Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R5654
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R5654.05
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BCV, DAW, DAX, DBW, DBX, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40521 110 Nm
DFW, DNW, DNX, JA8, JA8- M12x1,5
LPG, JR8, JD3, JH1, JU2,
JU2-LPG
RA-000495-C0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
Typ: DAW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus (5-türig) 185/55R15 A02) bis A10)
E41)S01)
195/50R15
195/55R15
195/60R15
G12)
96 Focus (5-türig) 195/60R15 A02) bis A10)
E41)S01)
e13*97/27*0037*18E 965/860(915) 4/108/63,3
Typ: DBW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus (3-türig) 185/55R15 A02) bis A10)
E41)S01)
195/50R15
195/55R15
195/60R15
G12)
96 Focus (3-türig) 195/60R15 A02) bis A10)
E41)S01)
e13*97/27*0038*17E 950/850(900) 4/108/63,3
Typ: DFW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus (4-türig 185/55R15 A02) bis A10)
E41)S01)
195/50R15
195/55R15
195/60R15
G12)
96 Focus (4-türig 195/60R15 A02) bis A10)
E41)S01)
e13*97/27*0039*16E 960/880(930) 4/108/63,3
RA-000495-C0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
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Nr. : RA-000495-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
Typ: DNW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus Turnier (5-türig) 195/50R15 A02) bis A10)
E41)S01)
195/55R15
195/60R15
G12)
96 Focus Turnier (5-türig) 195/60R15 A02) bis A10)
E41)S01)
e13*97/27*0040*17E 960/960(1010) 4/108/63,3
Typ: DNX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0056*.., e13D98/14*0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus 195/55R15 A02) bis A10)
(Kombi ww. mit Gasantrieb) S01)
195/60R15
e13*98/14D0056*04E 885/960(1010) 4/108/63,3
Typ: DAX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0057*.., e13D98/14*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus 195/55R15 A02) bis A10)
(5-türig ww. mit Gasantrieb) S01)
195/60R15
e13*98/14D0057*04E 895/865(915) 4/108/63,3
Typ: DBX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0058*.., e13D98/14*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus 195/55R15 A02) bis A10)
(3-türig ww. mit Gasantrieb) S01)
195/60R15
e13*98/14D0058*04E 885/850(900) 4/108/63,3
RA-000495-C0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
Typ: BCV
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Cougar 195/60R15 M+S A02) bis A10)
A91) S01)
205/60R15
E05)
125 bis 151 Cougar 195/60R15 M+S
A91)
e9*96/79*0027*06E 1075/865(935) 4/108/63,3
Typ: JH1
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 74 Fiesta 185/55R15 A01) bis A10)
K03)K04)S01)
195/50R15
205/50R15
e1*98/14*0191*18E 890/810(0) 4/108/63,3
Typ: JD3
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0210*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 Fiesta (3-türig) 185/55R15 A01) bis A10)
K03)K04)S01)
195/50R15
205/50R15
e1*2001/116*0210*16E 900/800 4/108/63,3
RA-000495-C0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
Typ: JU2
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Fusion 185/60R15 A02) bis A10)
G32) S01)
195/50R15
E48)
195/60R15
G32)
205/55R15
A01)K03)G32)
215/50R15
A01)K03)K04)G32)
e1*98/14*0194*25 910/860(910) 4/108/63,3
Typ: JU2-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 Fusion 185/60R15 A02) bis A10)
G32) S01)
195/50R15
E48)
195/60R15
G32)
205/55R15
A01)K03)G32)
215/50R15
A01)K03)K04)G32)
e13*2007/46*1077*04 840/850(900) 4/108/63,3
RA-000495-C0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8 e9*2001/116*0069*..
JA8-LPG e13*2007/46*1058*..
JR8 e9*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 99 Ford Fiesta, Fiesta LPG 175/65R15 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) A93a)G95)M00) S01)
185/55R15
A93)
195/50R15
A93a)
195/55R15
G9K)
195/60R15
G95)
205/50R15
A01)K03)K04)
215/50R15
A01)G9K)K01)K04)K67)K68)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000495-C0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite
Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw.
Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
RA-000495-C0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit oder 14-Zoll oder 15-Zoll-
Sommerbereifungen ausgerüstet sind.
E48) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R14
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G12) Bei Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße nicht bereits serienmäßig eingetragen ist,
sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G32) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/60R15 oder 205/45R16 oder 195/60R15
nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G95) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G9K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16,
195/55R15, 195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000495-C0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47453
Nr. : RA-000495-C0-104
Anlage-Nr. : 9
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5654
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 27.02.2013
RA-000495-C0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx