Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R5655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R5655.08 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2085 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BK, BL, BLE, CR1, CW, GG/GY, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 110 Nm GG1, LW, LWD M12x1,5 Typ: LW ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0118*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 104 Mazda MPV 205/65R15 A02) bis A10) A90) 205/65R15 M+S 215/60R15 e1*98/14*0118*05E 10801305(0) 5/114.3/67 RA-000496-C0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 Typ: LWD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0165*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 90 Mazda MPV 205/65R15 A02) bis A10) A90) 205/65R15 M+S 215/60R15 e1*98/14*0165*01E 1070/1280 5/114.3/67 Typ: GG/GY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 104 Mazda 6, 195/65R15 A02) bis A10) Mazda 6 Kombi 205/60R15 195/65R15 M+S A93) 119 bis 122 Mazda 6, 195/65R15 M+S Mazda 6 Kombi, A93) Mazda 6 Kombi Allrad 205/60R15 M+S e1*98/14*0188*10E 1095/1065 5/114.3/67 Typ: GG1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 108 Mazda 6, 195/65R15 M+S A02) bis A10)E04) Mazda 6 Kombi A93) 195/65R15 A93) 205/60R15 119 bis 122 Mazda 6, 195/65R15 M+S Mazda 6 Kombi A93) 205/60R15 M+S e11*2001/116*0203*04E 1095/1065 5/114.3/67 RA-000496-C0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 Typ: BK ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 80 Mazda 3 195/65R15 A02) bis A10) A93) E04) 195/65R15 M+S A93) 205/60R15 A93) 205/60R15 M+S A93) 215/60R15 e1*2001/116*0234*12E 995/905(0) 5/114.3/67 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CR1 e13*2001/116*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 107 Mazda 5 195/65R15 A02) bis A10) A93) EF0) 205/60R15 A93) 215/60R15 A01)K03)K44) 225/55R15 A01)K01)K41) RA-000496-C0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BL e11*2001/116*0262*.. BLE e13*2007/46*1071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 136 Mazda 3 195/60R15 A02) bis A10) (Schrägheck) EF0) 195/65R15 205/60R15 215/55R15 215/60R15 225/55R15 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CW e1*2007/46*0433*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Mazda 5 195/65R15 A02) bis A10) 205/60R15 215/60R15 A01)K63) 225/55R15 A01)K01)K63) 235/55R15 A01)K01)K63) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000496-C0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000496-C0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann, - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen. RA-000496-C0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen, - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen, - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze) Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 21.06.2013 RA-000496-C0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx