Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-C0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R5654 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R5654.02 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : FIAT (I) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 176, 176C, 178, 182, 185, 192, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40201 110 Nm 198, 312, 225, 225L M12x1,25, Schaftlänge 32 mm 175, FA, 186 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40216 110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 38 mm RA-000495-C0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-C0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: 176 ABE / EG-Genehmigung: G488; e3*96/27*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 98 Fiat Punto, 195/45R15 A02) bis A10) Fiat Punto Cabrio S03) 195/50R15 A01)K53)G43) 205/45R15 A01)K53) e3*96/27*0022*06 850/750 4/98/58 Typ: 176C ABE / EG-Genehmigung: G775 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 65 Fiat Punto S Cabrio, 195/45R15 A02) bis A10) Fiat Punto ELX Cabrio S03) 195/50R15 A01)K53)G43) 205/45R15 A01)K53) G775NT07E 820/700(800) 4/114,3/67,1 Typ: 175 ABE / EG-Genehmigung: G730; e3*93/81*0001*.. , e3*95/54*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 142 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10) D21)S03) 195/55R15 E05) 205/50ZR15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 e3*95/54*0008*05E 1030/800 RA-000495-C0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-C0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: FA ABE / EG-Genehmigung: e3*92/53*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 102 bis 140 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10) D21)S03) 195/55R15 E05) 205/50ZR15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 e3*92/53*0002*00 1030/800 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: G983; e3*96/27*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 83 Fiat Bravo 185/55R15 A02) bis A10) Fiat Brava S03) 195/50R15 205/50R15 A01)K32)K33) 108 bis 113 Fiat Bravo 195/55R15 A02) bis A10) Fiat Brava S03) 205/50R15 A01)K32)K33) e3*96/27*0019*09E 970/920(1000) 4/98/58 RA-000495-C0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-C0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: 185 ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 83 Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10) Fiat Marea Weekend A91) S03) 205/50R15 A01)K15) 195/55R15 M+S A91) 91; 108 Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10) Fiat Marea Weekend A91) S03) 205/50R15 A01)K15) 195/55R15 M+S A91) 96; 110; 113 Fiat Marea, 195/60R15 A02) bis A10) Fiat Marea Weekend S03) 205/55R15 A01)K15) e3*93/81*0003*11E 1060/1060(1100) 4/98/58 Typ: 178 ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0033*.., e3*98/14*0033*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 76 Fiat Palio Weekend 185/55R15 M+S A01) bis A10) S03)K15)K20) 195/50R15 e3*98/14*0033*14 950/950(1050) 4/98/58 Typ: 186 ABE / EG-Genehmigung: e3*96/79*0042*.., e3*98/14*0042*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 76 bis 88 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10) S03) 195/60R15 e3*98/14*0042*10 1100/1050(1150) 4/98/58 Typ: 186 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*D050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 76 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10) (Gasantrieb) S03) 195/60R15 e3*98/14*D050*01 1100/1050 4/98/58 RA-000495-C0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-C0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: 186 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14D0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 76 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10) (Gasantrieb) S03) 195/60R15 e3*98/14*D0090*00 1100/1050 4/98/58 Typ: 192 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 110 Fiat Stilo, 195/65R15 A02) bis A10) Fiat Stilo SW A91)S03) 195/60R15 205/60R15 e3*98/14*0089*12E 1030/960(1050) 4/98/58 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 198 e3*2001/116*0248*.. 198 e3*2001/116*0288*.. 198 e3*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 121 Fiat Bravo, Bravo LPG 195/65R15 A02) bis A10) A93) EF0)S03) 205/60R15 A93) 215/55R15 215/60R15 225/55R15 RA-000495-C0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-C0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 Fiat 500 185/55R15 A02) bis A10) (Serie nur 165/65R14 od. A01)G01) S03) nur 155/80R13) 195/50R15 G0A) 205/45R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. 312 e3*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 74 Fiat 500 185/55R15 A02) bis A10) (außer Serie nur 165/65R14 S03) oder nur 155/80R13) 195/50R15 205/45R15 RA-000495-C0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-C0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 225 e3*2001/116*0271*.. 225 e3*2007/46*0011*.. 225L N157 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 70 Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/60R15 A02) bis A10) A01)K01) S03) 185/65R15 A01)K01) 195/60R15 A01)K01)K04) 205/55R15 A01)K01)K02) 205/60R15 A01)K01)K02)K13)K23) 215/50R15 A01)K01)K02) 215/55R15 A01)K01)K02) 225/50R15 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2007/46*0064*.. 312 e3*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 63 Fiat Panda, Panda Van 175/60R15 A02) bis A10) M00) S03) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000495-C0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-C0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000495-C0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-C0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage der Sonderräder zu entfernen. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G43) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur der Reifengröße 155/70R13 oder 165/65R13 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000495-C0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-C0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich: - Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der serienmäßig vorhandenen Knickstelle). K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich: - Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der serienmäßig vorhandenen Knickstelle). - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen. - Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. K53) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die obere Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 10 mm nach hinten zu versetzen. - Die ins Radhaus ragende Blechlasche der oberen Stoßfängerbefestigung ist nach oben umzulegen. Die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000495-C0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-C0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 27.02.2013 RA-000495-C0-104-02b~FI-4-98-58-ET35_51R5654.docx