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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-I0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  51R5654
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          51R5654.05
Radausführungskennz.:                                   51R5654.05
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *)                                      690 kg
 Reifenabrollumfang:                                      1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP40521     130 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP40521     110 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP40521     135 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-I0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                              e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103      Ford EcoSport             195/65R15                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb, bis                                          BF1) E75) EB1) S04)
                Modelljahr 2017)          195/70R15

                                         205/60R15

                                         205/65R15

                                         215/60R15

                                         225/55R15

                                         225/60R15

                                         235/55R15
                                         A01) K01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3                              e1*2001/116*0210*..
JH1                              e1*98/14*0191*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110      Ford Fiesta               185/55R15                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)          N195)                             BF2) EF0) S01)

                                         185/55R15 M+S

                                         195/50R15

                                         205/50R15
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Nr. :                       RA-000495-I0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8                              e9*2001/116*0069*..
JA8-LPG                          e13*2007/46*1058*..
JR8                              e9*2007/46*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103      Ford Fiesta, Fiesta LPG 175/65R15                           A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)          A93a) G95) M00)                   BF1) S01)

                                         185/55R15
                                         A93)

                                         195/50R15
                                         A93a)

                                         195/55R15
                                         G9K)

                                         195/60R15
                                         G95)

                                         205/50R15
                                         A01) K03) K04)

                                         215/50R15
                                         A01) G9K) K01) K04) K67) K68)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JGH                            e9*2007/46*3159*..
JHH                            e9*2007/46*3142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 114      Ford Fiesta             195/60R15                           A02) bis A10)
                (außer Active)                                              A11) BF3) E76)
                                        205/55R15


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                             e9*2007/46*3142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Ford Fiesta Active       195/60R15                          A02) bis A10)
                                                                            BF3)
                                         205/55R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-I0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                            e9*2007/46*3142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Ford Fiesta ST          195/60R15                          A02) bis A10)
                                                                           BF3)
                                         205/55R15

                                         205/60R15

                                         215/50R15

                                         215/55R15

                                         225/50R15
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2                            e1*98/14*0194*..
JU2-LPG                        e13*2007/46*1077*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74       Ford Fusion, Fusion LPG 185/60R15                          A01) bis A10)
                                        A93) K03) N195)                    BF2) S01)

                                         195/50R15
                                         K03) N205)

                                         195/55R15
                                         K03) N205)

                                         195/60R15
                                         K03) N205)

                                         205/50R15
                                         K01)

                                         205/55R15
                                         K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
KAF                             e13*2007/46*1637*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 70       Ford KA+                 175/60R15                         A02) bis A10)
                (5-Türig, außer Active)  M00) N185)                        BF3)

                                         175/60R15 M+S
                                         M00)

                                         185/55R15
                                         N195)

                                         185/55R15 M+S

                                         195/50R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-I0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Sofern zum Auswuchten der
       Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der
       Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf
       einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-I0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40521
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40521
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40521
       Anzugsmoment: 135 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation bis Modelljahr 2017:
       • Typ JK8 bis EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*17

E76)   Nicht zulässig an Ausstattungsvariante Active.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 48OUE LH (links); RH (rechts) mit belüfteter
         Scheibe Ø300x25 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G95)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-I0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


G9K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16,
     195/55R15, 195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
       vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
       der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-I0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

S04)   An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

Die Anlage 9 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.06.2022