Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-B0-104 Anlage-Nr. : 14a Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R5655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R5655.08 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2085 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller/-marke : Renault Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment JZ, Z Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000496-B0-104-14a~RE-5-114_3-66-ET45_51R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-B0-104 Anlage-Nr. : 14a Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 Typ: Z ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Megane 195/60R15 A02) bis A10)E04) (Limousine 5-türer, Coupe, A93) Kombi) 195/65R15 A93) 205/60R15 A93) 215/55R15 A93) 215/60R15 A93) 225/50R15 225/55R15 235/55R15 e2*2001/116*0373*18 990/1005(0) 5/114,3/66 Typ: Z ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Megane 195/60R15 A02) bis A10)E04) (Limousine 5-türer, Komb) A93) 195/65R15 A93) 205/60R15 A93) 215/55R15 A93) 215/60R15 A93) 225/50R15 225/55R15 235/55R15 e2*2007/46*0010*03 990/1032(0) 5/114,3/66 RA-000496-B0-104-14a~RE-5-114_3-66-ET45_51R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-B0-104 Anlage-Nr. : 14a Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 Typ: JZ ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 81 Megane Scenic, 195/65R15 A02) bis A10)E04) Megane Grand Scenic A93) 195/70R15 A93) 205/60R15 A93) 205/65R15 A93) 215/60R15 A93) 215/65R15 A93) 225/55R15 A93) 225/60R15 A93) 235/55R15 235/60R15 A01)K64) e2*2001/116*0379*12 1100/1035(0) 5/114,3/66 RA-000496-B0-104-14a~RE-5-114_3-66-ET45_51R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-B0-104 Anlage-Nr. : 14a Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 Typ: JZ ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 81 Megane Scenic 195/65R15 A02) bis A10)E04) A93) 195/70R15 A93) 205/60R15 A93) 205/65R15 A93) 215/60R15 A93) 215/65R15 A93) 225/55R15 A93) 225/60R15 A93) 235/55R15 235/60R15 A01)K64) e2*2007/46*0011*03 1030/1105(0) 5/114,3/66 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000496-B0-104-14a~RE-5-114_3-66-ET45_51R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-B0-104 Anlage-Nr. : 14a Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter- halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. RA-000496-B0-104-14a~RE-5-114_3-66-ET45_51R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-B0-104 Anlage-Nr. : 14a Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind komplett zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Rad- hausausschnittkante) abzutrennen. Die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. Die Anlage Nr. 14a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011 RA-000496-B0-104-14a~RE-5-114_3-66-ET45_51R5655.docx