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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    1/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                51R5654
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Ronal
Radausführung:                                        51R5654.02
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    98 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                  68,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                        690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                1990 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke   :   Citroen (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
225L,A                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40201 110 Nm
                                M12x1,25, Schaftlänge 32 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. :               2a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ:                         A
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0273*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 55    Citroen Nemo            185/65R15                         A01) bis A10)
                                      K04)                              K01)S03)

                                        195/60R15
                                        K04)

                                        205/55R15
                                        K02)

                                        205/60R15
                                        K02)K13)K23)

                                        215/50R15
                                        K02)

                                        215/55R15
                                        K02)

                                        225/50R15
                                        K02)
e3*2001/116*0273*06   950/950(0)                                        4/98/58



Typ:                         A
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 55    Citroen Nemo            185/65R15                         A01) bis A10)
                                      K04)                              K01)S03)

                                        195/60R15
                                        K04)

                                        205/55R15
                                        K02)

                                        205/60R15
                                        K02)K13)K23)

                                        215/50R15
                                        K02)

                                        215/55R15
                                        K02)

                                        225/50R15
                                        K02)
e3*2007/46*0013*01    950/950(0)                                        4/98/58




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    3/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ:                         225L
ABE / EG-Genehmigung:        N130
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 54    Citroen Nemo           185/65R15                          A01) bis A10)
                                     K04)                               K01)S03)

                                     195/60R15
                                     K04)

                                     205/55R15
                                     K02)

                                     205/60R15
                                     K02)K13)K23)

                                     215/50R15
                                     K02)

                                     215/55R15
                                     K02)

                                     225/50R15
                                     K02)
N130NT01E     900/950(0)                                                4/98/58



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    4/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
     halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
     Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
     Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. :               2a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.


Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.04.2011




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