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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-C0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    1/4                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        51R5655
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                    Ronal
Radausführung:                                                51R5655.37
Radgröße:                                                     6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                               45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         76,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                                800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2085 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
4B, B5, C4, 8P, 8PB                  Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm,            ZP50704 120 Nm
                                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm


Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100 ,                 195/65R15 M+S                         A02) bis A10)
              Audi 100 Avant,            A91)
              Audi 100 quattro,
              Audi 100 Avant quattro,    195/65R15
              Audi A6,                   A91)E05a)
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,           205/60R15
              Audi A6 Avant quattro,
                                          215/60R15
F619/1/NT10E    1240/12001240/1200                                             5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-C0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    2/4                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ:                           B5
ABE / EG-Genehmigung:          e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142   Audi A4,                   185/65R15 M+S                              A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,           A91)E05)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro      195/65R15 M+S

                                                195/65R15

                                                205/60R15
e1*93/81*0013*19   1105/1110(1100)                                                  5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.. , e1*98/14*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   195/65R15 M+S                              A02) bis A10)
              Audi A6 quattro,           A91)E05)                                   E04)E44)
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 Avant quattro      195/65R15
              (bis EG-Genehmigungs-Nr. A91)E05a)
              e1*98/14*051*11)
                                                205/60R15
                                                A91)
e1*96/27*0051*11   1230/1200(1230)                                                  5/112/57



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                     e1*2001/116*0217*..
8PB                                    e13*2007/46*1082*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
77                 Audi A3                        195/65R15                         A02) bis A10)
                   (3türig, 5türig, Cabrio, außer A93)                              EF0)
                   S3, RS3)
                                                  205/60R15
                                                  A93)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000496-C0-104-10~AU-5-112-57-ET45_51R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-C0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    3/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite
     Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw.
     Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
     Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-C0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.06.2013




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