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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-D0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    51R5655
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                               Ronal
Radausführung:                                           51R5655.08
Radgröße:                                                 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2085 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
AM, AMG, ED, EDG, EDI, FG,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50846 120 Nm
JD, JDG, YN, YNS                 M12x1,5
UP                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50846 140 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-D0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    2/7                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ:                         UP
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 121   Kia Carnival             215/65R15                                   A02) bis A10)
                                       A93)

                                                    225/60R15
e11*98/14*0112*14E     min1335/1200 max 1413/1400                                  5/114.3/67



Typ:                         FG
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 106   Kia Carens,             205/65R15                                    A02) bis A10)E04)
              Kia UN                  A93)

                                                    215/60R15
e4*2001/116*0114*10E   1220/1180(0)                                                5/114.3/67



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                                    e4*2001/116*0121*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105             Kia Pro Ceed            185/65R15                           A02) bis A10)
                       (3-türer)               A93)N195)

                                                    195/65R15
                                                    A93)

                                                    205/60R15
                                                    A93)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                                      e4*2001/116*0121*..
ED                                      e4*2007/46*0132*..
EDG                                     e11*2001/116*0339*..
EDI                                     e13*2007/46*1091*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105             Kia Ceed, Ceed SW         195/65R15                         A02) bis A10)
                       (5-türer, Kombi)          A93)

                                                    205/60R15
                                                    A93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-D0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    3/7                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                                e4*2001/116*0139*..
AM                                e4*2007/46*0133*..
AMG                               e11*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul                     195/65R15                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A93)N205)                          EF0)
                Serienreifen in 15 Zoll oder
                16 Zoll)                     195/65R15 M+S
                                             A93)

                                            205/65R15
                                            G03)N215)

                                            225/55R15

                                            225/60R15
                                            G03)

                                            235/55R15



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                             e4*2007/46*0130*..
YN                             e4*2007/46*0131*..
YNS                            e4*2007/46*0261*..
YNS                            e4*2007/46*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Kia Venga               195/60R15                              A02) bis A10)
                                        A93)

                                            195/65R15
                                            A93)

                                            205/60R15
                                            A93)

                                            215/55R15
                                            A01)A93)K01)K04)

                                            215/60R15
                                            A01)K01)K04)

                                            225/55R15
                                            A01)K01)K04)

                                            235/55R15
                                            A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-D0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    4/7                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                               e4*2007/46*0496*..
JD                               e4*2007/46*0497*..
JDG                              e50*2007/46*0120*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Kia Ceed                  195/60R15                         A02) bis A10)
                (5-Türer, Kombi)          A93a)                             EF0)

                                          195/65R15

                                          205/60R15
                                          A01)K03)

                                          215/55R15
                                          A01)K01)

                                          215/60R15
                                          A01)K01)K62)K63)

                                          225/55R15
                                          A01)K01)K04)K62)K63)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                             e4*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Kia Ceed                195/60R15                           A02) bis A10)
                (3-Türer)               A93a)                               EF0)

                                          195/65R15

                                          205/60R15
                                          A01)K03)

                                          215/55R15
                                          A01)K01)

                                          215/60R15
                                          A01)K01)K62)K63)

                                          225/55R15
                                          A01)K01)K04)K62)K63)




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Nr. :                      RA-000496-D0-104
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.




RA-000496-D0-104-15a~KI-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-D0-104
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der
        Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der
        Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist
        auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu
        achten.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E04)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G03)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000496-D0-104-15a~KI-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-D0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


K03)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
         bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K62)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
         entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
         Radmitte umzulegen,
       - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K63)     An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
         Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.05.2015




RA-000496-D0-104-15a~KI-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx