Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-D0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    51R5655
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                               Ronal
Radausführung:                                           51R5655.08
Radgröße:                                                 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2085 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BK, BL, BLE, CP, CPD, CR1,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50846 110 Nm
CW, GG/GY, GG1, LW, LWD,         M12x1,5
TA




RA-000496-D0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-D0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    2/7                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                              e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                              G517
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155     Mazda Xedos 9             205/65R15                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)                                           EF0)
                                          215/60R15

                                          225/60R15




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
LWD                             e1*98/14*0165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104      Mazda MPV                 205/65R15                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)                                           EF0)
                                          225/60R15




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                              e1*98/14*0116*..
CPD                             e1*98/14*0161*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96       Mazda Premacy             195/50R15                         A02) bis A10)
                (Serie 185/65R14 od.
                195/55R15 od. 195/50R16) 195/55R15




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                              e1*98/14*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Mazda Premacy             195/60R15                         A02) bis A10)
                (Serie 195/60R15)
                                          205/55R15
                                          A01)K12)




RA-000496-D0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-D0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    3/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 104   Mazda 6,                 195/65R15                         A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
                                       205/60R15

                                               195/65R15 M+S
                                               A93)
 119 bis 122            Mazda 6,               195/65R15 M+S
                        Mazda 6 Kombi,         A93)
                        Mazda 6 Kombi Allrad
                                               205/60R15 M+S
e1*98/14*0188*10E       1095/1065                                        5/114.3/67



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 108   Mazda 6,                195/65R15 M+S                      A02) bis A10)E04)
              Mazda 6 Kombi           A93)

                                               195/65R15
                                               A93)

                                               205/60R15
 119 bis 122            Mazda 6,               195/65R15 M+S
                        Mazda 6 Kombi          A93)

                                               205/60R15 M+S
e11*2001/116*0203*04E   1095/1065                                        5/114.3/67



Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 80    Mazda 3                 195/65R15                          A02) bis A10)
                                      A93)                               E04)

                                               195/65R15 M+S
                                               A93)

                                               205/60R15
                                               A93)

                                               205/60R15 M+S
                                               A93)

                                               215/60R15
e1*2001/116*0234*12E    995/905(0)                                       5/114.3/67




RA-000496-D0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-D0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    4/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                            e13*2001/116*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107      Mazda 5                 195/65R15                             A02) bis A10)
                                        A93)                                  EF0)

                                           205/60R15
                                           A93)

                                           215/60R15
                                           A01)K03)K44)

                                           225/55R15
                                           A01)K01)K41)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
BLE                              e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                     195/60R15                         A02) bis A10)
                (Schrägheck, bis Modelljahr                                   E50)EF0)
                2013)                       195/65R15

                                           205/60R15

                                           215/55R15

                                           215/60R15

                                           225/55R15
                                           A01)K01)




RA-000496-D0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-D0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    5/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                             e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                 195/65R15                         A02) bis A10)

                                         205/60R15

                                         215/60R15
                                         A01)K63)

                                         225/55R15
                                         A01)K01)K63)

                                         235/55R15
                                         A01)K01)K63)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

RA-000496-D0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-D0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite
     Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw.
     Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
     Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000496-D0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-D0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
     - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
     oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
     hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
         Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.05.2015




RA-000496-D0-104-15b~MA-5-114_3-67-ET45_51R5655.docx