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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    1/6                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               51R5654
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          Ronal
Radausführung:                                      51R5654.03
Radgröße:                                            6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                     38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                68,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                      690 kg
bei Reifenabrollumfang:                              1990 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : DAEWOO (ROK)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
KLAJ, KLAT, KLEJ, KLETN        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP40356 110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
KLAS, CHIK                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP40307 110 Nm
                               M12x1,5
                               je nach Serienausstattung auch           ZP40356 110 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
CHIS, KL1M                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP40307 110 Nm
                               M12x1,5




RA-000495-B0-104-04~DW-4-100-56-ET38_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    2/6                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ:                         KLETN
ABE / EG-Genehmigung:        H018; e13*93/81*0006*.., e13*95/54*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 74    Daewoo Nexia,           195/50R15                                 A01) bis A10)
              Daewoo Cielo,                                                     K03)K15)K17)K26)
              Daewoo Racer                                                      S04)

H018/NT07;            830/830                                                   4/100/56,5
e13*93/81*0006*04
e13*95/54*0006*06



Typ:                         KLEJ
ABE / EG-Genehmigung:        H019; e13*93/81*0007*.., e13*95/54*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 77    Daewoo Espero,          195/50R15                                 A01) bis A10)
              Daewoo Aranos,          K17)                                      S04)
              Daewoo K55
                                      205/50R15
                                      B21)K17)K31)K33)
e13*95/54*0007*05E    860/890                                                   4/100/56,5



Typ:                         KLAT
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0017*.., e4*98/14*0017*.., e4*2001/116*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Daewoo Lanos             195/50R15                                A01) bis A10)
                                                                                K32)S04)

e4*2001/116*0017*14   870/840                                                   4/100/56,5



Typ:                         KLAJ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0018*.., e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 98    Daewoo Nubira            195/50R15                                A01) bis A10)
                                                                                K15)
                                       195/55R15

                                         205/50R15
                                         K03)
e4*2001/116*0018*17   950/995                                                   4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ:                            KLAS
ABE / EG-Genehmigung:           e4*98/14*0063*.., e4*2001/116*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 69    Daewoo Kalos, Lanos,        185/55R15                         A02) bis A10)
              Chevrolet Kalos, Lanos
              (3- und 5- türig)           195/50R15
 53 bis 69    Chevrolet Aveo, Wave        A01)K03)K14)K21)
              (4-türig)
 55 bis 74    Chevrolet Aveo              195/45R15                         A01) bis A10)
              (3- und 5- türig)                                             K04)K39)
                                          205/45R15
                                          K03)

e4*2001/116*0063*29    840/820                                              4/100/56,5



Typ:                          CHIK
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62           Chevrolet Aveo LPG       185/55R15                            A02) bis A10)
              (4-türig)
                                       195/50R15
                                       A01)K03)K14)K21)

 50 bis 62             Chevrolet Aveo LPG   195/45R15                       A01) bis A10)
                       (3- und 5- türig)                                    K04)K39)
                                            205/45R15
                                            K03)

e11*2001/116*0321*08   840/820                                              4/100/56,5



Typ:                          KL1M
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 60    Chevrolet Spark          185/55R15                            A01) bis A10)
                                       K04)K27)K28)K42)                     K01)

                                            195/50R15
                                            K02)K28)

                                            205/45R15
                                            K04)K28)
e4*2007/46*0129*04     750/680                                              4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ:                          CHIS
ABE / EG-Genehmigung:         e50*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 60    Chevrolet Spark          185/55R15                         A01) bis A10)
              (LPG)                    K04)K27)K28)K42)                  K01)

                                         195/50R15
                                         K02)K28)

                                         205/45R15
                                         K04)K28)
e4*2007/46*0006*03   750/680                                             4/100/56,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
     halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
     Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
     Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

B21) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ABS (breitere Spur an Achse 2).

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
     chend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

RA-000495-B0-104-04~DW-4-100-56-ET38_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654



K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere Ka-
     rosserieblech anzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
     aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten

K31) Die Kunststoffabdeckung des Tankeinfüllrohres ist zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen.

K32) -Lanos 4türig, Stufenheck-Ausf.:
     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Sicke bis zur
     Stoßfängeroberkante umzulegen.Der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz ist im
     Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen.
     -Lanos 3türig Schrägheck-Ausf.:
     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 20 cm oberhalb U-
     Kante des Schwellers bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die ins Radhaus stehen-
     den Kanten im Bereich der Befestigung des hinteren Stoßfängers sind nach außen zu
     formen. Bei Fahrzeugausführungen mit ins Radhaus hochgezogenem Seitenschweller (ab
     Modelljahr 2001) ist die Befestigungslasche am Radlauf nach innen zu biegen und die Be-
     festigungsschraube um ca. 5 cm nach unten zu verlegen.

K33) An Achse 1 ist der Kunststoff-Spritzschutz im Bereich der Ausbuchtung durch Erwärmung
     zur Fahrzeugmitte hin einzuformen.

K39) An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren
     Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
       umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.04.2011




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