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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-G0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  51R5654
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          51R5654.05
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
Effektive Einpresstiefe                                   20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    76 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
Adapterscheibe:                             0 ad Ø65 Ø76 d=22 003 0022 152
geprüfte Radlast: *)                                      690 kg
 Reifenabrollumfang:                                      1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PEUGEOT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                        AP          110 Nm
                Schaftlänge 50 mm                                              40558/22
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-G0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
K*****                        e2*2001/116*0300*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80       Peugeot 1007           175/60R15                            A02) bis A10)
                                       M00)                                 BF1) D01) EF0)

                                         185/55R15

                                         185/60R15

                                         195/50R15

                                         195/55R15


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
W                             e11*2001/116*0352*..
W                             e2*2007/46*0072*..
W*****                        e2*2001/116*0340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 88       Peugeot 207            185/65R15                            A02) bis A10)
                                                                            BF1) D01) EF0)
                                         195/60R15

                                         205/55R15

                                         215/55R15
                                         A01) K03)

                                         225/50R15
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
C                                e2*2007/46*0070*..
C                                e2*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 88       Peugeot 208               185/60R15                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türer)          A93a)                             BF1) D01) EF0)

                                         185/65R15

                                         195/60R15

                                         205/55R15
                                         A01) K04) K97)

                                         205/60R15
                                         A01) K04) K25) K98)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-G0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
U                             e2*2007/46*0639*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 75       Peugeot 208            195/60R15                          A01) bis A10)
                                                                          BF1) D01) EF0) K01) K04)
                                        205/55R15


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C                              e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96       Peugeot 2008            195/65R15                         A02) bis A10)
                (ohne                                                     BF1) D01) EF0)
                Radhausverbreiterungen) 205/60R15

                                        215/55R15
                                        A01) K04)

                                        215/60R15
                                        A01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C                              e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96       Peugeot 2008            195/65R15                         A02) bis A10)
                (mit                                                      BF1) D01) EF0)
                Radhausverbreiterungen) 205/60R15

                                        215/55R15

                                        215/60R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-G0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4                             e2*2001/116*0362*..
4                             e2*2007/46*0101*..
4*****                        e2*2001/116*0362*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120      Peugeot 308            195/60R15                          A02) bis A10)
                                                                          BF1) D01) EF0)
                                        195/65R15
                                        A93)

                                        205/60R15
                                        A93)

                                        205/65R15
                                        A93) G6L)

                                        215/55R15
                                        T89)

                                        215/60R15

                                        225/55R15
                                        A01) K88)

                                        235/55R15
                                        A01) K03) K88)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7                              e2*2001/116*0365*..
7                              e2*2007/46*0001*..
7*****                         e2*2001/116*0365*..
B9                             N128
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Peugeot Partner         195/65R15                         A02) bis A10)
                                        A93) N205)                        BF1) D01) E55)

                                        195/70R15
                                        G2S) N205)

                                        205/60R15
                                        A93)

                                        205/65R15
                                        GC4)

                                        215/55R15
                                        A01) G8W) K03) T89)

                                        215/60R15
                                        A01) K03)

                                        225/60R15
                                        A01) GC5) K03) K15)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-G0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Sofern zum Auswuchten der
       Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der
       Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf
       einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-G0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 50 mm
       Zubehörkit: AP 40558/22
       Anzugsmoment: 110 Nm

D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
       beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.

E55)   Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
     195/70R15C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G8W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
     195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-G0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


GC5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
     195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen

K97)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich 200mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante
         umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an das Blechradhaus anzukleben.

K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich 30° vor bis 20° hinter Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47453 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000495-G0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R5654


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 11a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 51R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 28.04.2020