Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R5654
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R5654.05
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BCV, DAW, DAX, DBW, DBX, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40521 110 Nm
DFW, DNW, DNX, JA8, JA8- M12x1,5
LPG, JR8, JD3, JH1, JU2,
JU2-LPG
RA-000495-B0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
Typ: DAW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus (5-türig) 185/55R15 A02) bis A10)
E41)S01)
195/50R15
195/55R15
195/60R15
G12)
96 Focus (5-türig) 195/60R15 A02) bis A10)
E41)S01)
e13*97/27*0037*18E 965/860(915) 4/108/63,3
Typ: DBW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus (3-türig) 185/55R15 A02) bis A10)
E41)S01)
195/50R15
195/55R15
195/60R15
G12)
96 Focus (3-türig) 195/60R15 A02) bis A10)
E41)S01)
e13*97/27*0038*17E 950/850(900) 4/108/63,3
Typ: DFW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus (4-türig 185/55R15 A02) bis A10)
E41)S01)
195/50R15
195/55R15
195/60R15
G12)
96 Focus (4-türig 195/60R15 A02) bis A10)
E41)S01)
e13*97/27*0039*16E 960/880(930) 4/108/63,3
RA-000495-B0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
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Nr. : RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
Typ: DNW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus Turnier (5-türig) 195/50R15 A02) bis A10)
E41)S01)
195/55R15
195/60R15
G12)
96 Focus Turnier (5-türig) 195/60R15 A02) bis A10)
E41)S01)
e13*97/27*0040*17E 960/960(1010) 4/108/63,3
Typ: DNX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0056*.., e13D98/14*0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus 195/55R15 A02) bis A10)
(Kombi ww. mit Gasantrieb) S01)
195/60R15
e13*98/14D0056*04E 885/960(1010) 4/108/63,3
Typ: DAX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0057*.., e13D98/14*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus 195/55R15 A02) bis A10)
(5-türig ww. mit Gasantrieb) S01)
195/60R15
e13*98/14D0057*04E 895/865(915) 4/108/63,3
Typ: DBX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0058*.., e13D98/14*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus 195/55R15 A02) bis A10)
(3-türig ww. mit Gasantrieb) S01)
195/60R15
e13*98/14D0058*04E 885/850(900) 4/108/63,3
RA-000495-B0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
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Nr. : RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
Typ: BCV
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Cougar 195/60R15 M+S A02) bis A10)
A91) S01)
205/60R15
E05)
125 bis 151 Cougar 195/60R15 M+S
A91)
e9*96/79*0027*06E 1075/865(935) 4/108/63,3
Typ: JH1
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 74 Fiesta 185/55R15 A01) bis A10)
K03)K04)S01)
195/50R15
205/50R15
e1*98/14*0191*18E 890/810(0) 4/108/63,3
Typ: JD3
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0210*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 Fiesta (3-türig) 185/55R15 A01) bis A10)
K03)K04)S01)
195/50R15
205/50R15
e1*2001/116*0210*16E 900/800 4/108/63,3
RA-000495-B0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
Typ: JU2
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Fusion 185/60R15 A02) bis A10)
G32) S01)
195/50R15
E48)
195/60R15
G32)
205/55R15
A01)K03)G32)
215/50R15
A01)K03)K04)G32)
e1*98/14*0194*24 910/860(910) 4/108/63,3
Typ: JU2-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
56 bis 59 Fusion 185/60R15 A02) bis A10)
G32) S01)
195/50R15
E48)
195/60R15
G32)
205/55R15
A01)K03)G32)
215/50R15
A01)K03)K04)G32)
e13*2007/46*1077*03 840/850(900) 4/108/63,3
RA-000495-B0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
Typ: JA8
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 99 Fiesta 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
195/50R15
A93a)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
A01)K03)K04)
215/50R15
A01)K03)K04)K67)K68)
e9*2001/116*0069*07 850/765(840) 4/108/63,3
Typ: JR8
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 70 Fiesta (3- und 5-türig) 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
195/50R15
A93a)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
A01)K03)K04)
215/50R15
A01)K03)K04)K67)K68)
e9*2007/46*0002*03 850/785(860) 4/108/63,3
RA-000495-B0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
Typ: JA8-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 71 Fiesta (3- und 5-türig) 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
195/50R15
A93a)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
A01)K03)K04)
215/50R15
A01)K03)K04)K67)K68)
e13*2007/46*1058*03 850/795(0) 4/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000495-B0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit oder 14-Zoll oder 15-Zoll-
Sommerbereifungen ausgerüstet sind.
E48) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R14
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelas-
sen ist.
RA-000495-B0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-B0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K67) An Achse 2 ist der Filz- /Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante
bis 45-Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte aufzuweiten.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G12) Bei Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße nicht bereits serienmäßig eingetragen ist,
sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G32) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/60R15 oder 205/45R16 oder 195/60R15
nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom-
mel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 12.04.2011
RA-000495-B0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx