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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    1/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   51R5654
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                              Ronal
Radausführung:                                          51R5654.03
Radgröße:                                                6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                          690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1990 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : DAEWOO (ROK)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
KLAJ, KLAT, KLEJ, KLETN          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP40356 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
KLAS, CHIK, CHIA                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40307 110 Nm
                                 M12x1,5
                                 je nach Serienausstattung auch               ZP40356 110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
CHIS, CHIV, KL1M, KL1T           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40307 110 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    2/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIA                             e50*2007/46*0046*..
CHIK                             e11*2001/116*0321*..
KLAS                             e4*98/14*0063*.., e4*2001/116*0063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69       Chevrolet Aveo, Wave       185/55R15                         A02) bis A10)
                (4-türig)                  A01)G8F)K03)K12)

                                           195/50R15
                                           A01)K03)K12)

                                           205/45R15
                                           A01)K03)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIA                            e50*2007/46*0046*..
CHIK                            e11*2001/116*0321*..
KLAS                            e4*2001/116*0063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 74       Chevrolet Aveo           205/45R15                           A02) bis A10)
                (3-und 5-türig)          A01)K04)K39)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    3/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIV                             e50*2007/46*0087*..
KL1T                             e4*2007/46*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Chevrolet Aveo, Aveo LPG 185/65R15                          A02) bis A10)
                                          A93)N195)

                                          185/70R15
                                          A93)M00)N195)

                                          195/60R15
                                          A93)

                                          195/65R15
                                          A93)

                                          205/60R15
                                          A93)

                                          215/55R15
                                          A01)A93a)K04)

                                          215/60R15
                                          A01)K04)

                                          225/55R15
                                          A01)K04)

                                          235/55R15
                                          A01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIS                             e50*2007/46*0006*..
KL1M                             e4*2007/46*0129*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 60       Chevrolet Spark, Spark    185/55R15                         A02) bis A10)
                LPG ww. Matiz             A01)K01)K04)K27)K28)K42)

                                          195/45R15
                                          A01)K01)K04)

                                          195/50R15
                                          A01)K01)K02)K28)

                                          205/45R15
                                          A01)K01)K04)K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ:                         KLETN
ABE / EG-Genehmigung:        H018; e13*93/81*0006*.., e13*95/54*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 74    Daewoo Nexia,           195/50R15                                     A01) bis A10)
              Daewoo Cielo,                                                         K03)K15)K17)K26)
              Daewoo Racer                                                          S04)

                                                                                    4/100/56,5



Typ:                         KLEJ
ABE / EG-Genehmigung:        H019; e13*93/81*0007*.., e13*95/54*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 77    Daewoo Espero,          195/50R15                                     A01) bis A10)
              Daewoo Aranos,          K17)                                          S04)
              Daewoo K55
                                      205/50R15
                                      B21)K17)K31)K33)
e13*95/54*0007*05E    860/890                                                       4/100/56,5



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
KLAS                                    e4*98/14*0063*.., e4*2001/116*0063*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69             Daewoo Kalos, Lanos bzw. 185/55R15                            A02) bis A10)
                      Chevrolet Kalos, Lanos      A01)G8F)K03)K12)
                      (3- und 5-türig)
                                                  195/50R15
                                                  A01)K03)K12)

                                                 205/45R15
                                                 A01)K03)



Typ:                         KLAT
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0017*.., e4*98/14*0017*.., e4*2001/116*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Daewoo Lanos             195/50R15                                A01) bis A10)
                                                                                K32)S04)

e4*2001/116*0017*14   870/840                                                       4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    5/8                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ:                         KLAJ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0018*.., e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 98    Daewoo Nubira            195/50R15                                A01) bis A10)
                                                                                K15)
                                       195/55R15

                                           205/50R15
                                           K03)
e4*2001/116*0018*17   950/995                                                   4/100/56,5



Auflagen und Hinweise
A01)          Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
              sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
              auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
              Muster bescheinigen zu lassen.

A02)          Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
              den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
              Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
              ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
              Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)          Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
              verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
              der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
              Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
              Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)          Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
              keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
              so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
              beurteilen.

A05)          Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
              müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
              und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)          Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
              Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
              angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
              verwenden.

A07)          Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
              vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000495-D0-104-04~DW-4-100-56_5-ET38_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    6/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
       ausgewuchtet werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der
       Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der
       Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist
       auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu
       achten.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B21)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit ABS (breitere Spur an Achse 2).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G8F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/55R15,
       195/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000495-D0-104-04~DW-4-100-56_5-ET38_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    7/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


K02)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
           bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
           Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
           Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K17)       An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
           Karosserieblech anzulegen.

K26)       An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K27)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31)       Die Kunststoffabdeckung des Tankeinfüllrohres ist zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen.

K32)    Freigängigkeitsmaßnahmen beim Lanos 4-türig, Stufenheck-Ausf.:
       - An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Sicke bis
         zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Der im Radhaus befindliche
         Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen.
        Freigängigkeitsmaßnahmen beim Lanos 3-türig, Schrägheck-Ausf.:
       - An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 20 cm oberhalb
         Unterkante des Schwellers bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die ins Radhaus
         stehenden Kanten im Bereich der Befestigung des hinteren Stoßfängers sind nach
         außen zu formen. Bei Fahrzeugausführungen mit ins Radhaus hochgezogenem
         Seitenschweller (ab Modelljahr 2001) ist die Befestigungslasche am Radlauf nach
         innen zu biegen und die Befestigungsschraube um ca. 5 cm nach unten zu verlegen.


RA-000495-D0-104-04~DW-4-100-56_5-ET38_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    8/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


K33)    An Achse 1 ist der Kunststoff-Spritzschutz im Bereich der Ausbuchtung durch
        Erwärmung zur Fahrzeugmitte hin einzuformen.

K39)    An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren
        Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

K42)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
         Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
         kürzen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
         auszuschneiden.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

S04)    An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.


Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.05.2015




RA-000495-D0-104-04~DW-4-100-56_5-ET38_51R5654.docx