Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-A0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R5654 Art des Sonderrades: Einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R5654.05 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Citroen (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP40558/16 110 Nm D RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, M12x1,25, Schaftlänge 44 mm D RLZ, L, S*****, SH****, U RA-000495-A0-104-13~CI-4-108-65-ET26.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-A0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typen: ABE / EG-Genehmigung: D 6FZ e2*98/14*0215*.. D RFN e2*98/14*0216*.. D RLZ e2*98/14*0217*.. D RHY e2*98/14*0219*.. D RHZ e2*98/14*0220*.. D RHS e2*98/14*0249*.. D 4HX e2*98/14*0221*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 C5 Lim. 195/65R15 A02) bis A10)E04) 205/60R15 66 bis 103 C5 Kombi 205/65R15 1120/1100(1100) Typ: L ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 103 C4 (Lim., Coupe) 195/65R15 A02) bis A10) (mit ww. Serienbereifung E04) 195/65R15) 205/60R15 e2*2001/116*0302*17 1060/920(0) 4/108/65,0 Typ: U ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0345*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 92 C4 Picasso 205/65R15 A02) bis A10) A93) E04) 215/60R15 225/60R15 e2*2001/116*0345*11 1170/1210(0) 4/108/65,0 Typ: 7***** ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0366*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 88 Berlingo 195/65R15 A02) bis A10) 195/70R15 E05) 205/60R15 205/65R15 e2*2001/116*0366*06 1170/1230(0) 4/108/65,0 RA-000495-A0-104-13~CI-4-108-65-ET26.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-A0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: B9 ABE / EG-Genehmigung: N129 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Berlingo 195/65R15 A02) bis A10) T91) 195/70R15 E05) 205/60R15 T91) 205/65R15 N129/NT03 1130/1260(0) 4/108/65,0 Typ: SH**** ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 88 C3 Picasso 195/55R15 A02) bis A10) 195/60R15 205/55R15 215/50R15 A01)K03)K04) 215/55R15 A01)K03)K04) 225/50R15 A01)K03)K04) e2*2001/116*0371*05 1000/900(0) 4/108/65,0 RA-000495-A0-104-13~CI-4-108-65-ET26.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-A0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: S***** ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 88 C3 185/60R15 A02) bis A10) (5- türig) A93a) 185/65R15 A93a) 195/55R15 A93a) 195/60R15 205/55R15 A01)K03) 205/60R15 A01)K03) e2*2007/46*0003*03 920/790(0) 4/108/65,0 Typ: S***** ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 54 C3 185/60R15 A02) bis A10) (LPG, 5- türig) A93a) 185/65R15 A93a) 195/55R15 A93a) 195/60R15 205/55R15 A01)K03) 205/60R15 A01)K03) e11*2007/46*0113*02 900/790(0) 4/108/65,0 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. RA-000495-A0-104-13~CI-4-108-65-ET26.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-A0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter- halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000495-A0-104-13~CI-4-108-65-ET26.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-A0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Essen, 17.02.2010 RA-000495-A0-104-13~CI-4-108-65-ET26.doc RA-000495-A0-104-13~CI-4-108-65-ET26.doc