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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                 51R5655
Art des Sonderrades:                                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                            Ronal
Radausführung:                                                        51R5655.08
Radgröße:                                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                                  82,0 mm
Zentrierart:                                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                        7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                                        800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                2085 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
FD, FDH, FDHG, GK, JC, JM,                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP50846 110 Nm
JMG, SM                                          M12x1,5


Typ:                          SM
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 107   Santa Fe                  215/70R15                                        A02) bis A10)E04)
              (Serie 215/70R15)

e11*98/14*0162*12E   min1200/1300max 1250/1300                                           5/114,3/67




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Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ:                         GK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 123    Coupe                   195/65R15                         A02) bis A10)


e11*98/14*0186*07       1015/880                                         5/114,3/67



Typ:                         JM
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 129   Tucson                   205/70R15 M+S                     A02) bis A10)


e4*2001/116*0087*16E    1220/1200(-)                                     5/114,3/67



Typ:                         JMG
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104           Tucson                 205/70R15 M+S                      A02) bis A10)
              (LPG)

e11*2001/116*0355*00E   1170/1100(-)                                     5/114,3/67



Typ:                          FD
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0313*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105    i30, i30 CW             185/65R15                         A02) bis A10)
               (Limousine, Kombi)                                        A93)
                                       195/65R15

                                         205/60R15

e11*2001/116*0313*12    1090/1020(0)                                     5/114.3/67



Typ:                          FDH
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105    i30, i30 CW             185/65R15                         A02) bis A10)
               (Limousine, Kombi)                                        A93)
                                       195/65R15

                                         205/60R15

e11*2001/116*0343*10    1090/1020(0)                                     5/114.3/67




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Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ:                          FDHG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80            i30, i30 CW             185/65R15                         A02) bis A10)
               (Limousine, Kombi)                                        A93)
                                       195/65R15

                                         205/60R15

e11*2001/116*0361*01   1000/980(0)                                       5/114.3/67



Typ:                         JC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 92     iX20                   195/65R15                          A02) bis A10)
                                      A93)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         215/55R15
                                         A01)A93)K03)

                                         215/60R15
                                         A01)K03)

                                         225/55R15
                                         A01)K01)K04)

e4*2007/46*0207*00     1030/970(0)                                       5/114.3/67



Typ:                         JC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0223*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 92     iX20                   195/65R15                          A02) bis A10)
                                      A93)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         215/55R15
                                         A01)A93)K03)

                                         215/60R15
                                         A01)K03)

                                         225/55R15
                                         A01)K01)K04)

e4*2007/46*0223*00     1030/970(0)                                       5/114.3/67




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Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
     halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
     Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
     Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




RA-000496-B0-104-15~HY-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx