Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-B0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R5654 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R5654.02 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : FIAT (I) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 176, 176C, 178, 182, 185, 192, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40201 110 Nm 198, 312, 225, 225L M12x1,25, Schaftlänge 32 mm 175, FA, 186 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40216 110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 38 mm Typ: 176 ABE / EG-Genehmigung: G488; e3*96/27*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 98 Fiat Punto, 195/45R15 A02) bis A10) Fiat Punto Cabrio S03) 195/50R15 A01)K53)G43) 205/45R15 A01)K53) e3*96/27*0022*06 850/750 4/98/58 RA-000495-B0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-B0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: 176C ABE / EG-Genehmigung: G775 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 65 Fiat Punto S Cabrio 195/45R15 A02) bis A10) Fiat Punto ELX Cabrio S03) 195/50R15 A01)K53)G43) 205/45R15 A01)K53) G775NT07E 820/700(800) 4/114,3/67,1 Typ: 175 ABE / EG-Genehmigung: G730; e3*93/81*0001*.. , e3*95/54*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 142 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10) D21)S03) 195/55R15 E05) 205/50ZR15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 e3*95/54*0008*05E 1030/800 Typ: FA ABE / EG-Genehmigung: e3*92/53*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 102 bis 140 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10) D21)S03) 195/55R15 E05) 205/50ZR15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 e3*92/53*0002*00 1030/800 RA-000495-B0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-B0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: G983; e3*96/27*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 83 Fiat Bravo 185/55R15 A02) bis A10) Fiat Brava S03) 195/50R15 205/50R15 A01)K32)K33) 108 bis 113 Fiat Bravo 195/55R15 A02) bis A10) Fiat Brava S03) 205/50R15 A01)K32)K33) e3*96/27*0019*09E 970/920(1000) 4/98/58 Typ: 185 ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 83 Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10) Fiat Marea Weekend A91) S03) 205/50R15 A01)K15) 195/55R15 M+S A91) 91; 108 Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10) Fiat Marea Weekend A91) S03) 205/50R15 A01)K15) 195/55R15 M+S A91) 96; 110; 113 Fiat Marea, 195/60R15 A02) bis A10) Fiat Marea Weekend S03) 205/55R15 A01)K15) e3*93/81*0003*11E 1060/1060(1100) 4/98/58 Typ: 178 ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0033*.., e3*98/14*0033*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 76 Fiat Palio Weekend 185/55R15 M+S A01) bis A10) S03)K15)K20) 195/50R15 e3*98/14*0033*14 950/950(1050) 4/98/58 RA-000495-B0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-B0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: 186 ABE / EG-Genehmigung: e3*96/79*0042*.., e3*98/14*0042*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 76 bis 88 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10) S03) 195/60R15 e3*98/14*0042*10 1100/1050(1150) 4/98/58 Typ: 186 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*D050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 76 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10) (Gasantrieb) S03) 195/60R15 e3*98/14*D050*01 1100/1050 4/98/58 Typ: 186 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14D0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 76 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10) (Gasantrieb) S03) 195/60R15 e3*98/14*D0090*00 1100/1050 4/98/58 Typ: 192 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 110 Fiat Stilo, 195/65R15 A02) bis A10) Fiat Stilo SW A91)S03) 195/60R15 205/60R15 e3*98/14*0089*12E 1030/960(1050) 4/98/58 RA-000495-B0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-B0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: 198 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 121 Fiat Bravo 195/65R15 A02) bis A10) A93) S03) 205/60R15 A93) 215/55R15 215/60R15 225/55R15 e3*2001/116*0248*19 1060/880(980) 4/98/58 Typ: 198 ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Fiat Bravo Pan 195/65R15 A02) bis A10) A93) S03) 205/60R15 A93) 215/55R15 215/60R15 225/55R15 e3*2007/46*0022*01 1060/870(0) 4/98/58 Typ: 198 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Fiat Bravo LPG 195/65R15 A02) bis A10) (Gasantrieb) A93) S03) 205/60R15 A93) 215/55R15 215/60R15 225/55R15 e3*2001/116*0288*01 1000/860(960) 4/98/58 RA-000495-B0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-B0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: 312 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Fiat 500 185/55R15 A02) bis A10) S03) 195/50R15 205/45R15 e3*2001/116*0261*13 830/640(740) 4/98/58 Typ: 312 ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Fiat 500 185/55R15 A02) bis A10) S03) 195/50R15 205/45R15 e3*2007/46*0064*00 830/640(740) 4/98/58 Typ: 225 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0271*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 70 Fiat Fiorino 185/65R15 A01) bis A10) K04) K01)S03) 195/60R15 K04) 205/55R15 K02) 205/60R15 K02)K13)K23) 215/50R15 K02) 215/55R15 K02) 225/50R15 K02) e3*2001/116*0271*12 950/950(0) 4/98/58 RA-000495-B0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-B0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: 225 ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 70 Fiat Fiorino Quobo 185/65R15 A01) bis A10) K04) K01)S03) 195/60R15 K04) 205/55R15 K02) 205/60R15 K02)K13)K23) 215/50R15 K02) 215/55R15 K02) 225/50R15 K02) e3*2007/46*0011*03 950/950(0) 4/98/58 Typ: 225L ABE / EG-Genehmigung: N157 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 55 Fiat Fiorino 185/65R15 A01) bis A10) (Lkw) K04) K01)S03) 195/60R15 K04) 205/55R15 K02) 205/60R15 K02)K13)K23) 215/50R15 K02) 215/55R15 K02) 225/50R15 K02) N157NT6E 900/950(980) 4/98/58 RA-000495-B0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-B0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter- halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. RA-000495-B0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-B0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage der Sonderräder zu entfernen. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G43) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur der Reifengröße 155/70R13 oder 165/65R13 ausge- rüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000495-B0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-B0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungs- schraube ist nach hinten zu versetzen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im Be- reich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich: - Am vorderen Kunststoffinnenradhauses ist die oberste Befestigungsschraube zu entfer- nen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der se- rienmäßig vorhandenen Knickstelle). K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind im Radhaus im Be- reich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich: - Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der serienmä- ßig vorhandenen Knickstelle). - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen Stoß- leiste bis zum Stoßfänger umzulegen. - Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.). K53) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die obere Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 10 mm nach hinten zu ver- setzen. - Die ins Radhaus ragende Blechlasche der oberen Stoßfängerbefestigung ist nach oben umzulegen. Die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers ist ent- sprechend zu kürzen. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 12.04.2011 RA-000495-B0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx