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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    1/3                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                           51R5655
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                      Ronal
Radausführung:                                                  51R5655.37
Radgröße:                                                        6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             112 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                            76,0 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                                  800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2085 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                            Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                              moment
1Z                                         Serien-Radschraube, Kugel-Ø26 mm,        ZP50704 120 Nm
                                           Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm


Typ:                           1Z
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 118    Octavia,                 195/65R15                                  A02) bis A10)
               Octavia Kombi,           A95)
               Octavia Kombi 4x4
                                        205/60R15
                                        A95)

                                               215/60R15
                                               A01)K03)
E11*2001/116*0230*35   2WD: 1100/1150(0)                                           5/112/57,1
                       4WD: 1100/1230(0)




RA-000496-B0-104-10c~SK-5-112-57-ET45_51R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    2/3                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ:                           1Z
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 118    Octavia,                 195/65R15                         A02) bis A10)
               Octavia Kombi,           A95)
               Octavia Kombi 4x4
                                        205/60R15
                                        A95)

                                         215/60R15
                                         A01)K03)
E11*2007/46*0012*03   1100/1230(1245)                                     5/112/57,1




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile verwen-
     det werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000496-B0-104-10c~SK-5-112-57-ET45_51R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    3/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
     halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
     Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
     Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 10c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.02.2010




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