Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-D0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R5654 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R5654.05 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BCV, DAW, DAX, DBW, DBX, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40521 110 Nm DFW, DNW, DNX, JA8, JA8- M12x1,5 LPG, JK8, JR8, JD3, JH1, JU2, JU2-LPG RA-000495-D0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-D0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: DAW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0037*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Focus (5-türig) 185/55R15 A02) bis A10) E41)S01) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 G12) 96 Focus (5-türig) 195/60R15 A02) bis A10) E41)S01) e13*97/27*0037*18E 965/860(915) 4/108/63,3 Typ: DBW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0038*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Focus (3-türig) 185/55R15 A02) bis A10) E41)S01) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 G12) 96 Focus (3-türig) 195/60R15 A02) bis A10) E41)S01) e13*97/27*0038*17E 950/850(900) 4/108/63,3 Typ: DFW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Focus (4-türig) 185/55R15 A02) bis A10) E41)S01) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 G12) 96 Focus (4-türig) 195/60R15 A02) bis A10) E41)S01) e13*97/27*0039*16E 960/880(930) 4/108/63,3 RA-000495-D0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-D0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: DNW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0040*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Focus Turnier (5-türig) 195/50R15 A02) bis A10) E41)S01) 195/55R15 195/60R15 G12) 96 Focus Turnier (5-türig) 195/60R15 A02) bis A10) E41)S01) e13*97/27*0040*17E 960/960(1010) 4/108/63,3 Typ: DNX ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0056*.., e13D98/14*0056*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 86 Focus 195/55R15 A02) bis A10) (Kombi ww. mit Gasantrieb) S01) 195/60R15 e13*98/14D0056*04E 885/960(1010) 4/108/63,3 Typ: DAX ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0057*.., e13D98/14*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 86 Focus 195/55R15 A02) bis A10) (5-türig ww. mit Gasantrieb) S01) 195/60R15 e13*98/14D0057*04E 895/865(915) 4/108/63,3 Typ: DBX ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0058*.., e13D98/14*0058*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 86 Focus 195/55R15 A02) bis A10) (3-türig ww. mit Gasantrieb) S01) 195/60R15 e13*98/14D0058*04E 885/850(900) 4/108/63,3 RA-000495-D0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-D0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ: BCV ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0027*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Cougar 195/60R15 M+S A02) bis A10) A91) S01) 205/60R15 E05) 125 bis 151 Cougar 195/60R15 M+S A91) e9*96/79*0027*06E 1075/865(935) 4/108/63,3 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD3 e1*2001/116*0210*.. JH1 e1*98/14*0191*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 110 Ford Fiesta 185/55R15 A02) bis A10) (3- und 5-türig) N195) EF0)S01) 185/55R15 M+S 195/50R15 205/50R15 Typ: JD3 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0210*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 110 Fiesta (3-türig) 185/55R15 A01) bis A10) K03)K04)S01) 195/50R15 205/50R15 e1*2001/116*0210*16E 900/800 4/108/63,3 RA-000495-D0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-D0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JU2 e1*98/14*0194*.. JU2-LPG e13*2007/46*1077*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 74 Ford Fusion, Fusion LPG 185/60R15 A02) bis A10) A01)A93)G6T)K03)N195) S01) 195/50R15 A01)G9U)K03)N205) 195/55R15 A01)G9T)K03)N205) 195/60R15 A01)G6R)K03)N205) 205/50R15 A01)G6S)K01) 205/55R15 A01)G6T)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JA8 e9*2001/116*0069*.. JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. JR8 e9*2007/46*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 103 Ford Fiesta, Fiesta LPG 175/65R15 A02) bis A10) (3- und 5-türig) A93a)G95)M00) S01) 185/55R15 A93) 195/50R15 A93a) 195/55R15 G9K) 195/60R15 G95) 205/50R15 A01)K03)K04) 215/50R15 A01)G9K)K01)K04)K67)K68) RA-000495-D0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-D0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK8 e9*2007/46*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 92 Ford EcoSport 195/65R15 A02) bis A10) S04) 195/70R15 205/60R15 205/65R15 215/60R15 225/55R15 225/60R15 235/55R15 A01)K01) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000495-D0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-D0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit oder 14-Zoll oder 15-Zoll- Sommerbereifungen ausgerüstet sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000495-D0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-D0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G12) Bei Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16, 195/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/55R16, 195/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G95) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16, 195/55R15, 195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/60R15, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R14, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000495-D0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-D0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen. K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. RA-000495-D0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453 Nr. : RA-000495-D0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5654 Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 20.05.2015 RA-000495-D0-104-09~FO-4-108-63_3-ET42_51R5654.docx