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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-H0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  51R5654
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          51R5654.02
Radausführungskennz.:                                   51R5654.02
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     98 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast: *)                                      690 kg
 Reifenabrollumfang:                                      1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FIAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                        ZP40201     110 Nm
                Schaftlänge 32 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-H0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2001/116*0261*..
312                             e3*2007/46*0064*..
312                             e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77       Fiat 500                 175/60R15                         A02) bis A10)
                (außer Serie nur         M00) N185)                        A11) BF1) S03)
                165/65R14 oder nur
                155/80R13)               185/55R15

                                         195/50R15

                                         195/55R15
                                         A01) G01)

                                         205/45R15


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2001/116*0261*..
312                             e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51              Fiat 500                 175/60R15                         A02) bis A10)
                (Serie nur 165/65R14     A01) G01) M00)                    BF1) S03)
                od. nur 155/80R13)
                                         185/55R15
                                         A01) G01)

                                         195/50R15
                                         G0A)

                                         195/55R15
                                         A01) G01)

                                         205/45R15


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FA1                           e3*2018/858*00001*..
FA1                           e3*2018/858*00012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
43              Fiat 500               185/65R15                           A02) bis A10)
                                                                           BF1) S03)
                                         195/60R15

                                         205/55R15
                                         A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-H0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
198                             e3*2001/116*0248*..
198                             e3*2001/116*0288*..
198                             e3*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121      Fiat Bravo, Bravo LPG    195/65R15                           A02) bis A10)
                                         A93)                                BF1) EF0) S03)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         215/55R15

                                         215/60R15

                                         225/55R15


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
225                               e3*2001/116*0271*..
225                               e3*2007/46*0011*..
225L                              N157
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70       Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/60R15                         A01) bis A10)
                                                                             BF1) EF0) K01) S03)
                                         185/65R15

                                         195/60R15
                                         K04)

                                         205/55R15
                                         K02)

                                         205/60R15
                                         K02) K13) K22)

                                         215/50R15
                                         K02)

                                         215/55R15
                                         K02)

                                         225/50R15
                                         K02)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
312                              e3*2007/46*0064*..
312                              e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 70       Fiat Panda, Panda Van 175/60R15                              A02) bis A10)
                (nicht zulässig an        G3K) M00) N185)                    A11) BF1) E19a) E47) EF0)
                Ausführungen Panda                                           S03)
                Cross)                    195/45R15
                                          G6F) T78)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-H0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
192                             e3*98/14*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110      Fiat Stilo               195/60R15                         A02) bis A10)
                (Schrägheck 3-/ 5-türig) A93)                              BF1) S03)

                                         195/65R15
                                         A93)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         215/60R15
                                         A01) K15) K23)

                                         225/55R15
                                         A01) K15) K23)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
192                           e3*98/14*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110      Fiat Stilo SW          195/60R15                           A02) bis A10)
                (Kombi)                A93)                                BF1) S03)

                                         195/65R15
                                         A93)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         215/60R15
                                         A01) K15) K23)

                                         225/55R15
                                         A01) K15) K23)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
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A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Sofern zum Auswuchten der
       Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der
       Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf
       einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: ZP40201
       Anzugsmoment: 110 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-H0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


E47)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Fiat Panda Cross.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G3K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
     175/65R15, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-H0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

T78)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 850 kg bei LI 78 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 425 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 2b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.06.2021