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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               51R5655
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          Ronal
Radausführung:                                      51R5655.08
Radgröße:                                            6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                     45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                82,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                      800 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2085 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
EY, EY-2, MZ                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP50897 110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
GY                             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP50857 110 Nm
                               M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ:                           EY
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    SX4 ww. Aerio,            195/65R15                         A02) bis A10)
              ww. Liana                 A98a)
              (Ausführungen mit
              Verbreiterungen)          195/70R15

                                           205/60R15

                                           215/60R15

                                           225/60R15

                                           235/55R15
                                           A01)K03)K04)
 66 bis 99            SX4 ww. Aerio,       195/65R15                      A02) bis A10)
                      ww. Liana            A98a)
                      (Ausführungen ohne
                      Verbreiterungen)     195/70R15

                                           205/60R15

                                           215/60R15

                                           225/60R15
                                           A01)K03)K04)

                                           235/55R15
                                           A01)K03)K04)
e4*2001/116*0091*13   990/880(0)                                          5/114,3/60




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Nr. :                      RA-000496-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ:                           EY-2
ABE / EG-Genehmigung:          e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82           SX4 LPG                   195/65R15                         A02) bis A10)
              (Ausführungen mit         A98a)
              Verbreiterungen)
                                        195/70R15

                                           205/60R15

                                           215/60R15

                                           225/60R15

                                           235/55R15
                                           A01)K03)K04)
 82                   SX4 LPG              195/65R15                      A02) bis A10)
                      (Ausführungen ohne   A98a)
                      Verbreiterungen)
                                           195/70R15

                                           205/60R15

                                           215/60R15

                                           225/60R15
                                           A01)K03)K04)

                                           235/55R15

e50*2007/46*0016*00   865/850(0)                                          5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Typ:                           GY
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 88    SX4                       195/65R15                         A02) bis A10)
              (Ausführungen mit         A98a)
              Verbreiterungen)
                                        195/70R15

                                            205/60R15

                                            215/60R15

                                            225/60R15

                                            235/55R15
                                            A01)K03)K04)
 79 bis 88             SX4                  195/65R15                     A02) bis A10)
                       (Ausführungen ohne   A98a)
                       Verbreiterungen)
                                            195/70R15

                                            205/60R15

                                            215/60R15

                                            225/60R15
                                            A01)K03)K04)

                                            235/55R15
                                            A01)K03)K04)
e4*2001/116*0124*09    870/880(0)                                         5/114,3/60



Typ:                           MZ
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Suzuki Swift Sport        185/60R15                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                            195/55R15
                                            A93)

                                            205/55R15
                                            A01)K38)
e4*2001/116*0090*08E   800/800(0)                                         5/114.3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
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Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
     halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
     Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
     Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. :                      RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R5655


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanlei-
     tung des Fahrzeugherstellers).

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
       mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich ans äußere
       Radhaus liegenden Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.



Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




RA-000496-B0-104-12a~SU-5-114_3-60-ET45_51R5655.docx