    2/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ:                         955
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0278*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 58 bis 99    Mito                    185/65R15                         A02) bis A10)B34)
              (3-türer)                                                 S03)
                                      195/60R15

e3*2001/116*0278*07   1000/850(950)                                     4/98/58



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

RA-000495-C0-104-02~AR-4-98-58-ET35_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-C0-104
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite
     Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw.
     Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
     Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

B34) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø305x28 mm mit Festsattel

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

D27) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,5 mm) sind vor Montage
     der Sonderräder zu entfernen.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K33) An Achse 2 ist der Stoßfänger im Bereich der Oberkante nachzuarbeiten.


Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.04.2011




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