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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               9
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   51R5654
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                              Ronal
Radausführung:                                          51R5654.05
Radgröße:                                                6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                          690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1990 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BCV, DAW, DAX, DBW, DBX, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      ZP40521 110 Nm
DFW, DNW, DNX, JA8, JA8-      M12x1,5
LPG, JK8, JR8, JD3, JH1, JU2,
JU2-LPG




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               9
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ:                          DAW
ABE / EG-Genehmigung:         e13*97/27*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     Zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Focus (5-türig)           185/55R15                        A02) bis A10)
                                                                         E41)S01)
                                         195/50R15

                                         195/55R15

                                         195/60R15
                                         G12)

96                   Focus (5-türig)     195/60R15                       A02) bis A10)
                                                                         E41)S01)

e13*97/27*0037*18E   965/860(915)                                        4/108/63,3



Typ:                          DBW
ABE / EG-Genehmigung:         e13*97/27*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     Zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Focus (3-türig)           185/55R15                        A02) bis A10)
                                                                         E41)S01)
                                         195/50R15

                                         195/55R15

                                         195/60R15
                                         G12)

96                   Focus (3-türig)     195/60R15                       A02) bis A10)
                                                                         E41)S01)

e13*97/27*0038*17E   950/850(900)                                        4/108/63,3



Typ:                          DFW
ABE / EG-Genehmigung:         e13*97/27*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     Zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Focus (4-türig)           185/55R15                        A02) bis A10)
                                                                         E41)S01)
                                         195/50R15

                                         195/55R15

                                         195/60R15
                                         G12)

96                   Focus (4-türig)     195/60R15                       A02) bis A10)
                                                                         E41)S01)

e13*97/27*0039*16E   960/880(930)                                        4/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ:                            DNW
ABE / EG-Genehmigung:           e13*97/27*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       Zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Focus Turnier (5-türig)     195/50R15                          A02) bis A10)
                                                                             E41)S01)
                                               195/55R15

                                               195/60R15
                                               G12)

96                   Focus Turnier (5-türig)   195/60R15                     A02) bis A10)
                                                                             E41)S01)

e13*97/27*0040*17E   960/960(1010)                                           4/108/63,3



Typ:                          DNX
ABE / EG-Genehmigung:         e13*98/14*0056*.., e13D98/14*0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       Zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 86    Focus                      195/55R15                           A02) bis A10)
              (Kombi ww. mit Gasantrieb)                                     S01)
                                         195/60R15

e13*98/14D0056*04E   885/960(1010)                                           4/108/63,3



Typ:                            DAX
ABE / EG-Genehmigung:           e13*98/14*0057*.., e13D98/14*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         Zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 86    Focus                        195/55R15                         A02) bis A10)
              (5-türig ww. mit Gasantrieb)                                   S01)
                                           195/60R15

e13*98/14D0057*04E   895/865(915)                                            4/108/63,3



Typ:                            DBX
ABE / EG-Genehmigung:           e13*98/14*0058*.., e13D98/14*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 86    Focus                        195/55R15                         A02) bis A10)
              (3-türig ww. mit Gasantrieb)                                   S01)
                                           195/60R15

e13*98/14D0058*04E   885/850(900)                                            4/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ:                         BCV
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Cougar                   195/60R15 M+S                                A02) bis A10)
                                       A91)                                         S01)

                                                  205/60R15
                                                  E05)
 125 bis 151           Cougar                     195/60R15 M+S
                                                  A91)
e9*96/79*0027*06E      1075/865(935)                                                4/108/63,3



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3                                     e1*2001/116*0210*..
JH1                                     e1*98/14*0191*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110             Ford Fiesta                185/55R15                         A02) bis A10)
                       (3- und 5-türig)           N195)                             EF0)S01)

                                                  185/55R15 M+S

                                                  195/50R15

                                                  205/50R15




Typ:                           JD3
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0210*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110   Fiesta (3-türig)          185/55R15                                   A01) bis A10)
                                                                                    K03)K04)S01)
                                                  195/50R15

                                                  205/50R15

e1*2001/116*0210*16E   900/800                                                      4/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    5 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2                              e1*98/14*0194*..
JU2-LPG                          e13*2007/46*1077*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74       Ford Fusion, Fusion LPG 185/60R15                            A02) bis A10)
                                           A01)A93)G6T)K03)N195)             S01)

                                           195/50R15
                                           A01)G9U)K03)N205)

                                           195/55R15
                                           A01)G9T)K03)N205)

                                           195/60R15
                                           A01)G6R)K03)N205)

                                           205/50R15
                                           A01)G6S)K01)

                                           205/55R15
                                           A01)G6T)K01)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8                               e9*2001/116*0069*..
JA8-LPG                           e13*2007/46*1058*..
JR8                               e9*2007/46*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103      Ford Fiesta, Fiesta LPG    175/65R15                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)           A93a)G95)M00)                     S01)

                                           185/55R15
                                           A93)

                                           195/50R15
                                           A93a)

                                           195/55R15
                                           G9K)

                                           195/60R15
                                           G95)

                                           205/50R15
                                           A01)K03)K04)

                                           215/50R15
                                           A01)G9K)K01)K04)K67)K68)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    6 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                            e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 92       Ford EcoSport           195/65R15                         A02) bis A10)
                                                                          S04)
                                         195/70R15

                                         205/60R15

                                         205/65R15

                                         215/60R15

                                         225/55R15

                                         225/60R15

                                         235/55R15
                                         A01)K01)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    7 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
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A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite
     Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw.
     Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
     Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit oder 14-Zoll oder 15-Zoll-
     Sommerbereifungen ausgerüstet sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    8 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G12) Bei Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße nicht bereits serienmäßig eingetragen ist,
     sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16,
     195/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
     205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
     195/55R16, 195/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G95) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16,
     195/55R15, 195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G9T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
     195/60R15, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G9U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R14,
     205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47453
Nr. :                      RA-000495-D0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5654


Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.05.2015




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