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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    1/5                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       51R5655
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Radausführung:                                              51R5655.08
Radgröße:                                                    6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        82,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                              800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2085 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
BK, BL, BLE, CR1, GG/GY,           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50846 110 Nm
GG1, LW, LWD                       M12x1,5


Typ:                         LW
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 104   Mazda MPV                205/65R15                              A02) bis A10)
                                                                              A90)
                                         205/65R15 M+S

                                         215/60R15
e1*98/14*0118*05E   10801305(0)                                               5/114.3/67




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Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    2/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ:                         LWD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 90    Mazda MPV                205/65R15                         A02) bis A08)A10)
                                                                         A90)
                                               205/65R15 M+S

                                               215/60R15
e1*98/14*0165*01E       1070/1280                                        5/114.3/67



Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 104   Mazda 6                  195/65R15                         A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
                                       205/60R15

                                               195/65R15 M+S
                                               A93)
 119 bis 122            Mazda 6,               195/65R15 M+S
                        Mazda 6 Kombi,         A93)
                        Mazda 6 Kombi Allrad
                                               205/60R15 M+S
e1*98/14*0188*10E       1095/1065                                        5/114.3/67



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 108   Mazda 6,                195/65R15 M+S                      A02) bis A10)E04)
              Mazda 6 Kombi           A93)

                                               195/65R15
                                               A93)

                                               205/60R15
 119 bis 122                                   195/65R15 M+S
                        Mazda 6,               A93)
                        Mazda 6 Kombi
                                               205/60R15 M+S
e11*2001/116*0203*04E   1095/1065                                        5/114.3/67




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Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               15b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 80    Mazda 3                 195/65R15                         A02) bis A10)
                                      A93)                              E04)

                                        195/65R15 M+S
                                        A93)

                                        205/60R15
                                        A93)

                                        205/60R15 M+S
                                        A93)

                                        215/60R15
e1*2001/116*0234*12E    995/905(0)                                      5/114.3/67



Typ:                         CR1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda 5                 195/65R15                         A02) bis A10)E04)

                                        205/60R15 M+S

e13*2001/116*0156*08E   1130/1205(0)                                    5/114.3/67



Typ:                         BL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 136   Mazda 3                 195/60R15                         A02) bis A10)
              (Schrägheck)                                              E04)
                                      195/65R15

                                        205/60R15

                                        215/55R15

                                        215/60R15

                                        225/55R15
                                        A01)K03)
e11*2001/116*0262*05    1135/920 (0)                                    5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    4/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ:                         BLE
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 136   Mazda 3                 195/60R15                         A02) bis A10)
              (LPG, Schrägheck)                                         E04)
                                      195/65R15

                                        205/60R15

                                        215/55R15

                                        215/60R15

                                        225/55R15
                                        A01)K03)
e13*2007/46*1071*02   1135/920 (0)                                      5/114,3/67,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               15b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
     halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
     Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
     Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig.(siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




RA-000496-B0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx