Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO Nr. : RA-000495-H0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R5654 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 51R5654.02 Radausführungskennz.: 51R5654.02 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Effektive Einpresstiefe 27 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: Ø58.1 Ø68 d=8 003 0022 003 geprüfte Radlast: *) 690 kg Reifenabrollumfang: 1990 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: FIAT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, AP 110 Nm Schaftlänge 44 mm 40276/08 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO Nr. : RA-000495-H0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. 312 e3*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 77 Fiat 500 175/60R15 A02) bis A10) (außer Serie nur M00) N185) A11) BF1) D01) S03) 165/65R14 oder nur 155/80R13) 185/55R15 A01) K04) 195/50R15 A01) K03) K04) 195/55R15 A01) G01) K03) K04) 205/45R15 A01) K04) 205/50R15 A01) K03) K04) K89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 Fiat 500 175/60R15 A01) bis A10) (Serie nur 165/65R14 G01) M00) BF1) D01) S03) od. nur 155/80R13) 185/55R15 G01) K04) 195/50R15 G0A) K03) K04) 195/55R15 G01) K03) K04) 205/45R15 K04) 205/50R15 G01) K03) K04) K89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FA1 e3*2018/858*00001*.. FA1 e3*2018/858*00012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 Fiat 500 185/65R15 A01) bis A10) BF1) D01) K03) K04) S03) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO Nr. : RA-000495-H0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 198 e3*2001/116*0248*.. 198 e3*2001/116*0288*.. 198 e3*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 121 Fiat Bravo, Bravo LPG 195/65R15 A02) bis A10) A93) BF1) D01) EF0) S03) 205/60R15 A93) 215/55R15 215/60R15 225/55R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2007/46*0064*.. 312 e3*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 70 Fiat Panda, Panda Van 175/60R15 A01) bis A10) (nicht zulässig an G3K) M00) N185) A11) BF1) D01) E19a) E47) Ausführungen Panda EF0) K04) S03) Cross) 185/55R15 195/45R15 A93) G6F) T78) 195/50R15 G8C) 195/55R15 G1N) K94) K95) 205/45R15 A93) G9X) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO Nr. : RA-000495-H0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 44 mm Zubehörkit: AP 40276/08 Anzugsmoment: 110 Nm D01) Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO Nr. : RA-000495-H0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Fiat Panda Cross. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 175/65R15, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14, 165/70R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO Nr. : RA-000495-H0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Die Radhausausschnittkante ist von der Türsicke bis Übergang zum hinteren Radhaus/ Stoßfänger komplett umzulegen. • Das Kunststoff- Innenradhaus ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 30mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem inneren Radhaus zu verkleben. • Der vorhandene Ausschnitt im Kunststoff- Innenradhaus, Bereich Stoßfängeroberkante ist so zu vergrößern, dass der untere Teil nicht in das Radhaus ragt. • Im Übergangsbereich Radhaus/Stoßfänger ist die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des hinteren Stoßfängers zu kürzen. K94) An Achse 2 sind die im Bereich der Radhauskante befindlichen Ausbuchtungen des Kunststoffinnenkotflügels um 15 mm einzuformen. K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Die Radhausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne komplett umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. T78) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 850 kg bei LI 78 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 425 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 1 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 16.06.2021